11.02.2014
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DGAP-Adhoc: Curanum AG: Änderung zum Einbringungsvertrag unterzeichnet
Curanum AG / Schlagwort(e): Stellungnahme
11.02.2014 19:17
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Curanum AG: Änderung zum Einbringungsvertrag unterzeichnet
Am heutigen Tage haben die Curanum AG und die Korian S.A. eine Änderung zum
Einbringungsvertrag vom 6. Juli 2013 unterzeichnet, um die Folgen der
Erfüllung der auflösenden Bedingung klarzustellen. Auf der Grundlage dieser
Änderung und des ursprünglichen Einbringungsvertrages tritt die
Kapitalerhöhung nicht mit Wirkung vom 28. Februar 2014 in Kraft und die
Einbringung der Sacheinlage wird wirtschaftlich rückwirkend aufgehoben.
Am 6. Juli 2013 hatten die Curanum AG, München, und die Korian S.A., Paris,
einen Vertrag über die Einbringung aller Kapitalanteile der Phönix
Seniorenzentren Beteiligungsgesellschaft mbH, Füssen, durch die Korian S.A.
in die Curanum AG gegen Ausgabe neuer Aktien der Curanum AG abgeschlossen.
Dieser Einbringungsvertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass die
Kapitalerhöhung gegen die Sacheinlage bis zum 28. Februar 2014 beim
Handelsregister der Curanum AG eingetragen ist. Am 21. August 2013 war die
Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage von der Jahreshauptversammlung der
Curanum AG genehmigt worden.
Dieser Beschluss der Jahreshauptversammlung wurde durch Aktionäre
angefochten. Die Curanum AG hatte beim Oberlandesgericht in München ein
Freigabeverfahren initiiert. Bei der mündlichen Verhandlung am 18. Dezember
2013 hatte das Oberlandesgericht nicht durch Beschluss festgestellt, dass
eine Eintragung der Kapitalerhöhung ungeachtet der Erhebung der
Anfechtungsklage zu erfolgen hat.
Zudem haben die Curanum AG und die Phönix Seniorenzentren
Beteiligungsgesellschaft mbH am heutigen Tage einen Dienstleistungsvertrag
über die Erbringung bestimmter Dienstleistungen durch die Curanum AG für
und auf Rechnung der Phönix Seniorenzentren Beteiligungsgesellschaft mbH
unterzeichnet, um wesentliche Teile der geplanten Synergien für beide
Unternehmen ohne die Sacheinlage zu realisieren.
München, 11. Februar 2014
Der Vorstand
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