02.08.2021 asknet Solutions AG  DE000A2E3707

DGAP-Adhoc: Gerichtsurteil zu Gunsten der asknet Solutions AG zur Haftung eines ehemaligen Vorstandsmitglieds führt zu Zahlungsverpflichtung in Höhe von 618.009,93 EUR zuzüglich Zinsen


 

DGAP-Ad-hoc: asknet Solutions AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Gerichtsurteil zu Gunsten der asknet Solutions AG zur Haftung eines ehemaligen Vorstandsmitglieds führt zu Zahlungsverpflichtung in Höhe von 618.009,93 EUR zuzüglich Zinsen

02.08.2021 / 21:12 CET/CEST
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Gerichtsurteil zu Gunsten der asknet Solutions AG zur Haftung eines ehemaligen Vorstandsmitglieds führt zu Zahlungsverpflichtung in Höhe von 618.009,93 EUR zuzüglich Zinsen

Karlsruhe, 2. August 2021 - Die asknet Solutions AG (Ticker-Symbol: ASKN, ISIN: DE000A2E3707, WKN: A2E370) wurde heute darüber informiert, dass das Landgericht Karlsruhe in einem Verfahren bezüglich der Haftung eines ehemaligen Vorstandsmitglieds gegenüber dem Unternehmen für die Nichtabführung von Umsatzsteuer in Norwegen durch asknet in den Jahren 2012 bis 2016 zu Gunsten der Gesellschaft entschieden hat. Das frühere Vorstandsmitglied wurde vom Gericht verurteilt einen Betrag in Höhe von 618.009,93 EUR zuzüglich Zinsen an die asknet Solutions AG zu zahlen.

Sollten keine Berufungen gegen das Urteil eingelegt werden oder eine etwaige Berufung des ehemaligen Vorstandsmitglieds erfolglos bleiben, würde das Urteil zu einem außerordentlichen Ertrag sowie zu zusätzlicher Liquidität für asknet führen und so Verluste ausgleichen, die das Unternehmen aufgrund entsprechender Rückstellungen sowie Vorauszahlungen im Jahr 2016 hatte. Die norwegischen Behörden schlossen ihre Ermittlungen 2017 ab und bestätigten die aktive Beteiligung und Transparenz asknets bei der Aufklärung der Angelegenheit. Beide Parteien werden das schriftliche Urteil in den nächsten Tagen erhalten und können innerhalb eines Monats Berufung gegen die Entscheidung einlegen.

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+49(0)721/96458-6116
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