26.02.2014
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DGAP-News: IVG Immobilien AG: Ladung der Aktionäre zum gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermin im Insolvenzverfahren
DGAP-News: IVG Immobilien AG / Schlagwort(e): Sonstiges
IVG Immobilien AG: Ladung der Aktionäre zum gerichtlichen Erörterungs-
und Abstimmungstermin im Insolvenzverfahren
26.02.2014 / 10:01
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Ladung der Aktionäre
der
IVG Immobilien AG
WKN 620570
ISIN DE0006205701
zum gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermin im Insolvenzverfahren
(AG Bonn - Az.: 99 IN 153/13) über das Vermögen der IVG Immobilien AG (
"Schuldnerin"),
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 4148,
gesetzlich vertreten durch den Vorstand Prof. Dr. Wolfgang Schäfers, Dr.
Hans Volkert Volckens, Guido Piñol und Hans-Joachim Ziems
Über das Vermögen der Schuldnerin wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Bonn
vom 1. November 2013 das Insolvenzverfahren eröffnet und die
Eigenverwaltung angeordnet. Der Vorstand hat am 20.02.2014 einen
Insolvenzplan beim zuständigen Amtsgericht Bonn - Insolvenzgericht -
eingereicht.
1. Einsichtnahme des Insolvenzplans und Veröffentlichung seiner
Zusammenfassung
Mit Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 24.02.2014 wurde ein Termin zum
Erörterungs- und Abstimmungstermin über den von der Schuldnerin
eingereichten und am 24.02.2014 zur Einsichtnahme für die Beteiligten
niedergelegten Insolvenzplan bestimmt.
Der Darstellende und Gestaltende Teil des Insolvenzplan, dessen Anlagen und
die eingereichten Stellungnahmen können ab dem 24.02.2014 auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstraße 21, 53111 Bonn, Zimmer
Nr. W 1.20 a Wilhelmbau eingesehen werden.
Eine Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts des Plans (Zusammenfassung
des Plans) ist gemäß § 235 Abs. 3 Satz 4 InsO auf der Internetseite der
Schuldnerin unter http://www.ivg.de unter dem weiterführenden Link
"http://www.ivg.de/investor-relations/insolvenzplanverfahren" abrufbar.
2. Erörterungs- und Abstimmungstermin
Der Erörterungs- und Abstimmungstermin findet statt am
20.03.2014, 10.00 Uhr
Amtsgericht Bonn
Erdgeschoss Sitzungssaal S 0.11 des Landgerichts Bonn
Wilhelmstraße 21 / Eingang Landgericht
53111 Bonn
Der Erörterungs- und Abstimmungstermin wird durch das Amtsgericht Bonn im
Internet (http://www.insolvenzbekanntmachungen.de) öffentlich bekannt
gemacht.
In dem Termin wird der Vorstand zunächst den eingereichten und
niedergelegten Insolvenzplan erläutern.
Nach Erörterung der Stimmrechte der Teilnehmer wird über den Insolvenzplan
abgestimmt. Die Abstimmung erfolgt in den im Insolvenzplan dargestellten
Gruppen. Die Gruppeneinteilung können Sie dem niedergelegten Insolvenzplan
oder der gemäß § 235 Abs. 3 Satz 4 InsO veröffentlichten Zusammenfassung
des wesentlichen Inhalts des Insolvenzplans entnehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Plan grundsätzlich noch bis zum Ende
des Erörterungstermins geändert werden und im Anschluss über den geänderten
Plan abgestimmt werden kann.
3. Anforderungen für die Teilnahme an dem Erörterungs- und
Abstimmungstermin
Die Aktionäre der IVG Immobilien AG haben die Möglichkeit am Erörterungs-
und Abstimmungstermin teilzunehmen und ihr Stimmrecht in ihrer Gruppe
auszuüben. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass der Erörterungs- und
Abstimmungstermin ein Gerichtstermin ist, keine Hauptversammlung.
Dementsprechend ist auch keine Beköstigung der Teilnehmer vorgesehen. Eine
Hauptversammlung der Schuldnerin ist derzeit nicht geplant.
Eine Anmeldung zur Teilnahme am Erörterungs- und Abstimmungstermin und zur
Ausübung des Stimmrechts gemäß § 19 Abs. 1 der Satzung der Schuldnerin ist
nicht erforderlich. Zur Erleichterung der Vorbereitung und aufgrund
begrenzter Kapazitäten bittet die Schuldnerin jedoch nachdrücklich um
Voranmeldung der Teilnahme am Erörterungs- und Abstimmungstermin. Aktionäre
können sich durch Ausfüllen des Formulars anmelden, welches auf der
Internetseite der Schuldnerin unter http://www.ivg.de unter dem
weiterführenden Link
"http://www.ivg.de/investor-relations/insolvenzplanverfahren" abrufbar
ist.
Eine solche Voranmeldung über dieses Formular ist nur für Aktionäre der
Schuldnerin vorgesehen.
In Vorbereitung auf den Erörterungs- und Abstimmungstermin im
Insolvenzverfahren wird darüber hinaus im Folgenden auf die Anforderungen
für die Teilnahme an Gläubigerversammlungen und Abstimmungen hingewiesen.
a) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Zugang in das Gericht
eine Sicherheitskontrolle und dann bei Zugang in den Sitzungssaal die
Berechtigung zur Teilnahme an der Sitzung geprüft wird. Bitte richten Sie
sich darauf ein, mindestens 1 Std. vor dem Termin anwesend zu sein, damit
die Eingangskontrolle erfolgen kann und Sie rechtzeitig im Sitzungssaal
sein können.
b) Es wird darauf hingewiesen, dass sich jeder Teilnehmer der
Gläubigerversammlung schon bei Zutritt zum Versammlungsort persönlich
auszuweisen hat (Personalausweis oder Reisepass).
c) Aktionäre haben (schon bei Zutritt zum Versammlungsort) ihre
Aktionärsstellung durch Vorlage eines aktuellen in Textform (§ 126b BGB)
erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut nachzuweisen. Der
Nachweis muss den Aktionär als Inhaber bezeichnen sowie die Anschrift des
Inhabers, ISIN und WKN, die Anzahl bzw. den Gesamtnennwert der vom
jeweiligen Gläubiger gehaltenen Aktien angeben. Insbesondere im Hinblick
auf die Feststellung des Stimmrechts muss der Nachweis mit einem
Sperrvermerk versehen sein, wonach die von dem Aktionär gehaltenen Aktien
für den Zeitraum ab Ausstellung bis zum Ablauf des Tages des Erörterungs-
und Abstimmungstermin am 20.3.2014 bei der Depotbank gesperrt gehalten
werden. Ein Musterformular für einen Depotnachweis mit Sperrvermerk als
Orientierungshilfe (in englischer und deutscher Sprache) kann auf der
Internetseite der Schuldnerin unter http://www.ivg.de unter dem
weiterführenden Link
"http://www.ivg.de/investor-relations/insolvenzplanverfahren" abgerufen
werden.
d) Organschaftliche Vertreter (Vorstände, Geschäftsführer, Prokuristen)
sollten neben ihren Ausweispapieren einen aktuellen beglaubigten
Handelsregisterauszug oder (bei ausländischen Gläubigern) vergleichbare
Dokumente vorlegen können.
e) Rechtsanwälte oder sonstige (rechtsgeschäftliche) Vertreter, die für
ihren Mandanten Rechte wahrnehmen, sollten eine schriftliche Vollmacht
(Original) zur Hand haben. Zudem sind ggf. Dokumente, die die
Vertretungsmacht der Unterzeichner der Vollmacht belegen, beizufügen.
f) Vertreter ausländischer Gläubiger haben den Vertretungsnachweis in einer
in Deutschland anerkannten Form (ggf. Apostille) zu erbringen.
g) Die unter lit c) bis lit. f) genannten Originaldokumente verbleiben beim
Insolvenzgericht.
h) Die Gerichtssprache ist deutsch (§184 GVG) und die Gerichtstermine
finden daher in deutscher Sprache statt. Bitte sorgen Sie daher für einen
ordnungsgemäß bevollmächtigen und der deutschen Sprache hinreichend
mächtigen Terminsvertreter.
i) Es werden auch bei vorheriger Mitteilung der Teilnahme keine
Eintrittskarten zum Termin übersandt.
4. Beschwerdevoraussetzungen (Hinweis gemäß § 253 Abs. 3 InsO)
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gegen den Beschluss, mit dem
der Insolvenzplan vom Gericht bestätigt wird, die sofortige Beschwerde nach
§ 253 Abs. 2 und 3 InsO nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
(i) dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll
widersprochen hat, (ii) er gegen den Plan gestimmt hat und (iii) er
glaubhaft machen kann, dass er durch den Plan wesentlich schlechter
gestellt wird, als er ohne einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil
nicht durch eine Zahlung aus Mitteln, die im gestaltenden Teil des
Insolvenzplans für den Fall des Nachweises einer Schlechterstellung
bereitgestellt werden, ausgeglichen werden kann.
Bonn, Februar 2014
IVG Immobilien AG Horst Piepenburg
Der Vorstand Rechtsanwalt und Sachwalter
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