06.09.2018
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DGAP-Adhoc: Bijou Brigitte modische Accessoires AG beschließt Aktienrückkaufprogramm
DGAP-Ad-hoc: Bijou Brigitte modische Accessoires AG / Schlagwort(e):
Aktienrückkauf
Bijou Brigitte modische Accessoires AG beschließt Aktienrückkaufprogramm
06.09.2018 / 13:31 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Bijou Brigitte modische Accessoires AG beschließt Aktienrückkaufprogramm
Hamburg, 6. September 2018 - Der Vorstand der Bijou Brigitte modische
Accessoires AG hat am 06.09.2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben
Tag ein Aktienrückkaufprogramm beschlossen. Im Zeitraum vom 07.09.2018 bis
zum 01.07.2019 sollen bis zu 250.000 Stückaktien der Bijou Brigitte modische
Accessoires AG (ISIN DE0005229504), das entspricht 3,09 % des Grundkapitals,
zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu 10.000.000,00
EUR zu den nachfolgenden Bedingungen erworben werden.
Damit macht der Vorstand von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom
02.07.2014 Gebrauch, bis zum 01.07.2019 eigene Aktien im Umfang von bis zu
10 % des bestehenden Grundkapitals der Bijou Brigitte modische Accessoires
AG zu erwerben. Die Aktien können zu allen im Ermächtigungsbeschluss der
Hauptversammlung vom 02.07.2014 vorgesehenen Zwecken verwendet werden.
Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Gesellschaft durch eine
von der Gesellschaft beauftragte Bank. Die Bank trifft ihre Entscheidungen
über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien und das jeweilige Erwerbsvolumen
unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Der Rückkauf erfolgt über
die Börse und wird so günstig wie möglich für die Bijou Brigitte modische
Accessoires AG durchgeführt. Der Kaufpreis je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) darf hierbei den Durchschnitt der Börsenkurse der Aktien
der Gesellschaft in der Schlussauktion im Xetra-Handelssystem (oder einem
vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den
der Verpflichtung zum Erwerb eigener Aktien vorangehenden drei
Börsenhandelstagen um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.
Die Bank ist hierbei verpflichtet, die Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 08.03.2016
einzuhalten.
Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen
Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.
Der Aktienrückkauf soll gemäß der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vom 16. April
2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8.
März 2016 erfolgen.
Die Bijou Brigitte modische Accessoires AG wird alle Aktienerwerbe
spätestens am Ende des siebten Handelstags nach deren jeweiliger Ausführung
gemäß Art. 2 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission
vom 08.03.2016 unter www.group.bijou-brigitte.com/investor-relations bekannt
geben.
Ansprechpartner für Rückfragen:
Angela Gogolin, Investor Relations
Tel.: +49 40 606 09-1955, Fax: +49 40 602 64 09
E-Mail: [email protected]
Hannah Höchst, Investor Relations / Wirtschaftspresse
Tel.: +49 40 606 09-3250, Fax: +49 40 602 64 09
E-Mail: wirtschaftspresse @bijou-brigitte.com
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06.09.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Bijou Brigitte modische Accessoires AG
Poppenbütteler Bogen 1
22399 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 (0)40 60609-0
Fax: +49 (0)40 6026409
E-Mail: [email protected]
Internet: www.group.bijou-brigitte.com
ISIN: DE0005229504
WKN: 522950
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard),
Hamburg; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hannover,
München, Stuttgart, Tradegate Exchange
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