20.12.2013
Kabel Deutschland Holding AG DE000KD88880
DGAP-Adhoc: Kabel Deutschland Holding AG: Kabel Deutschland und Vodafone schließen Beherrschungs- und
Kabel Deutschland Holding AG / Schlagwort(e): Vertrag
20.12.2013 15:09
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
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Der Vorstand der Kabel Deutschland Holding AG hat heute einen
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß §§ 291 ff. AktG zwischen
der Kabel Deutschland Holding AG als abhängigem Unternehmen und der
Vodafone Vierte Verwaltungs AG (einer indirekten Beteiligung der Vodafone
Group Plc) als herrschendem Unternehmen abgeschlossen. Dem Abschluss dieses
Vertrages hat der Aufsichtsrat der Kabel Deutschland Holding AG in seiner
heutigen Sitzung zugestimmt. Die Vodafone Vierte Verwaltungs AG hält
aktuell 76,57 Prozent der Aktien an Kabel Deutschland.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf noch der Zustimmung
der außerordentlichen Hauptversammlung der Kabel Deutschland Holding AG,
die für den 13. Februar 2014 in München geplant ist.
In dem Vertrag bietet die Vodafone Vierte Verwaltungs AG an, die Aktien der
Minderheitsaktionäre der Kabel Deutschland Holding AG gegen eine
Barabfindung gemäß § 305 AktG in Höhe von 84,53 Euro je Aktie zu erwerben.
Die Barabfindung entspricht dem von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelten volumengewichteten
durchschnittlichen Börsenkurs der Kabel Deutschland Aktie im relevanten
Drei-Monats-Zeitraum bis einschließlich 12. September 2013. An diesem Tag
hat Vodafone bekanntgegeben, dass die Mindestannahmequote erreicht wurde
und die Absicht geäußert, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
mit Kabel Deutschland abzuschließen. Dieser für die Barabfindung
maßgebliche Börsenkurs liegt über dem im Rahmen einer unabhängigen
Bewertung von Kabel Deutschland nach IDW S1 durch die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton AG ermittelten
Wert pro Kabel Deutschland Aktie und leicht über dem im Rahmen des
öffentlichen Übernahmeangebotes von der Vodafone Vierte Verwaltungs AG
angebotenen Preis.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sieht zudem eine jährliche
Ausgleichszahlung für die außenstehenden Aktionäre gemäß § 304 AktG in Höhe
von 3,77 Euro brutto (bei derzeitiger Besteuerung 3,17 Euro netto) je Aktie
vor.
Diese Zahlungsverpflichtungen der Vodafone Vierte Verwaltungs AG unter dem
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sind durch eine
Patronatserklärung der Vodafone Group Plc abgesichert.
In dem Gutachten der Warth & Klein Grant Thornton AG finden sich auch
aktuelle Erwartungen für das laufende Geschäftsjahr 2013/14, das am 31.
März 2014 endet. Die in dem Gutachten veröffentlichten aktuellen
Erwartungen für das laufende Jahr liegen im Rahmen des am 11. November 2013
veröffentlichten Ausblicks für Umsatz, bereinigte EBITDA-Marge und Capex.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sowie der gemeinsame Bericht
der Vorstände der Kabel Deutschland Holding AG und der Vodafone Vierte
Verwaltungs AG zu dem Vertrag einschließlich des Gutachtens der Warth &
Klein Grant Thornton AG sowie das Gutachten des unabhängigen, gerichtlich
bestellten Prüfers werden zusammen mit der Einberufung der
außerordentlichen Hauptversammlung der Kabel Deutschland Holding AG in den
nächsten Tagen im Internet unter www.kabeldeutschland.com veröffentlicht.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Kabel Deutschland Holding AG
Betastraße 6-8
85774 Unterföhring
Deutschland
Telefon: +49 (0)89 960 100
Fax: +49 (0)89 960 10 888
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kabeldeutschland.com
ISIN: DE000KD88880
WKN: KD8888
Indizes: MDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart
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