27.04.2018
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DGAP-News: Constantin Medien AG: Constantin Medien AG reicht Klagen u.a. wegen ungerechtfertigter Bereicherung und auf Schadensersatz gegen die von Dr. Dieter Hahn beherrschte KF 15 GmbH, Kuhn Rechtsanwälte und Franz Enderle ein
DGAP-News: Constantin Medien AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Constantin Medien AG: Constantin Medien AG reicht Klagen u.a. wegen
ungerechtfertigter Bereicherung und auf Schadensersatz gegen die von Dr.
Dieter Hahn beherrschte KF 15 GmbH, Kuhn Rechtsanwälte und Franz Enderle ein
27.04.2018 / 20:54
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PRESSEMITTEILUNG
Constantin Medien AG reicht Klagen u.a. wegen ungerechtfertigter
Bereicherung und auf Schadensersatz gegen die von Dr. Dieter Hahn
beherrschte KF 15 GmbH, Kuhn Rechtsanwälte und Franz Enderle ein
- Vorläufiger Streitwert der Zahlungsklagen beläuft sich auf mindestens 3,71
Mio. Euro
- Zudem klagt die Gesellschaft auf Vorlage von Rechnungen im Wert von 3,45
Mio. Euro
Ismaning, 27. April 2018 - Die Constantin Medien AG hat heute vor dem
Landgericht München I vier weitere Klage erhoben, um Ansprüche der
Gesellschaft gegen die von Dr. Dieter Hahn kontrollierte Gesellschaft KF 15
GmbH, Kuhn Rechtsanwälte, die Kanzlei des ehemaligen Aufsichtsratsmitglieds
Dr. Bernd Kuhn, und den Versammlungsleiter der Hauptversammlungen vom 6.
Juli 2016 und vom 9./10. November 2016, Franz Enderle, geltend zu machen.
Gegenstand der Klagen gegen die KF 15 GmbH sind zum einen
Rückforderungsansprüche der Gesellschaft aus ungerechtfertigter Bereicherung
wegen fehlerhafter Abrechnung im Rahmen der Erlösverteilungsvereinbarung der
Rechtsverfolgungsgemeinschaft Formel 1 in Höhe von ca. 2,05 Mio. Euro. Zum
anderen beansprucht die Gesellschaft in einer weiteren Klage gegen die KF 15
GmbH Rechnungslegung wegen des trotz entsprechender Aufforderung bislang
nicht erfolgten Nachweises von Kosten in Höhe von ca. 3,45 Mio. Euro aus der
Rechtsverfolgung in dem Formel 1-Verfahren, die seitens der KF 15 GmbH zu
ihren Gunsten behauptet und bei der Abrechnung in Ansatz gebracht wurden.
Im Fall von Kuhn Rechtsanwälte handelt es sich um eine Zahlungsklage
aufgrund ungerechtfertigter Bereicherung in Höhe von ca. 657.000 Euro
aufgrund zu Unrecht in Rechnung gestellter Anwaltshonorare.
Die Klage gegen Franz Enderle betrifft Schäden wegen Pflichtverletzungen als
Versammlungsleiter der beiden Hauptversammlungen im Jahr 2016. Diese Schäden
sind zugleich Gegenstand der Klage des von der Hauptversammlung der
Gesellschaft bestellten besonderen Vertreters gegen den ehemaligen
Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Dieter Hahn und die von ihm kontrollierten
Gesellschaften KF 15 GmbH und DHV GmbH mit einem vorläufigen Streitwert in
Höhe von mindestens 1,0 Mio. EUR, über die die Gesellschaft im März 2018
bereits berichtet hatte.
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