Das lernt man bereits frühzeitig im BWL-Studium: Zur Analyse des Geschäftsberichts eines Unternehmens gehört immer auch ein Blick auf das Testat des Wirtschaftsprüfers. Immerhin finden sich hier häufig wichtige Hinweise zu besonderen Risiken oder anderen Auffälligkeiten. Auffällig aus Sicht der Investoren ist freilich auch, dass die meisten Unternehmen über viele viele Jahre nicht den Prüfer wechseln. Auf Hauptversammlungen ist das regelmäßig ein Punkt, der von Aktionärsschützen und Investoren kritisch angemerkt wird. Dabei ist bereits 2016 die
EU-Abschlussprüferreform in Kraft getreten, wonach eine Grundrotationszeit eingeführt wurde, die spätestens nach zehn Jahren einen Wechsel der Prüfungsgesellschaft vorsieht. Dabei gibt es für Unternehmen außerhalb des Banken- und Versicherungsbereichs eine Verlängerungsoption um weitere zehn Jahre bei öffentlicher Ausschreibung des Prüfmandats bzw. um 14 Jahre bei der Durchführung einer gemeinschaftlichen Auditierung durch zwei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften – dem sogenannten Joint Audit. Hinzu kommen nach dem Datum der Erstprüfung gestaffelte Übergangsregelungen und Ausnahmen für „kleinere“ Gesellschaften mit einem Börsenwert von nachhaltig weniger als 100 Mio. Euro (weitere Infos dazu finden Sie etwa
HIER). Insgesamt eine spannende Materie, die wir in unserer Datenbank so bislang nicht abgedeckt haben. Auch, wenn wir schon seit Jahren den jeweiligen Wirtschaftsprüfer der Unternehmen in unseren Übersichtstabellen mit angeben.