13.03.2018
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DGAP-Adhoc: Software AG beschließt Einzug eigener Aktien sowie Kapitalherabsetzung
DGAP-Ad-hoc: Software AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
Software AG beschließt Einzug eigener Aktien sowie Kapitalherabsetzung
13.03.2018 / 20:06 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc Mitteilung (Insiderinformationen gem. Artikel 17 MAR)
Software AG beschließt Einzug eigener Aktien sowie Kapitalherabsetzung
Der Vorstand der Software AG (TecDAX, ISIN DE000A2GS401 / SOW) hat heute
beschlossen, Stück 2.400.000 Aktien der Software AG, die von der
Gesellschaft in früheren Jahren auf Grundlage verschiedener
Rückkaufsermächtigungen erworben wurden, einzuziehen und das Grundkapital um
den entsprechenden Betrag von 2.400.000 EUR herabzusetzen. Dies entspricht
3,14 Prozent des Grundkapitals vor Einziehung und Kapitalherabsetzung. Die
Einziehung erfolgt unter Ausnutzung der Ermächtigung der Hauptversammlung
der Software AG vom 31. Mai 2016.
Das derzeitige Grundkapital der Software AG von 76.400.000 EUR beträgt nach
der Kapitalherabsetzung 74.000.000 EUR und ist in 74.000.000 Stückaktien mit
einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des
Grundkapitals von 1 EUR eingeteilt. Die Software AG wird nach Einzug der
2.400.000 eigenen Aktien noch 23.761 eigene Aktien halten. Das entspricht
0,03 Prozent des herabgesetzten Grundkapitals.
Die Einziehung wird in Kürze durchgeführt werden.
Darmstadt, 13.03.2018
Der Vorstand
Software AG, Uhlandstr. 12, 64297 Darmstadt
Kontakt:
Mitteilende Person:
Frederic Freichel
Junior Manager Investor Relations
E-Mail: [email protected]
Tel: +49 6151 92 1106
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Software AG
Uhlandstraße 12
64297 Darmstadt
Deutschland
Telefon: +49 (0)6151 92-1900
Fax: +49 (0)6151 92-34 1899
E-Mail: [email protected]
Internet: www.softwareag.com
ISIN: DE000A2GS401
WKN: A2GS40
Indizes: TecDAX
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