29.06.2018
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DGAP-News: STADA Arzneimittel AG: NICHT ZUR VERBREITUNG AN EINE U.S. PERSON ODER EINE PERSON, DIE SICH IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA AUFHÄLT, BESTIMMT.
DGAP-News: STADA Arzneimittel AG / Schlagwort(e): Sonstiges
STADA Arzneimittel AG: NICHT ZUR VERBREITUNG AN EINE U.S. PERSON ODER EINE
PERSON, DIE SICH IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA AUFHÄLT, BESTIMMT.
29.06.2018 / 17:35
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Investor News
NICHT ZUR VERBREITUNG AN EINE U.S. PERSON ODER EINE PERSON, DIE SICH IN DEN
VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA AUFHÄLT, BESTIMMT.
Bad Vilbel, 29. Juni 2018 - STADA Arzneimittel AG ("STADA") hat heute eine
Einladung zur Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger der STADA Anleihe
2015/2022 (ISIN: XS1213831362, WKN: A14KJP, Common Code: 121383136) (die
"STADA-Anleihe 2015") veröffentlicht. Die Einladung wurde erforderlich, da
in der ersten Abstimmung ohne Versammlung vom 26. bis 28. Juni 2018 das
gesetzlich erforderliche Quorum nicht erreicht wurde. Ziel der
Gläubigerversammlung ist erneut, einen gemeinsamen Vertreter der
Anleihegläubiger zu bestellen und technische Anpassungen an den
Anleihebedingungen der STADA-Anleihe 2015 vorzunehmen.
Diese Anpassungen der STADA-Anleihe 2015 werden von STADA im Zusammenhang
mit einer möglichen Gewährung von Kreditsicherheiten durch STADA und
bestimmte Tochtergesellschaften unter der Finanzierungsstruktur der
Mehrheitsgesellschafterin, der Nidda Healthcare GmbH aus dem Jahr 2017 (die
"Sicherheiten") vorgenommen. Die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters
unter der STADA-Anleihe 2015 ist darauf angelegt, dass die Inhaber der
STADA-Anleihe 2015 an Sicherheiten, die zugunsten der Gläubiger unter der
Finanzierungsstruktur der Nidda Healthcare GmbH aus dem Jahr 2017 bestellt
werden, auf gleiche und anteilige Weise partizipieren können. STADA fordert
die Anleihegläubiger der STADA-Anleihe 2015 daher auf, an der
Gläubigerversammlung teilzunehmen.
Um den Anleihegläubigern eine zusätzliche Alternative im Hinblick auf ihre
Investition in die Schuldverschreibungen zu bieten, hat STADA zeitgleich
bekannt gegeben, jedem Anleihegläubiger der STADA-Anleihe 2015 den Rückkauf
seiner Schuldverschreibungen zum Nominalbetrag nebst aufgelaufener Zinsen
bis zum Zeitpunkt der Rückzahlung im Rahmen eines Rückkaufangebotes (das
"Rückkaufangebot") anzubieten. Einzelheiten zu den Bedingungen, Konditionen
und technischen Details des Rückkaufangebots ergeben sich aus dem
Rückkauf-Memorandum vom 29. Juni 2018 (das "Rückkauf-Memorandum"), das bei
der Deutschen Bank Aktiengesellschaft als Tender Agent und auf der Website
der STADA verfügbar ist.
Das Rückkaufangebot beginnt am 29. Juni 2018 und endet am 10. Juli 2018 um
15.00 Uhr deutscher Zeit, soweit es nicht durch die Emittentin verlängert
oder vorher gekündigt wird. Anleihegläubiger, die sich am Rückkaufangebot
beteiligen möchten, müssen vor dem Enddatum ein wirksames Angebot ihrer
Schuldverschreibungen abgegeben haben. STADA behält sich insbesondere das
Recht vor, nach alleinigem und eigenem Ermessen (i) Angebote von
Schuldverschreibungen nicht zu akzeptieren, (ii) Schuldverschreibungen nicht
zu kaufen oder (iii) die Bedingungen des Rückkaufangebots in jeglicher Weise
zu ändern (inklusive, aber nicht abschließend den Kaufpreis zu ändern). Das
Rückkaufangebot gilt nur außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika.
Kontakt:
STADA Arzneimittel AG / Corporate Treasury / Frank Seiler / Stadastraße 2-18
/ 61118 Bad Vilbel /
Tel.: +49 (0) 6101 603-4476 / Fax: +49 (0) 6101 603-3721 / E-Mail:
[email protected]
Oder besuchen Sie uns im Internet unter www.stada.de.
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Unternehmen: STADA Arzneimittel AG
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Fax: +49 (0)6101 603- 506
E-Mail: [email protected]
Internet: www.stada.de
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