23.03.2018
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DGAP-News: Credit Suisse Securities (Europe) Limited: Vor-Stabilisierungs-Mitteilung DWS Group GmbH & Co. KGaA
DGAP-News: Credit Suisse Securities (Europe) Limited / Schlagwort(e):
Sonstiges
Credit Suisse Securities (Europe) Limited: Vor-Stabilisierungs-Mitteilung
DWS Group GmbH & Co. KGaA
23.03.2018 / 17:00
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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23.03.18
Nicht zur direkten oder indirekten Verbreitung in den bzw. in die
Vereinigten Staaten oder einen anderen Rechtsraum, in dem eine solche
Verbreitung rechtswidrig wäre, bestimmt.
DWS Group GmbH & Co. KGaA
Vor-Stabilisierungs-Mitteilung
Credit Suisse Securities (Europe) Limited (Ansprechpartner Hemant Jethwa;
+44 (0) 207 883 5043) teilt hiermit als Stabilisierungskoordinator mit, dass
der/die nachstehend genannte/n Stabilisierungsmanager das Angebot der
folgenden Wertpapiere im Sinne von Artikel 3.2 (d) der EU-Verordnung Nr.
596/2014 über Marktmissbrauch stabilisieren kann/können.
Die Wertpapiere:
Emittent: DWS Group GmbH & Co.
KGaA
Garant (falls vorhanden): Nicht zutreffend
Nominelles Gesamtvolumen: 44.500.000
Beschreibung: Stammaktien
Angebotspreis: EUR 32,50
Sonstige Angebotsbedingungen: Nicht zutreffend
Stabilisierung:
Stabilisierungsmanager: Credit Suisse Securities
(Europe) Limited
Erwarteter Beginn des 23.03.2018
Stabilisierungszeitraums:
Erwartetes Ende des 20.04.2018
Stabilisierungszeitraums:
Existenz, maximale Größe und 4.500.000 Stammaktien
Nutzungsbedingungen der
Mehrzuteilungsoption
Handelsplatz der Stabilisierung Frankfurter Börse
In Zusammenhang mit dem Angebot der oben genannten Wertpapiere kann
der/können die Stabilisierungsmanager Mehrzuteilungen der Wertpapiere
vornehmen oder Transaktionen durchführen, um den Marktpreis der Wertpapiere
während des Stabilisierungszeitraums auf einem höheren Niveau zu halten, als
es ohne diese Maßnahmen der Fall wäre. Jedoch gibt es keine Zusicherung,
dass eine Stabilisierung tatsächlich erfolgt und eine eingeleitete
Stabilisierungsmaßnahme kann jederzeit eingestellt werden. Jegliche
Stabilisierungsmaßnahme oder Mehrzuteilung erfolgt im Einklang mit
sämtlichen einschlägigen Gesetzen und Regularien.
Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und ist nicht
als Empfehlung oder Angebot zu verstehen, Wertpapiere des Emittenten in
einem beliebigen Rechtsraum zu zeichnen oder anderweitig zu erwerben oder zu
veräußern.
Diese Bekanntmachung und das mit ihr verbundene Angebot von Wertpapieren
richten sich nur an Personen außerhalb des Vereinigten Königreichs.
Innerhalb des Vereinigten Königreiches sind sie auf Personen beschränkt, die
als Anlagespezialisten oder vermögende Privatkunden gemäß Artikel 12(5) des
Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005
anzusehen sind. Andere Personen im Vereinigten Königreich sollten nicht auf
dieser Grundlage handeln oder auf sie vertrauen.
Soweit diese Bekanntmachung, oder das mit ihr zusammenhängende Angebot von
Wertpapieren, in einem EWR-Mitgliedstaat erfolgt, der die Richtlinie
2003/71/EG in der jeweils gültigen Fassung (zusammen mit allen anwendbaren
Durchführungsmaßnahmen in einem Mitgliedstaat die "Prospektrichtlinie"
genannt) umgesetzt hat, und soweit die Bekanntmachung vor dem Datum der
Veröffentlichung eines Prospekts in Bezug auf die Wertpapiere erfolgt, der
von der zuständigen Behörde dieses Mitgliedstaats gemäß der
Prospektrichtlinie genehmigt worden ist (oder gegebenenfalls von einer
zuständigen Behörde in einem anderen Mitgliedstaat genehmigt und dies der
zuständigen Behörde in diesem Mitgliedstaat gemäß der Prospektrichtlinie
mitgeteilt worden ist), richten sich die Bekanntmachung und das Angebot in
diesem Mitgliedstaat nur an qualifizierte Anleger im Sinne der
Prospektrichtlinie (oder an andere Personen, an die das Angebot rechtmäßig
gerichtet werden kann). Andere Personen im Vereinigten Königreich sollten
nicht auf dieser Grundlage handeln oder auf sie vertrauen.
Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot von Wertpapieren zum Verkauf in den
Vereinigten Staaten dar. Die oben genannten Wertpapiere wurden und werden
nicht gemäß dem US-Wertpapiergesetz (United States Securities Act) von 1933
registriert und können nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder
verkauft werden, sofern keine Registrierung oder Befreiung von der
Registrierungspflicht vorliegt. Die Wertpapiere werden in den USA nicht
öffentlich angeboten.
Diese Informationen werden von RNS mitgeteilt, dem Informationsdienst der
Londoner Börse
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