27.07.2018
Deutsche Beteiligungs AG DE000A1TNUT7
DGAP-News: Deutsche Beteiligungs AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gem. § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG
DGAP-News: Deutsche Beteiligungs AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Deutsche Beteiligungs AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der
Rechnungslegung gem. § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG
27.07.2018 / 17:01
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Deutsche Beteiligungs AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der
Rechnungslegung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG
Frankfurt am Main, 27. Juli 2018 - Die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat festgestellt, dass der
Konzernabschluss der Deutschen Beteiligungs AG zum Abschlussstichtag 30.
September 2015 fehlerhaft ist:
In der Konzern-Gesamtergebnisrechnung wurde das Ergebnis aus dem
Beteiligungsgeschäft um 14,6 Millionen Euro zu niedrig ausgewiesen. Denn die
Gesellschaft hat bei der Bewertung eines Tochterunternehmens zum
beizulegenden Zeitwert fälschlich erstmalig im Geschäftsjahr 2014/15 die
Erfolgsbeteiligung eines Mitgesellschafters in Form eines überproportionalen
Gewinnanteils (sog. carried interest) wertmindernd berücksichtigt.
Richtigerweise hätte die Gesellschaft diese Erfolgsbeteiligung bereits für
Vorjahre berücksichtigen müssen.
Dadurch hat sich die Gesellschaft für Vorjahre Gewinne in Höhe von 14,6
Millionen Euro zugerechnet, die ihr nicht zustehen.
Dies verstößt gegen IFRS 10.31 i. V. m. IFRS 13.61, wonach der Anteil an
einem Tochterunternehmen ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu
bewerten ist. Denn bei dessen Bemessung muss nicht allein der künftige
Veräußerungserlös für das Tochterunternehmen insgesamt, sondern müssen auch
negative wertbeeinflussende Umstände wie die Erfolgsbeteiligung eines
Mitgesellschafters berücksichtigt werden, wenn diese wahrscheinlich
eintreten werden.
Kontakt:
Thomas Franke
Leiter Öffentlichkeitsarbeit/Investor Relations
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 69 95787 307
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