22.05.2020 RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft  DE0007042301

DGAP-News: RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Gericht weist Antrag von B. Braun auf Bestimmung eines Versammlungsleiters für außerordentliche HV zurück; Vorstand weist Ergänzungsverlangen von B. Braun betreffend Sonderprüferbestellung zurück


 

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RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Gericht weist Antrag von B. Braun auf Bestimmung eines Versammlungsleiters für außerordentliche HV zurück; Vorstand weist Ergänzungsverlangen von B. Braun betreffend Sonderprüferbestellung zurück

22.05.2020 / 13:35
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Corporate News

Bad Neustadt a. d. Saale | 22. Mai 2020

RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Gericht weist Antrag von B. Braun auf Bestimmung eines Versammlungsleiters für außerordentliche HV zurück;
Vorstand weist Ergänzungsverlangen von B. Braun betreffend Sonderprüferbestellung zurück


Die RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft teilt mit, dass das Amtsgericht Schweinfurt im Verfahren des Aktionärs B. Braun Melsungen AG ("B. Braun") gegen die RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft hinsichtlich der gerichtlichen Ermächtigung zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung den Antrag von B. Braun auf gerichtliche Bestimmung eines Versammlungsleiters zurückgewiesen hat. B. Braun hatte zusätzlich zu dem durch das Gericht bereits zuvor zurückgewiesenen Antrag auf Ermächtigung zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung einen isolierten Antrag auf gerichtliche Bestimmung des Versammlungsleiters weiterverfolgt.

Weiter ist der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft am 19. Mai 2020 zusätzlich zu dem der Gesellschaft am 14. Mai 2020 zugegangenen ersten Ergänzungsverlangen, das der Vorstand bereits zuvor als unzulässig zurückgewiesen hatte (Ad hoc-Mitteilungen vom 14. und 16. Mai 2020), ein weiteres Verlangen von B. Braun auf Ergänzung der Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung am 3. Juni 2020 zugegangen. Gegenstand des weiteren Ergänzungsverlangens ist die Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA ("Asklepios"). Der Vorstand hat auch das Ergänzungsverlangen vom 19. Mai 2020 sorgfältig geprüft und als unzulässig zurückgewiesen, wird jedoch im Zuge der außerordentlichen Hauptversammlung auf die von B. Braun aufgeworfenen Fragen eingehen.

Ferner hat B. Braun am 19. Mai 2020 beim Amtsgericht Schweinfurt eine gerichtliche Ermächtigung zur Ergänzung der Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung am 3. Juni 2020 um die in dem vom Vorstand zurückgewiesenen Ergänzungsverlangen vom 13. Mai 2020 enthaltenen Tagesordnungspunkte, einschließlich des Tagesordnungspunkts Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2019, beantragt.

Ebenfalls am 19. Mai 2020 ist der Gesellschaft ein Antrag von B. Braun betreffend eine Beschlussfassung der Hauptversammlung am 3. Juni 2020 über die Verwendung des Bilanzgewinns 2019 zugegangen. Gemäß dem Antrag von B. Braun soll von dem Bilanzgewinn in Höhe von 203.529.952,42 Euro ein Betrag von 33.469.235,00 Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 0,50 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie verwendet und der verbleibende Betrag von 170.060.717,42 Euro auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Da der Vorstand eine Ergänzung der Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung am 3. Juni 2020 zurückgewiesen hat, wird der Antrag von B. Braun über die Verwendung des Bilanzgewinns vom 19. Mai 2020 nur dann Gegenstand einer Beschlussfassung der außerordentlichen Hauptversammlung, wenn das Amtsgericht Schweinfurt dem Ermächtigungsantrag stattgibt und B. Braun die Ergänzung der Tagesordnung entsprechend bekannt macht. Die vom Vorstand bekannt gemachte Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung am 3. Juni 2020 sieht eine Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns nicht vor.

Der Aktionär Asklepios hat ebenfalls mit Schreiben vom 19. Mai 2020 beantragt, dass in der außerordentlichen Hauptversammlung im Falle einer gerichtlichen Ermächtigung von B. Braun zur Ergänzung der Tagesordnung entsprechende Gegenanträge auf Vertagung der von B. Braun geforderten Tagesordnungspunkte bis zur ordentlichen Hauptversammlung zur Abstimmung gestellt werden.

Mehr Informationen können der veröffentlichten Stellungnahme unter www.rhoen-klinikum-ag.com/uebernahmeangebot entnommen werden.

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Die RHÖN‐KLINIKUM AG zählt zu den größten Gesundheitsdienstleistern in Deutschland. Der Klinikkonzern bietet exzellente Medizin mit direkter Anbindung zu Universitäten und Forschungseinrichtungen. An den fünf Standorten Zentralklinik Bad Berka, Campus Bad Neustadt, Klinikum Frankfurt (Oder), Universitätsklinikum Gießen und Universitätsklinikum Marburg (UKGM) werden jährlich über 860.000 Patienten behandelt. Mehr als 18.000 Mitarbeiter sind hier beschäftigt. Der Einstieg in den zukunftsträchtigen Telemedizin-Markt mit Medgate Deutschland, das innovative RHÖN-Campus-Konzept für eine sektorenübergreifende und zukunftsweisende Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum sowie die konsequente Fortsetzung des schrittweisen digitalen Wandels sind wichtige Säulen der Unternehmensstrategie.


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Die wichtigsten Finanzdaten auf einen Blick
  2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023e
Umsatzerlöse1 1.211,08 1.232,91 1.303,90 1.360,16 1.402,01 1.446,09 1.463,98
EBITDA1,2 97,82 125,54 125,33 80,23 101,16 105,65 105,88
EBITDA-Marge3 8,08 10,18 9,61 5,90 7,22 7,31
EBIT1,4 38,70 64,94 56,80 10,60 30,52 36,11 40,40
EBIT-Marge5 3,20 5,27 4,36 0,78 2,18 2,50 2,76
Jahresüberschuss1 36,74 51,19 44,48 2,46 30,23 26,94 40,17
Netto-Marge6 3,03 4,15 3,41 0,18 2,16 1,86 2,74
Cashflow1,7 80,30 49,50 47,30 113,30 97,50 41,30 109,00
Ergebnis je Aktie8 0,53 0,73 0,65 0,02 0,42 0,38 0,58
Dividende8 0,22 0,29 0,00 0,00 0,00 0,15 0,35
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1 in Mio. Euro; 2 EBITDA = Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen; 3 EBITDA in Relation zum Umsatz; 4 EBIT = Ergebnis vor Zinsen und Steuern; 5 EBIT in Relation zum Umsatz; 6 Jahresüberschuss (-fehlbetrag) in Relation zum Umsatz; 7 Cashflow aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit; 8 in Euro; Quelle: boersengefluester.de

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INVESTOR-INFORMATIONEN
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Rhön-Klinikum
WKN Kurs in € Einschätzung Börsenwert in Mio. €
704230 11,400 Halten 763,37
KGV 2025e KGV 10Y-Ø BGFL-Ratio Shiller-KGV
19,00 28,13 0,68 19,49
KBV KCV KUV EV/EBITDA
0,61 7,00 0,52 6,62
Dividende '22 in € Dividende '23e in € Div.-Rendite '23e
in %
Hauptversammlung
0,15 0,00 0,00 05.06.2024
Q1-Zahlen Q2-Zahlen Q3-Zahlen Bilanz-PK
08.05.2024 08.08.2024 07.11.2024 28.03.2024
Abstand 60Tage-Linie Abstand 200Tage-Linie Performance YtD Performance 52 Wochen
5,97% 1,46% 14,00% -12,98%
    
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