06.01.2014
P&I Personal & Informatik AG DE0006913403
DGAP-News: P&I Personal & Informatik AG: Gemeinsame Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zum Übernahmeangebot der Edge Holding GmbH
DGAP-News: P&I Personal & Informatik AG / Schlagwort(e): Stellungnahme
P&I Personal & Informatik AG: Gemeinsame Stellungnahme von Vorstand
und Aufsichtsrat zum Übernahmeangebot der Edge Holding GmbH
06.01.2014 / 18:08
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- Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die Absichten der Bieterin aus
unternehmerischer Sicht
- Der Angebotspreis von 50,-- Euro je Aktie der P&I Personal & Informatik
AG ist aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat allerdings nicht
angemessen
- Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen, das Übernahmeangebot nicht
anzunehmen
Wiesbaden, 6. Januar 2014 - Vorstand und Aufsichtsrat der P&I Personal &
Informatik AG haben heute ihre gemeinsame Stellungnahme gemäß § 27 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) zu dem am 18. Dezember
2013 veröffentlichten freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Edge
Holding GmbH, einer Gesellschaft des Finanzinvestors HgCapital,
veröffentlicht. Die Edge Holding GmbH hatte am 19. November 2013 einen
Kaufvertrag über den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der Argon GmbH
von dem Finanzinvestor Carlyle geschlossen, der nach dem Verständnis der
P&I Personal & Informatik AG zwischenzeitlich vollzogen wurde. Die Argon
GmbH ist gegenwärtig mit ca. 89,66 % am Grundkapital der P&I Personal &
Informatik AG beteiligt.
Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen grundsätzlich die in der
Angebotsunterlage verlautbarten Absichten der Bieterin, insbesondere im
Hinblick auf die grundsätzliche Weiterführung der Strategie der P&I
Personal & Informatik AG. Vorstand und Aufsichtsrat sind davon überzeugt,
dass diese Absichten im Interesse der Gesellschaft sowie ihrer Aktionäre
und Mitarbeiter sind.
In Ihrer Stellungnahme kommen Vorstand und Aufsichtsrat allerdings zu der
Einschätzung, dass die angebotene Gegenleistung in Höhe von 50,-- Euro je
Aktie der P&I Personal & Informatik AG nicht finanziell angemessen ist.
Diese Bewertung wird durch die vom Vorstand und Aufsichtsrat in Auftrag
gegebene Fairness Opinion der DZ Bank AG Deutsche
Zentral-Genossenschaftsbank gestützt, welche im Ergebnis den Angebotspreis
ebenfalls nicht für finanziell angemessen hält.
Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen vor diesem Hintergrund den Aktionären
der P&I Personal & Informatik AG, das Übernahmeangebot der Edge Holding
GmbH nicht anzunehmen.
Vorstand und Aufsichtsrat weisen schließlich darauf hin, dass der zwischen
der P&I Personal & Informatik AG als abhängiger Gesellschaft und der Argon
GmbH als herrschendem Unternehmen bestehende Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag durch das Übernahmeangebot und dessen Vollzug sowie
den Erwerb der Argon GmbH durch die Edge Holding GmbH nicht berührt wird.
Die gemeinsame Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zum
Übernahmeangebot der Edge Holding GmbH ist seit heute auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.pi-ag.com in der Rubrik 'Investor Relations' und
dort unter 'Übernahmeangebot Edge Holding' abrufbar. Sie wird ferner bei
der Gesellschaft (Anschrift: Kreuzberger Ring 56, 65205 Wiesbaden (Telefon:
+49 (0)6117147-0, Telefax: +49 (0)6117147-125, E-Mail: [email protected]) zur
kostenlosen Ausgabe bereit gehalten. Die entsprechende
Hinweisbekanntmachung der Gesellschaft wurde heute im Bundesanzeiger
veröffentlicht.
Vorstand und Aufsichtsrat weisen ausdrücklich darauf hin, dass jeder
Aktionär der P&I Personal & Informatik AG unter Würdigung der
Gesamtumstände, seiner individuellen Verhältnisse und seiner persönlichen
Einschätzung über die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft und des
Aktienkurses der P&I-Aktie seine eigene Entscheidung darüber treffen muss,
ob und ggf. für wie viele P&I-Aktien er das Angebot annimmt oder nicht.
Diese Pressemitteilung stellt keine Ergänzung, Erläuterung oder
Zusammenfassung der gemeinsamen Stellungnahme von Vorstand und
Aufsichtsrat gemäß § 27 WpÜG dar. Den Aktionären wird empfohlen, vor ihrer
Entscheidung über die Annahme des Übernahmeangebots die Stellungnahme
vollständig zu lesen. Für das Übernahmeangebot selbst ist allein die
Angebotsunterlage der Bieterin Edge Holding GmbH maßgeblich.
Ende der Corporate News
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