20.02.2014
Alsterhöhe 1. V V AG DE0005487904
DGAP-News: Alsterhöhe 1. V V AG: Übernahmeangebot für Pulsion: Vollzug erfolgt - Bieter hält nun mehr als 78% der Aktien
DGAP-News: Alsterhöhe 1. V V AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
Alsterhöhe 1. V V AG: Übernahmeangebot für Pulsion: Vollzug erfolgt -
Bieter hält nun mehr als 78% der Aktien
20.02.2014 / 10:00
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Pressemitteilung vom 20.02.2014
Übernahmeangebot für Pulsion: Vollzug erfolgt - Bieter hält nun mehr als
78% der Aktien
Die Alsterhöhe 1. V V AG (künftig: MAQUET Medical Systems AG, der 'Bieter')
teilt im Zusammenhang mit der am 14.01.2014 veröffentlichten
Angebotsunterlage, in der der Bieter den Aktionären der Pulsion Medical
Systems SE (ISIN: DE0005487904 / WKN 548790, 'Pulsion') im Wege eines
freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anbietet, ihre nennwertlosen
Inhaber-Stückaktien der Pulsion zu erwerben (das '(Übernahme-)Angebot')
mit:
Die Annahmefrist ist am 12.02.2014, 24.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main)
abgelaufen. Sämtliche Vollzugsbedingungen sind eingetreten. Der Vollzug des
Angebots für die bis zum Ablauf der Annahmefrist eingereichten Aktien der
Pulsion erfolgte gestern.
Der Bieter hält nun mehr als 78 % der Aktien und Stimmrechte der Pulsion:
Die Gesamtzahl der Aktien der Pulsion, für die das Übernahmeangebot bis zum
Ablauf der Annahmefrist bereits angenommen worden ist, zuzüglich der Aktien
der Pulsion, die von dem Bieter bereits unmittelbar gehalten werden sowie
der Aktien der Pulsion, die von der Healthinvest Partners AB (einer mit dem
Bieter gemeinsam handelnden Person) unmittelbar gehalten werden, beläuft
sich insgesamt auf 6.480.539 Aktien und entspricht somit einem Anteil von
rund 78,55% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Pulsion.
Wie im Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz geregelt, läuft derzeit eine
weitere Annahmefrist, d.h. alle Aktionäre von Pulsion, die das Angebot
bisher nicht angenommen haben, können das Angebot noch bis zum 03.03.2014,
24:00 Uhr (Ortszeit in Frankfurt am Main) gegen Zahlung einer Geldleistung
in Höhe von 16,90 EUR je Stückaktie in bar nach den Bestimmungen der
Angebotsunterlage annehmen.
Nach Abschluss des Angebots beabsichtigt der Bieter, mit Pulsion einen
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß §§ 291 ff. AktG
abzuschließen und dem Abschluss dieses Vertrages in der Hauptversammlung
der Pulsion zuzustimmen.
Der Bieter ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts und eine
hundertprozentige Tochtergesellschaft der MAQUET-Gruppe. Die MAQUET-Gruppe
wiederum gehört zur schwedischen Getinge Group, die von der an der
Stockholmer Börse notierten Getinge AB geführt wird.
Für Details wird auf die 1. Schlussbekanntmachung vom 17.02.2014 nach
Ablauf der Annahmefrist verwiesen, die unter www.maquet.com/pulsion-angebot
zum Download verfügbar ist.
Wichtige Hinweise:
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken. Das
Übernahmeangebot richtet sich ausschließlich nach den in der
Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen.
Den Aktionären der PULSION Medical Systems SE wird dringend empfohlen,
diese Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem
Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige
Informationen enthalten.
Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer
Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nicht.
Folglich sind keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen,
Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt worden. Die
Aktionäre der PULSION Medical Systems SE können nicht darauf vertrauen,
sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen
Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Der
Bieter hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung
dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang
stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
nicht gestattet. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder
Verbreitung dieser Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer
Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen
die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen
Beschränkungen unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der
Bundesrepublik Deutschland haben oder aus anderen Gründen den
Rechtsvorschriften anderen Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über
die anwendbaren Bestimmungen informieren und diese befolgen.
Der Bieter und die mit ihm gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2
Abs. 5 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) sind in keiner
Weise verantwortlich, dass eine etwaige Veröffentlichung, Versendung,
Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem
Übernahmeangebot im Zusammenhang stehenden Unterlagen durch Dritte
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer
Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist.
Rastatt, den 20.02.2014
Alsterhöhe 1. V V AG (künftig: MAQUET Medical Systems AG)
Der Vorstand
Ende der Corporate News
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20.02.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
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