10.06.2014
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DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot;
Zielgesellschaft: Schumag Aktiengesellschaft; Bieter: Blitz 14-69 GmbH (zukünftig Meibah International GmbH)
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Absatz 1 in Verbindung mit §§ 29,
34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin:
Blitz 14-69 GmbH (zukünftig Meibah International GmbH)
Theresienhöhe 30
80339 München
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 211331
Zielgesellschaft:
Schumag Aktiengesellschaft
Nerscheider Weg 170
52076 Aachen
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 3189
ISIN: DE0007216707 (auf den Inhaber lautende Stückaktien)
Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot nach Gestattung durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und weitere Mitteilungen
und Informationen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot werden im
Internet unter www.schumag-offer.de veröffentlicht werden.
Die Blitz 14-69 GmbH (zukünftig Meibah International GmbH, die 'Bieterin'),
eine Vermögensverwaltungsgesellschaft, die von Herrn Miaocheng Guo, 403
Xixi Road, Unit 2, Raum 502, Hangzhou, Zhejiang, China, kontrolliert wird,
hat am 10. Juni 2014 entschieden, den Aktionären der Schumag
Aktiengesellschaft im Wege eines freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien
der Schumag Aktiengesellschaft (die 'Schumag-Aktien') gegen Zahlung einer
Geldleistung in bar zu erwerben (das 'Übernahmeangebot').
Im Wege mehrerer Aktienkaufverträge mit Aktionären der Schumag
Aktiengesellschaft vom 6. Juni 2014 hat die Bieterin Ansprüche auf die
Übertragung von insgesamt 2.085.807 Schumag-Aktien (was rund 52,15% des
Grundkapitals der Schumag Aktiengesellschaft entspricht) zu einem Kaufpreis
von EUR 1,35 je Schumag-Aktie erworben. Die Übertragung der Aktien auf den
Bieter soll voraussichtlich innerhalb von 18 Kalendertagen, spätestens
innerhalb von 25 Kalendertagen nach Abschluss der Aktienkaufverträge
erfolgen.
Die Bieterin beabsichtigt, den Aktionären den gesetzlich vorgeschriebenen
Mindestpreis anzubieten. Dieser ergibt sich aus dem gewichteten
durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der Schumag-Aktien während der
letzten drei Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe
des Übernahmeangebots, beträgt jedoch mindestens EUR 1,35.
Das Übernahmeangebot wird unter den in der Angebotsunterlage mitzuteilenden
Bestimmungen und Bedingungen stehen.
Wichtiger Hinweis:
Die Bedingungen des Übernahmeangebots werden nach Gestattung durch die
BaFin in der Angebotsunterlage der Bieterin für das Übernahmeangebot
veröffentlicht. Investoren und den Inhabern von Schumag-Aktien wird
dringend empfohlen, die maßgeblichen, das Übernahmeangebot betreffende
Dokumente nach ihrer Veröffentlichung zu lesen, da sie wichtige
Informationen enthalten werden.
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Schumag-Aktien dar.
Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot der Bieterin zum Kauf von
Schumag-Aktien dar und bezweckt weder die Abgabe von Zusicherungen noch die
Eingehung sonstiger rechtlicher Verpflichtungen durch die Bieterin.
Ein Angebot zum Erwerb der Schumag-Aktien erfolgt nur durch die
Bekanntmachung der Angebotsunterlage, die die Bieterin rechtzeitig
veröffentlichen werden wird, und wird sich ausschließlich nach deren
Bestimmungen richten. Die Bedingungen in der Angebotsunterlage können von
den allgemeinen Informationen, die in dieser Bekanntmachung beschrieben
sind, abweichen.
Den Aktionären der Schumag Aktiengesellschaft wird empfohlen,
gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung
des Inhalts der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots zu erhalten.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
('WpÜG') und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die
Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung
von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
('WpÜG-Angebotsverordnung') unterbreitet werden. Eine Durchführung des
Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als denen
der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere der Rechtsordnungen der USA,
Australiens und Japans) wird nicht erfolgen. Folglich werden keine
sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen
des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt,
veranlasst oder gewährt werden. Die Aktionäre der Schumag
Aktiengesellschaft werden nicht darauf vertrauen können, sich auf
Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nach einer anderen Rechtsordnung als
der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können.
Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder
Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im
Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland nicht gestattet. Weder die Bieterin noch die mit der Bieterin
gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3
WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit mit den
Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik
Deutschland der Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung
dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang
stehender Unterlagen durch Dritte.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Bekanntmachung in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer
Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen
die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen
Beschränkungen unterliegen. Personen, die nicht in der Bundesrepublik
Deutschland ansässig sind oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften
anderer Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren
Bestimmungen informieren und diese befolgen.
In den Vereinigten Staaten von Amerika ('USA') sowie in jeder anderen
Jurisdiktion, in der ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung zur
Abgabe eines Angebotes nicht gesetzeskonform wäre, stellt diese
Veröffentlichung weder ein Angebot, Wertpapiere zu kaufen, noch die
Aufforderung eines Angebotes, Wertpapiere zu verkaufen, dar.
Das Übernahmeangebot wird weder direkt noch indirekt in den USA oder in die
USA hinein, über den US-Postweg oder durch irgendein Mittel des Handels mit
dem Ausland oder zwischen den US-Bundestaaten (any means or instrumentality
of foreign or interstate commerce) einschl. Telekopie, Telex, Telefon,
Email oder sonstiger Arten der elektronischen Kommunikation, noch über die
Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse (national securities
exchange) in den USA durchgeführt. Weder ein Angebot, Schumag-Aktien zu
kaufen noch eine Aufforderung, Schumag-Aktien zu verkaufen, darf über die
oben genannten Mittel oder Einrichtungen in den USA, aus den USA heraus
oder an Personen gemacht werden, die sich in den USA befinden oder dort
ansässig sind. Dementsprechend dürfen Exemplare dieser Veröffentlichung
sowie Exemplare anderer, sich auf das Übernahmeangebot beziehenden
Dokumente und Materialien, weder in den oder in die USA, noch an sich in
den USA befindlichen oder dort ansässige Personen, über den Postweg oder
sonst versendet, verteilt oder weitergeleitet werden. Einlieferungen von
Schumag-Aktien in das Übernahmeangebot, denen eine Zuwiderhandlung der oben
geschilderten Beschränkungen direkt der indirekt zu Grunde liegt, sind
ungültig. Die Einlieferung von Schumag-Aktien durch Personen, die sich in
den USA befinden oder dort ansässig sind, sowie durch Agenten, Treuhänder
oder sonstige ohne eigene Entscheidungsbefugnis handelnde Vertreter von
Auftragsgebern, die sich in den USA befinden oder dort ansässig sind,
werden nicht angenommen. Für die Zwecke dieses Absatzes schließt der
Begriff 'USA' die Vereinigten Staaten von Amerika, ihre Territorien und
Hoheitsgebiete im Ausland (territories and possessions), jeden Bundesstaat
der USA sowie das District of Columbia ein.
Ende der WpÜG-Meldung
10.06.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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