16.05.2018
AIXTRON SE DE000A0WMPJ6
DGAP-News: AIXTRON SE Hauptversammlung 2018 / Alle Beschlussvorlagen angenommen
DGAP-News: AIXTRON SE / Schlagwort(e): Hauptversammlung
AIXTRON SE Hauptversammlung 2018 / Alle Beschlussvorlagen angenommen
16.05.2018 / 15:22
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AIXTRON SE Hauptversammlung 2018
Alle Beschlussvorlagen angenommen
Herzogenrath, 16. Mai 2018 - Die Aktionäre der AIXTRON SE (FWB: AIXA), einem
weltweit führenden Hersteller von Depositionsanlagen für die
Halbleiterindustrie, stimmten heute für alle Beschlussvorlagen, die Vorstand
und Aufsichtsrat auf der diesjährigen Hauptversammlung präsentierten.
Wichtige Beschlüsse
Dabei wurden folgende Tagesordnungspunkte von der 21. Ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen:
- Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017
- Wahl des Abschlussprüfers für Konzern und SE für das Geschäftsjahr 2018
- Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands
- Verkleinerung des Aufsichtsrates auf fünf Mitglieder sowie Anpassung der
Aufsichtsratsvergütung
- Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
- Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2018
- Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2018
Bei der Hauptversammlung im Hotel Pullman Aachen Quellenhof waren 48,9
Prozent des Grundkapitals vertreten.
Rede des Vorstands und Präsentation
Die Ausführungen der Vorstände Dr. Felix Grawert und Dr. Bernd Schulte, in
dem die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2017 und des ersten Quartals 2018
sowie die Technologien des Konzerns erläutert werden, kann ebenso wie die
Präsentation zu Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung von der Homepage
heruntergeladen werden: www.aixtron.com/hv.
Kontakt:
Guido Pickert
Investor Relations und Konzernkommunikation
T: +49 (2407) 9030-444
F: +49 (2407) 9030-445
E: [email protected]
Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA) sind im Internet unter
http://www.aixtron.com verfügbar.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieses Dokument kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die
Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON enthalten.
Formulierungen wie "können", "werden", "erwarten", "rechnen mit", "erwägen",
"beabsichtigen", "planen", "glauben", "fortdauern" und "schätzen",
Abwandlungen solcher Begriffe oder ähnliche Ausdrücke kennzeichnen diese
zukunftsgerichteten Aussagen. Solche zukunftsgerichtete Aussagen geben die
gegenwärtigen Einschätzungen, Beurteilungen, Erwartungen und Annahmen des
AIXTRON Vorstands, von denen zahlreiche außerhalb des AIXTRON
Einflussbereiches liegen, basierend auf den zum Zeitpunkt dieser Mitteilung
verfügbaren Informationen wieder und gelten vorbehaltlich bestehender
Risiken und Unsicherheiten. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in die
zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Sollten sich Risiken oder
Ungewissheiten realisieren oder sollten zugrunde liegende Erwartungen
zukünftig nicht eintreten beziehungsweise es sich herausstellen, dass
Annahmen nicht korrekt waren, so können die tatsächlichen Ergebnisse,
Leistungen und Erfolge von AIXTRON wesentlich von denjenigen Ergebnissen
abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage
genannt worden sind. Dies kann durch Faktoren verursacht werden, die AIXTRON
in öffentlichen Berichten und Meldungen, insbesondere im Abschnitt Risiken
des Jahresberichts, beschrieben hat, sich aber nicht auf solche beschränken.
AIXTRON übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überprüfung
zukunftsgerichteter Aussagen wegen neuer Informationen, künftiger Ereignisse
oder aus sonstigen Gründen, soweit keine ausdrückliche rechtliche
Verpflichtung besteht.
Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor, bei
Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der
englischen Übersetzung vor.
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16.05.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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