24.02.2016
STRABAG AG DE000A0Z23N2
DGAP-Adhoc: STRABAG AG: Frankfurter Wertpapierbörse kündigt Widerruf der Delisting-Entscheidung an
STRABAG AG / Schlagwort(e): Delisting
24.02.2016 12:45
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STRABAG AG, Köln: Frankfurter Wertpapierbörse kündigt Widerruf der
Delisting-Entscheidung an
Köln, 24.2.2016 Die Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) hat der STRABAG
AG in Form eines Anhörungsschreibens mitgeteilt, ihre Entscheidung vom
12.10.2015 zum Widerruf der Zulassung der Aktien der STRABAG AG zum
Regulierten Markt widerrufen zu wollen. Die FWB ist der Auffassung, ihre
ursprüngliche Widerrufsentscheidung sei bei Inkrafttreten der neuen
gesetzlichen Regelungen in § 39 Abs. 2 BörsG n.F. noch nicht bestands- oder
rechtskräftig entschieden gewesen. Daher sei zur Bewertung der
Widerrufsentscheidung das BörsG in der nunmehr geltenden Fassung
heranzuziehen. Demnach wäre der Widerruf der Zulassung der Aktien der
Gesellschaft nur nach Veröffentlichung eines Erwerbsangebots möglich. Die
STRABAG AG hatte die Frankfurter Wertpapierbörse zuvor darüber in Kenntnis
gesetzt, dass weder sie selbst noch die STRABAG SE ein solches
Erwerbsangebot unterbreiten werde.
Sofern die FWB die Entscheidung wie angekündigt trifft, wird die STRABAG AG
auch die gerichtliche Überprüfung dieser Entscheidung in Betracht ziehen.
Ungeachtet davon und vorbehaltlich einer anderweitigen gerichtlichen
Entscheidung geht die STRABAG AG derzeit davon aus, dass die Aktien der
Gesellschaft bis auf Weiteres an der FWB börsennotiert bleiben.
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Unternehmen: STRABAG AG
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50679 Köln
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Fax: 0221-824-2634
E-Mail: [email protected]
Internet: www.strabag.de
ISIN: DE000A0Z23N2
WKN: A0Z23N
Indizes: C-DAX; Zulassungssegment: Deutsche Börse AG, General Standard
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart
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