25.07.2014
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DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot;
Zielgesellschaft: Sky Deutschland AG; Bieter: Kronen tausend985 GmbH
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Sky Deutschland AG Bekanntmachung: Entscheidung zur Abgabe eines
Übernahmeangebots für Sky Deutschland AG
§ 10 WpÜG Mitteilung:
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34
des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieter:
Kronen tausend985 GmbH
Denninger Straße 84
81925 München
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 211181
Zielgesellschaft:
Sky Deutschland AG
Medienallee 26
85774 Unterföhring
Germany
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 154549
ISIN: DE000SKYD000
WKN: SKYD00
Die Aktien der Zielgesellschaft sind im Regulierten Markt in Frankfurt
(Prime Standard) notiert und werden im Freiverkehr von Berlin, Düsseldorf,
Hamburg, Hannover, München und Stuttgart gehandelt.
Kronen tausend985 GmbH ('Bieterin') hat heute entschieden, den Aktionären
der Sky Deutschland AG ('SkyD') im Wege eines freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebotes anzubieten (das ,Übernahmeangebot'), ihre auf den Namen
lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag der SkyD (die 'SkyD-Aktien') zu einem
Preis von EUR 6.75 je SkyD-Aktie in bar zu erwerben.
Die Bieterin hat heute ferner einen Anteilskaufvertrag mit 21st Century Fox
Adelaide Holdings B.V. ('21CF') über den Erwerb der von 21CF gehaltenen
SkyD-Aktien - entsprechend einem Anteil von 57.4% am Grundkapital nach
Ausübung der Wandlungsrechte aus der von 21CF gehaltenen Wandelanleihe -
abgeschlossen.
Die Bieterin ist eine mittelbare 100%ige Tochtergesellschaft der British
Sky Broadcasting Group plc, einer Aktiengesellschaft (public limited
company) nach dem Recht des Vereinigten Königreichs.
Das Übernahmeangebot wird unter den in der Angebotsunterlage enthaltenen
Bedingungen (einschließlich regulatorischer Freigaben) stehen. Das
Übernahmeangebot wird keine Mindestannahmebedingung enthalten.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage (in deutscher Sprache sowie in
einer unverbindlichen englischsprachigen Übersetzung) mit den näheren
Regelungen zum Übernahmeangebot und weiteren, das Angebot betreffenden
Informationen erfolgt im Internet unter:
www.tvinformationupdate.de
Die Angebotsunterlage wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung im
Bundesanzeiger veröffentlicht.
Wichtiger Hinweis:
Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots werden
nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) in der Angebotsunterlage veröffentlicht. Investoren und den
Inhabern von Aktien der SkyD wird dringend empfohlen, alle maßgeblichen das
Übernahmeangebot betreffenden Dokumente nach ihrer Veröffentlichung durch
die Bieterin zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Investoren und Inhaber von Aktien der SkyD können diese Dokumente, sobald
sie bekannt gemacht worden sind, auf der Internetseite
www.tvinformationupdate.de einsehen. Nach ihrer Veröffentlichung wird die
Angebotsunterlage außerdem kostenfrei an einem noch zu bestimmenden Platz
zur Verfügung gestellt.
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von SkyD-Aktien dar.
Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot zum Kauf von SkyD-Aktien dar
und bezweckt weder die Abgabe einer Zusicherung noch die Eingehung einer
sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch die Bieterin.
Ein Angebot zum Erwerb der SkyD-Aktien erfolgt nur durch die Bekanntmachung
der Angebotsunterlage, die von der Bieterin rechtzeitig veröffentlicht
werden wird, und das Angebot wird sich ausschließlich nach den Bestimmungen
der Angebotsunterlage richten. Die Bedingungen des Übernahmeangebots können
sich von den allgemeinen Informationen, die in dieser Bekanntmachung
beschrieben sind, unterscheiden.
Den Aktionären von SkyD wird dringend empfohlen, nach ihrer
Veröffentlichung die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang
mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige
Informationen enthalten, und gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um
eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des
Übernahmeangebots für SkyD zu erhalten.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
('WpÜG') und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die
Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung
von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
('WpÜG-Angebotsverordnung'). Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach
den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen (insbesondere der Rechtsordnungen
der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanadas, Australiens und Japans) als
denen der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nicht. Folglich sind keine
sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen
des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt,
veranlasst oder gewährt worden. Die Aktionäre von SkyD können nicht darauf
vertrauen, sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen
Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können.
Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande
kommt, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder
Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im
Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland nicht gestattet. Weder die Bieterin noch die mit der Bieterin
gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3
WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der
Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang
stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der
Bundesrepublik Deutschland.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den
Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen
der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung,
Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen
unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik
Deutschland haben oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderen
Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen
informieren und diese befolgen.
München, 25. Juli 2014
Kronen tausend985 GmbH
die Geschäftsführer
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Notiert: Regulierter Markt Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr Berlin,
Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart
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