Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Abs. 1 der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)
Bio-Gate AG beschließt Barkapitalerhöhung
Vorstand und Aufsichtsrat haben Barkapitalerhöhung im Rahmen einer Privatplatzierung um bis zu EUR 686.336,00 beschlossen
Nürnberg, 21. Januar 2021 - Der Vorstand der Bio-Gate AG (ISIN DE000BGAG981) ("Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 6.863.362,00 um bis zu EUR 686.336,00 auf bis zu EUR 7.549.698,00 durch Ausgabe von bis zu 686.336 Stück neuen nennwertlosen auf den Inhaber lautende Stückaktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 ("Neue Aktien"), gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020 zu erhöhen ("Kapitalerhöhung").
Die Neuen Aktien werden im Rahmen einer prospektfreien Privatplatzierung Investoren zur Zeichnung angeboten. Das Bezugsrecht für Altaktionäre ist ausgeschlossen worden. Der Ausgabepreis je Neuer Aktien beträgt EUR 3,65.
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