14.02.2014
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DGAP-News: Powerland AG: Powerland beruft Hauptversammlung ein und veröffentlicht Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012
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Hauptversammlung/Jahresergebnis
Powerland AG: Powerland beruft Hauptversammlung ein und veröffentlicht
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012
14.02.2014 / 07:21
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Powerland beruft Hauptversammlung ein und veröffentlicht Konzernabschluss
für das Geschäftsjahr 2012
Frankfurt/Main, 14. Februar 2014 - Heute lädt die Powerland AG (ISIN
DE000PLD5558 / Prime Standard), der führende chinesische Hersteller von
Handtaschen, Lederwaren und Accessoires, ihre Aktionäre zur ordentlichen
Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2012 ein, die am 26. März 2014 in
Frankfurt am Main stattfinden wird. Im Verlauf dieser Veranstaltung werden
Vorstand und Aufsichtsrat des Unternehmens den Aktionären vorschlagen, den
Konzernabschluss der Powerland AG zum 31. Dezember 2012 in der vorliegenden
Fassung zu billigen. Der Vorschlag stützt sich auf die Ergebnisse einer
unabhängigen Prüfung, die von Ernst & Young durchgeführt wurde. Diese
Vorgehensweise trägt einerseits dazu bei, weiteren Zeitaufwand für
forensische Prüfungen zu vermeiden. Andererseits gibt sie Powerland die
Möglichkeit, sich fortan wieder auf den normalen Geschäftsbetrieb zu
konzentrieren. Im Hinblick auf die Aspekte im Zusammenhang mit dem
Konzernabschluss haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, keine
Dividende auszuschütten. (Weitere Informationen zu den
Untersuchungsergebnissen des unabhängigen Prüfers finden Sie im Anhang an
diese Pressemitteilung.)
Darüber hinaus wird der Aufsichtsrat vorschlagen, die Moore Stephens
Düsseldorf AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu
bestellen.
Weitere Beschlüsse der Hauptversammlung werden die Zusammensetzung des
Aufsichtsrats betreffen: Im Einvernehmen mit dem Vorstand des Unternehmens
werden die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Peter Diesch und Volker Potthoff
ihre Mandate mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung niederlegen. Es
wird vorgeschlagen, an ihrer Stelle Herrn Binghui Lu, selbstständiger
Investor, wohnhaft in Peking (China), und Herrn Stephan Oehen,
selbstständiger Kommunikationsberater, wohnhaft in Zürich (Schweiz), in den
Powerland-Aufsichtsrat zu wählen. Beide Kandidaten haben im Verlauf ihrer
Karriere einschlägige Berufspraxis gesammelt. (Weitere Informationen zu
Herrn Binghui Lu und Herrn Stephan Oehen finden Sie im Anhang an diese
Pressemitteilung.)
Yachen Jiang, seit Juli 2013 CFO des Powerland-Konzerns, erklärt dazu: 'Aus
der heutigen Perspektive des Jahres 2014 gesehen, scheint 2012 sehr lange
her zu sein. Nach Beendigung der ursprünglichen Abschlussprüfung für das
Jahr 2012 wurde Powerland zusätzlich zwei forensischen Prüfungen
unterzogen. Diese Verfahren stellten eine enorme Belastung für die
Mitarbeiter und Geschäftspartner des Unternehmens dar. Vor allem aber sank
das Vertrauen der Investoren. Wir möchten diese Gelegenheit nutzen, um uns
ausdrücklich dafür bei Ihnen zu entschuldigen und Ihnen versichern, dass
Powerland jede Anstrengung unternehmen wird, um eine solche Situation
zukünftig zu verhindern. Das Unternehmen wird das Thema Transparenz noch
weiter in den Fokus stellen und sowohl interne Kontrollmechanismen wie
externe Kommunikationsprozesse weiter verbessern. Wir sind zuversichtlich,
dass wir die anstehende Hauptversammlung dazu nutzen können, endgültig mit
der Vergangenheit abzuschließen und nur noch nach vorne zu schauen.'
Weitere Informationen zur Hauptversammlung finden Sie unter
http://www.powerland.ag/de/investor-relations/hauptversammlung.
ANHANG - Weitere Informationen zu den Untersuchungsergebnissen des
unabhängigen Prüfers
Wie bereits bekannt gegeben, hat der Abschlussprüfer der Powerland AG, die
BDO AG, dem Unternehmen am 2. Juli 2013 mitgeteilt, dass er ein negatives
Prüfungsurteil bezüglich des Jahres- und Konzernabschlusses für das
Geschäftsjahr 2012 abgeben wird. Am 15. Juli 2013 informierte Powerland
über die genannten Prüfungshemmnisse und gab eine eigene Analyse der Lage
ab. Im August 2013 beauftragten Aufsichtsrat und Vorstand des Unternehmens
die Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, als unabhängigen
Prüfer, um die von BDO vorgebrachten Prüfungshemmnisse einer Untersuchung
zu unterziehen. Ernst & Young hat die Arbeiten Anfang November 2013 beendet
und Anfang Januar 2014 den Bericht über die forensische Prüfung
finalisiert. Powerland möchte im Folgenden die Untersuchungsergebnisse des
unabhängigen Prüfers hinsichtlich der Prüfungshemmnisse sowie die eigene
Sichtweise darlegen:
1. Umsatzerlöse im Exportgeschäft
Der Abschlussprüfer ist nicht überzeugt von der Validität der Umsatzerlöse
im Exportgeschäft, die im Jahr 2012 etwa 18 % des gesamten Konzernumsatzes
ausmachten. Dieses Argument stützt sich auf Unstimmigkeiten in
Exportdokumenten, die Tatsache, dass bestimmte Zahlungseingänge nicht mit
den jeweiligen Aufträgen übereinstimmen sowie auf Transaktionen mit
verbundenen Unternehmen.
Der Vorstand erachtet die Unstimmigkeiten als nicht relevant für die
Umsatzrealisierung, da alle Zahlungen vollständig vereinnahmt und die
gelieferten Waren zu marktüblichen Preisen angeboten wurden. Zudem wurde
detailliert erklärt, dass es im internationalen Handel üblich ist, dass
sowohl Unterschiede zwischen dem Namen des Empfängers und der Lieferadresse
auftreten als auch Sammelzahlungen genutzt werden, aufgrund derer eine
Zuordnung von Zahlungseingängen zu einzelnen Bestellungen nicht möglich
sind. Darüber hinaus ist das Unternehmen ausführlich auf die Art der in
Frage gestellten Transaktionen eingegangen und hat nachgewiesen, dass diese
angemessen waren. In diesem Zusammenhang hat das Unternehmen sogar Besuche
von BDO bei Powerlands südafrikanischen Geschäftspartnern vor Ort
ermöglicht. Während dieser Reise konnte sich BDO davon überzeugen, dass das
Exportgeschäft tatsächlich existiert.
Im Zuge der forensischen Prüfung hat Ernst & Young die den Umsatzerlösen im
Exportgeschäft zugrunde liegenden Ausfuhrdokumente, die auch BDO vorgelegen
hatten, geprüft. Ein besonderer Schwerpunkt lag dabei auf Dokumenten von
kredit- und vertrauenswürdigen Dritten, wie zum Beispiel dem chinesischen
Finanzamt, der chinesischen Zollbehörde und der staatlichen
Devisenverwaltung (State Administration of Foreign Exchange) in China.
Währenddessen fanden ausführliche Gespräche mit relevanten Mitarbeitern
sowie Mitarbeitern von Speditionsunternehmen statt. Zusätzlich wurden die
Containerunterlagen stichprobenartig untersucht und andere
ergebnisorientierte Prüfungshandlungen durchgeführt. Auf Grundlage der hier
aufgeführten Informationen hat Ernst & Young festgestellt, dass alle
Befragten die Richtigkeit der vom Unternehmen genannten Aktivitäten
bestätigt haben. Eine Stichprobenprüfung der ursprünglichen
Ausfuhrdokumente bestätigte ebenfalls die Übereinstimmung der
Containernummern in Frachtbriefen, Zollerklärung und Ladelisten. Im
Allgemeinen gibt es keine nennenswerte Feststellung hinsichtlich der von
BDO geäußerten Bedenken.
2. Zahlungsmittel und Sichteinlagen
Der Abschlussprüfer bezweifelt die Existenz der Zahlungsmittel und
Sichteinlagen des Unternehmens bei Banken in Höhe von 61,1 Mio. EUR zum 31.
Dezember 2012. Die Höhe der Bareinlagen wurde BDO im Zuge von Besuchen der
örtlichen Filialen der kontoführenden Banken schriftlich nachgewiesen. BDO
verlangte daraufhin, die Zentralen der kontoführenden Banken im Rahmen
eines erweiterten Prüfungsverfahrens zu besuchen, was der Vorstand
ablehnte.
Der Vorstand ist der Ansicht, dass diese Aufforderung für Prüfungsprozesse
in China sehr ungewöhnlich ist. Da Powerland keinerlei Beziehungen zu den
Zentralen dieser Banken pflegt, die darüber hinaus auch nicht gesetzlich
verpflichtet sind, Kontostandsinformationen zu erteilen, geht die Bitte von
BDO über den Rahmen der Möglichkeiten des Unternehmens hinaus.
Im Zuge der forensischen Prüfung hat Ernst & Young örtliche Bankfilialen in
China besucht und dort die Kontoauszüge für das Jahr 2012 erhalten (mit
amtlichem Siegel versehen). Weiterhin hat Ernst & Young stichprobenartig
Banktransaktionen untersucht, die im Zeitraum von Dezember 2012 bis Januar
2013 stattfanden und deren Höhe über 5 Mio. CNY lag. Außerdem konnte Ernst
& Young die Konten von Powerland über das Internet-Online-Banking-System
einsehen. Die Untersuchungen zeigten die Kontostände und Transaktionen der
vorangegangenen sechs Monate und bestätigten mittels Rückrechnung den
Kontostand zum Jahresende 2012. Ernst & Young kam zu dem Schluss, dass
Bankeinlagen und Transaktionsprozesse keine Unstimmigkeiten zeigen. Daher
sind die Bedenken von BDO hinsichtlich der Bankeinlagen nicht
gerechtfertigt.
3. Bankschulden
Nach Einschätzung des Abschlussprüfers wurden die Bankschulden des
Unternehmens nicht hinreichend nachgewiesen. BDO forderte die Vorlage einer
Bestätigung der Zentralbank der Volksrepublik China (People's Bank of
China, PBOC) in Form einer sog. 'Borrowing Card', woraufhin das Unternehmen
die Mitwirkung verweigerte.
Das Unternehmen hat hinreichende Belege der örtlichen kontoführenden Banken
vorgelegt, um die Finanzierungssalden nachzuweisen. Es bestand keine
Notwendigkeit, zusätzliche Bestätigungen bezüglich der Bankschulden zur
Verfügung zu stellen. Außerdem übersteigt die Aufforderung zur Vorlage
einer von der PBOC ausgestellten Bestätigung die Möglichkeiten des
Unternehmens.
Ernst & Young hat während Besuchen bei den örtlichen Banken Borrowing
Card-Berichte für die chinesischen Konzerngesellschaften erhalten. Zwar
ergab sich eine Diskrepanz zwischen den Angaben auf den Borrowing Cards und
den Büchern des Unternehmens; diese resultierte aber hauptsächlich daraus,
dass die kreditgebenden Banken die aktuellsten Informationen noch nicht
eingepflegt hatten, was durch die People's Bank of China (Zentralbank der
VR China) bestätigt wurde. Daher stellte Ernst & Young fest, dass die
Überprüfung der Überleitung von Differenzen bei Bankschulden, wie sie vom
Management vorgelegt wurde, keine Unstimmigkeiten ergeben hat. Die von
Powerland genannten Bankschulden zum 31. Dezember 2012 entsprechen den
tatsächlichen Verhältnissen.
4. Kreis der verbundenen Parteien
Der Abschlussprüfer ist der Ansicht, dass die wichtigsten
Export-Geschäftspartner des Unternehmens, namentlich Sun Tec und Fimont,
sowie Duerde, einer von Powerlands Hauptdistributoren im chinesischen
Inland, mit dem Unternehmen verbundene Parteien sein könnten.
Der Vorstand hat hinreichende Dokumente und Erklärungen bezüglich der
Beziehungen zwischen dem Unternehmen und den genannten Geschäftspartnern
vorgelegt.
Ernst & Young hat die offiziellen Urkunden und Erklärungen, wie zum
Beispiel Geschäftslizenzen, geprüft und Gespräche mit den entsprechend
betroffenen Mitarbeitern geführt, insbesondere mit dem Management des
Unternehmens. Ernst & Young stellte fest, dass weitere schlüssige Beweise
notwendig sein könnten, um den Standpunkt des Managements effektiv zu
unterstützen. Dennoch erhärten weder die überprüften Dokumente noch die
Gespräche mit Mitarbeitern die Annahme von BDO, dass die genannten
Geschäftspartner verbundene Parteien des Unternehmens sind.
Basierend auf dem oben Aufgeführten kam der Vorstand zu dem Schluss, dass
die Erteilung eines negativen Prüfungsurteils aufgrund der vermeintlichen
Prüfungshemmnisse durch BDO nicht gerechtfertigt war. Der Vorstand hat
außerdem ausführlich mit dem Aufsichtsrat diskutiert, ob die Möglichkeit
besteht, den Jahresabschluss anzupassen und der BDO für eine Nachprüfung
zur Verfügung zu stellen. Der Vorstand ist allerdings noch immer davon
überzeugt, dass der Jahresabschluss korrekt ist, und wurde in seiner
Ansicht durch den Bericht von Ernst & Young weiter gestärkt. Eine
Nachprüfung wäre zudem wieder zeitaufwendig und bietet angesichts der von
BDO vertretenen Position keine Garantie, dass BDO daraufhin einen
Bestätigungsvermerk erteilen würde. Fraglos steht dem Unternehmen keine
Zeit für ein derartiges Vorgehen zur Verfügung. Daher hat der Vorstand
gemeinsam mit dem Aufsichtsrat beschlossen, dass es im besten Interesse des
Unternehmens sowie der Aktionäre ist, die Aktionäre über die Situation in
Bezug auf den Jahresabschluss 2012 zu informieren und ihnen die Möglichkeit
einzuräumen, selbst über die Feststellung des Jahres- und
Konzernabschlusses für 2012 zu entscheiden. So können die Aktionäre auf
Basis der Berichte des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie der von Ernst
& Young berichteten Ergebnisse ihre eigene Entscheidung treffen.
Weitere Informationen zu Herrn Binghui Lu und Herrn Stephan Oehen
Binghui Lu ist Investment-Spezialist und lebt in Peking, VR China. Von 2010
bis 2012 arbeitete er als Private Equity Principal bei Kohlberg Kravis
Roberts & Co. in Peking, wo er insbesondere für die Anbahnung neuer
Geschäftsabschlüsse, die Transaktionsabwicklung und das Management der
Investitionen zuständig war. Zuvor war er ab 2005 für Goldman Sachs im
Bereich Investment Banking in China tätig. Dort war er vor allem für die
Vorbereitung und Begleitung von Abschlüssen, die Kundenbetreuung und die
Durchführung von Transaktionen verantwortlich, wobei er sich - sowohl im
Inlands- als auch im Auslandsgeschäft - eine umfassende Expertise aneignen
konnte. Binghui Lu begann seine berufliche Laufbahn als
Investment-Banking-Analyst bei der Bank of China International Holdings
Limited in Peking, wo er Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen leitete bzw.
begleitete und dabei Erfahrungen im Bereich M&A sammeln konnte.
Binghui Lu wurde 1975 geboren und hat sowohl einen Master-Abschluss im
Bereich Wirtschaftswissenschaften als auch einen Bachelor-Abschluss in
Philosophie. Beide Studiengänge absolvierte er an der Universität in
Peking. Seine Muttersprache ist Mandarin; darüber hinaus spricht er
fließend Englisch.
Stephan Oehen ist Kommunikationsstratege und lebt in Zollikon-Zürich,
Schweiz. Er ist Inhaber der Oehen PR und gründete mit InvestinSwitzerland
eine einzigartige, zentrale Geschäftsservice-Plattform für Investoren in
der Schweiz. Von 2011 bis 2013 war er CEO der Grayling Switzerland, deren
operatives Geschäft er restrukturierte. Zuvor war er im Management bei
Grayling Investments (Schweiz) und bei der Rich International Ltd., die in
den deutschsprachigen Ländern eine exklusive Reihe von Freizeit- und
Luxusmarken-Magazinen herausbrachte. Stephan Oehen begann seine berufliche
Laufbahn als Journalist für die Tagespresse. Er ist Mitglied im
Schweizerischen Public Relations Verband (SPRV) und in der Schweizerischen
Public Affairs Gesellschaft (SPAG).
Stephan Oehen wurde 1968 geboren und studierte Wirtschaftswissenschaften
und Jura. Seine Muttersprache ist Deutsch, darüber hinaus spricht er
fließend Französisch, Englisch, Spanisch und Italienisch.
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