14.10.2013
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DGAP-Adhoc: GSW Immobilien AG: GSW Immobilien AG und Deutsche Wohnen AG schließen Vereinbarung über den Zusammenschluss (Business Combination Agreement) - Vorstand und Aufsichtsrat der GSW Immobilien AG empfehlen Aktionären, das Umtauschangebot der Deutsc
GSW Immobilien AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot/Stellungnahme
14.10.2013 18:26
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GSW Immobilien AG und Deutsche Wohnen AG schließen Vereinbarung über den
Zusammenschluss (Business Combination Agreement) - Vorstand und
Aufsichtsrat der GSW Immobilien AG empfehlen Aktionären, das
Umtauschangebot der Deutsche Wohnen AG anzunehmen
Berlin, 14. Oktober 2013 - Am heutigen Tage haben die GSW Immobilien AG
(GSW) und die Deutsche Wohnen AG (Deutsche Wohnen) eine Vereinbarung über
den Zusammenschluss beider Unternehmen (Business Combination Agreement)
abgeschlossen. In dem Business Combination Agreement wurden Regelungen zur
zukünftigen Strategie und Struktur der zusammengeführten Unternehmensgruppe
getroffen.
Insbesondere wurde vereinbart, ein gemeinsames Integrationsprojekt zu
initiieren, um Lösungen für die Zusammenführung der Prozesse,
Betriebsabläufe und Organisationsstrukturen beider Unternehmen zu
entwickeln. Zu diesem Zweck soll ein aus den Vorstandsmitgliedern beider
Gesellschaften bestehender gemeinsamer Integrationsausschuss eingerichtet
werden, der die Integration der Geschäftsbereiche der GSW und der Deutsche
Wohnen unter Berücksichtigung der Vereinbarungen im Business Combination
Agreement koordiniert.
Im Business Combination Agreement haben GSW und Deutsche Wohnen ihr
gemeinsames Verständnis bekräftigt, dass die engagierte Belegschaft die
Grundlage für den derzeitigen und künftigen Erfolg der Unternehmensgruppe
darstellt. Im Rahmen des Zusammenschlusses sollen deshalb nur dann
Arbeitsplätze abgebaut werden, wenn trotz des weiterhin dynamischen
Wachstums der Gesellschaft nachhaltig Personalüberhänge identifiziert
werden. Soweit betriebsbedingte Kündigungen nicht vermieden werden können,
sollen diese sozialverträglich erfolgen. Nach dem Business Combination
Agreement soll zudem die Auswahl von Arbeitnehmern nach dem 'best in
class'-Prinzip erfolgen.
Das Business Combination Agreement sieht zudem vor, dass ab dem
Geschäftsjahr 2014 die von der Deutsche Wohnen an ihre Aktionäre zu
zahlenden Dividende von ca. 50% der wichtigen Gewinnkennzahl funds from
operations (FFO) (vor Verkäufen) auf ca. 60 % des FFO (vor Verkäufen)
erhöht werden soll.
Im Business Combination Agreement ist vorgesehen, die beiden
Vorstandsmitglieder der Deutsche Wohnen, Michael Zahn und Lars Wittan, zu
Vorständen der GSW zu bestellen. Den Vorstandsvorsitz bei der GSW soll
zukünftig Michael Zahn übernehmen. Zugleich sollen Jörg Schwagenscheidt als
Chief Operating Officer (COO) und Andreas Segal als Chief Financial Officer
(CFO) in den Vorstand der Deutsche Wohnen aufrücken.
Vorstand und Aufsichtsrat der GSW haben am heutigen Tage ihre gemeinsame
Stellungnahme gemäß § 27 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
beschlossen. Darin empfehlen sie den Aktionären nach eingehender Prüfung
die Annahme des Umtauschangebots der Deutsche Wohnen. Diese gemeinsame
Stellungnahme wird am 15. Oktober 2013 veröffentlicht werden.
Vorstand und Aufsichtsrat bewerten das angebotene Umtauschverhältnis von
jeweils 2,55 Deutsche Wohnen-Aktien für eine GSW-Aktie aus finanzieller
Sicht als angemessen. Vorstand und Aufsichtsrat haben in diesem
Zusammenhang eine Fairness Opinion von Goldman Sachs erhalten.
Die GSW sieht in einem Zusammenschluss von GSW und Deutsche Wohnen auf der
Grundlage der Vereinbarungen im Business Combination Agreement eine
hervorragende Möglichkeit, die Stärken beider Unternehmen im Interesse der
Aktionäre und übrigen Stakeholder zu kombinieren.
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