15.09.2014
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DGAP-Adhoc: TUI AG: EMPFOHLENER ZUSAMMENSCHLUSS IN FORM EINES 'ALL-SHARE MERGER' DER TUI TRAVEL PLC UND DER TUI AG
TUI AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung/Fusionen & Übernahmen
15.09.2014 08:02
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER AUSZUGSWEISEN FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER
VERBREITUNG INNERHALB, IN ODER AUS STAATEN BESTIMMT, IN DENEN DIES EINEN
VERSTOSS GEGEN DIE DORT GELTENDEN GESETZE ODER VORSCHRIFTEN DARSTELLT.
DIE FOLGENDE BEKANNTMACHUNG DIENT DER INFORMATION UND IST KEIN PROSPEKT,
UND TUI TRAVEL ANTEILSINHABER SOLLTEN EINE ANLAGEENTSCHEIDUNG IN BEZUG AUF
DIE NEUEN TUI AG AKTIEN AUSSCHLIESSLICH AUF DER GRUNDLAGE DER IM
SCHEME-DOKUMENT UND IM TUI AG PROSPEKT, DEREN VERÖFFENTLICHUNG ZU GEGEBENER
ZEIT VORGESEHEN IST, ENTHALTENEN INFORMATIONEN TREFFEN.
ZUR SOFORTIGEN VERÖFFENTLICHUNG
15. SEPTEMBER 2014
EMPFOHLENER ZUSAMMENSCHLUSS IN FORM EINES "ALL-SHARE MERGER" DER TUI TRAVEL
PLC UND DER TUI AG
Im Nachgang zu den am 27. Juni 2014 und 25. Juli 2014 veröffentlichen
Bekanntmachungen der TUI Travel und der TUI AG freuen sich die Unabhängigen
Direktoren (Independent Directors) der TUI Travel und der Vorstand der TUI
AG, bekannt zu geben, dass sie eine Einigung über die Konditionen eines
Zusammenschlusses in Form eines "all-share nil-premium merger" der TUI
Travel und der TUI AG erzielt haben, der im Wege eines Übernahmeverfahrens
nach englischem Recht durch den Einzug von Aktien ("Scheme of Arrangement"
oder "Scheme") der TUI Travel umgesetzt werden soll.
Im Rahmen des Zusammenschlusses, für den die Bedingungen sowie die in
Anhang I dieser Bekanntmachung enthaltenen Konditionen und die im
Scheme-Dokument anzugebenden weiteren Konditionen gelten, werden die TUI
Travel Anteilsinhaber (mit Ausnahme der TUI AG und bestimmter nahestehender
Personen) für jeden von ihnen zum entsprechenden Stichtag ("Scheme Record
Time") gehaltenen TUI Travel Anteil 0,399 Neue TUI AG Aktien erhalten.
Unter Berücksichtigung der bestehenden Beteiligung der TUI AG an der TUI
Travel wird der Zusammenschluss voraussichtlich dazu führen, dass die
bestehenden TUI Travel Anteilsinhaber (mit Ausnahme der TUI AG und
bestimmter nahestehender Personen) einen Anteil von 46 % und die TUI AG
Altaktionäre einen Anteil von 54 % an der Kombinierten Gruppe halten werden
(jeweils berechnet auf vollständig verwässerter Basis).
Basierend auf dem Bezugsverhältnis und den Schlusskursen zum 12. September
2014 (dem letztmöglichen Datum vor der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung) würde sich die Marktkapitalisierung der Kombinierten Gruppe
(vollständig verwässert) auf rund EUR 6,5 Milliarden (£ 5,2 Milliarden)
belaufen.
Die Kombinierte Gruppe wird ihren Sitz in Deutschland haben und im
Premium-Segment der Londoner Wertpapierbörse notiert sein; daneben ist eine
Zweitnotierung an einer deutschen Wertpapierbörse vorgesehen. Dem
Nationality Advisory Committee der FTSE zufolge ist bei Vollzug vorgesehen,
die Kombinierte Gruppe für die Zwecke der Aufnahme in die FTSE-Indexserie
als britisches Unternehmen zu klassifizieren.
Die TUI Travel Anteilsinhaber (einschließlich der TUI AG) erhalten eine
zweite Zwischendividende in Höhe von 20,5 Pence je TUI Travel Anteil, wovon
10,5 Pence je TUI Travel Anteil anstelle einer Schlussdividende für das
Geschäftsjahr 2013/14 gezahlt werden.
Mit dem Zusammenschluss entsteht der weltweit führende integrierte
Touristikkonzern, der das starke Content-Portfolio der TUI AG mit dem
Marktzugang, der Vertriebskraft und den einzigartigen Urlaubskonzepten von
TUI Travel verbindet und so verbesserte langfristige Wachstumsaussichten
schafft.
Herr Alexey Mordashov, der Hauptaktionär der TUI AG, hat seine
Unterstützung für den Zusammenschluss bestätigt.
Gründe für den Zusammenschluss
Verbesserte Wachstumsaussichten und gesicherte Zukunftsaussichten durch das
vertikal integrierte Geschäftsmodell
- Stärkung des langfristigen Wachstums der Kombinierten Gruppe durch
exklusiven Zugang zu qualitativ hochwertigen Angeboten im Hotel- und
Kreuzfahrtbereich ("Content").
- Sicherung des weiteren Wachstums im Bereich Unique Holidays
- Stärkeres Content-Wachstum mit weniger Risiken im Bereich Mainstream
infolge der Integration
- Potenzial für die Kombinierte Gruppe, das Wachstum des bestehenden
Content der TUI AG durch weitere vertikale Integration zu
verdoppeln - über 30 zusätzliche Hotels und bis zu zwei weitere
Kreuzfahrtschiffe
- Die historischen Ergebnisse der letzten Jahre lassen auf einen
potenziellen EBITA-Beitrag von EUR 1,4 Millionen (£ 1,1 Millionen)
pro Hotel sowie auf einen substantiellen Beitrag pro
Kreuzfahrtschiff (TUI Cruises) schließen (siehe Endnote 1)
- Es wird erwartet, dass das verstärkte Content-Wachstum zu einem
Anstieg der Kundenzahlen sowie zu Umsatzwachstum führen wird
- Stärkung des Wettbewerbsvorteils der Kombinierten Gruppe im Vergleich
zu nicht integrierten Touristikanbietern durch höheren Einfluss auf die
Gestaltung des gesamten Urlaubserlebnisses
- Der Zusammenschluss wird voraussichtlich zu einer wesentlichen
Wertsteigerung für alle TUI Travel Anteilsinhaber sowie für die TUI AG
Altaktionäre führen, bei gleichzeitiger Kontinuität der
Unternehmensführung
Realisierung erheblicher Synergieeffekte, höherer Auslastung und
Kosteneinsparungen
- Durch den Zusammenschluss können voraussichtlich erhebliche Synergien
gehoben werden
- Corporate Streamlining - mögliche Kosteneinsparungen von mindestens
EUR 45 Millionen (£ 36 Millionen) pro Jahr
- Beträchtliches Steueroptimierungspotenzial - Potenzial für eine
erhebliche Reduzierung der Steuerbelastung der Kombinierten Gruppe
- basierend auf einer Pro-Forma Berechnung wäre im Geschäftsjahr
2012/13 ein um rund 7 Prozentpunkte niedrigerer bereinigter
effektiver Steuersatz in Höhe von 24 % erzielbar gewesen (siehe
Endnote 2)
- Deutlich höhere Auslastung durch gemeinsames Auslastungsmanagement
- Mit jedem Prozentpunkt, um den die Auslastung steigt, können
voraussichtlich rund EUR 6,1 Millionen (£ 4,9 Millionen) an
zusätzlichem Ergebnis generiert werden (siehe Endnote 3)
- In den vertikal integrierten Magic Life Clubs der TUI Travel lag
die Auslastung im Geschäftsjahr 2012/13 um 5 Prozentpunkte über der
Auslastung des Hotel- und Resortbereichs der TUI AG (siehe Endnote
4)
- Weitere Kosteneinsparungen in Höhe von EUR 20 Millionen (£ 16
Millionen) (netto) sind jährlich durch die Integration der
Inbound-Dienste in das Tourismusgeschäft des Bereichs Mainstream
möglich (siehe Endnote 5)
Strategie der Kombinierten Gruppe
Die Kombinierte Gruppe wird im Rahmen ihres vollständig integrierten
Tourismusgeschäfts den Bereich Mainstream, d.h. Content, Unique Holidays
und Vertrieb, skalieren und so ihr Wachstums- und Margenprofil verbessern.
Die Kombinierte Gruppe sichert damit ihre langfristige Wettbewerbsposition.
Die Non-Mainstream Aktivitäten werden separat vom
Kern-Mainstream-Tourismusgeschäft mit dem Fokus auf Wachstum und
Wertmaximierung betrieben.
Insbesondere verfolgt die Kombinierte Gruppe folgende Ziele:
- Schaffung besonderer Urlaubserlebnisse für Kunden durch die
vollständige Integration des Tourismus-Geschäftsbereichs Mainstream
- Beschleunigung des langfristigen Wachstums durch ein
Asset-Right-Geschäftsmodell basierend auf einer bestmöglichen Mischung
aus eigenen und fremdgeführten Hotels und Kreuzfahrtschiffen mit einer
angestrebten Mindestkapitalrendite von 15 % für neuen Content (siehe
Endnote 6)
- Im Geschäftsjahr 2012/13 wurden rund 50 % der Hotels der TUI AG im
Rahmen von Managementverträgen betrieben, rund 9 % waren gepachtet
oder wurden über Franchisevereinbarungen geführt, die übrigen
Hotels befanden sich im Eigentum
- Wachstums- und Wertmaximierung der Bereiche Online Accommodation und
Specialist & Activity
- Behandlung der Beteiligung der TUI AG an der Hapag-Lloyd AG als zur
Veräußerung gehaltener Geschäftsbereich und Abschluss des Ausstiegs aus
der Containerschifffahrt
- Fokussierung auf eine solide Bilanz, Flexibilität und einen starken
Free Cashflow erhöht die Aussicht auf eine gesteigerte Rendite für die
Aktionäre
Finanzielle Auswirkungen des Zusammenschlusses
- Es wird erwartet, dass der Zusammenschluss sich bereits ab dem ersten
vollen Geschäftsjahr nach dem Zusammenschluss (siehe Endnote 7) für
beide
Aktionärsgruppen positiv auf das Ergebnis je Aktie auswirken wird
(siehe Endnote 8)
- Starke Zuwächse beim Ergebnis je Aktie für die TUI Travel
Anteilsinhaber
- Deutlich verbesserter Cashflow und Dividendenvorteile für die TUI
AG Aktionäre
- Danach starke Zuwächse beim Ergebnis je Aktie für beide
Aktionärsgruppen
- Der Neue Vorstand der TUI AG ist zuversichtlich, dass die
Neuausrichtung als rein auf Urlaubsreisen ausgerichteter
Touristikkonzern und die Eliminierung der mit der aktuellen Struktur
der TUI AG verbundenen Wertminderung für beide Aktionärsgruppen
Wertzuwächse bringen wird
Gesicherte Kontinuität im Führungsteam
- Erweiterung des Vorstands der TUI AG und Erhöhung der Anzahl der
Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat der TUI AG, dabei erfolgt die
Entsendung der Vertreter zu gleichen Teilen durch die TUI AG und die
TUI Travel
- Peter Long und Friedrich Joussen als Co-Vorstandsvorsitzende der
Kombinierten Gruppe, wobei vorgesehen ist, dass Peter Long im Februar
2016 Aufsichtsratsvorsitzender der TUI AG wird und Friedrich Joussen
die Kombinierte Gruppe dann als alleiniger Vorstandsvorsitzender leitet
Dividenden
- Die von der TUI Travel angekündigte Zwischendividende in Höhe von 4,05
Pence je TUI Travel Anteil wird am 3. Oktober 2014 ausgezahlt
- Darüber hinaus wird die TUI Travel unmittelbar vor dem Vollzug eine
zweite Zwischendividende in Höhe von 20,5 Pence je TUI Travel Anteil
erklären und auszahlen, wovon 10,5 Pence anstelle einer
Schlussdividende für das Geschäftsjahr 2013/14 gezahlt werden. Diese
zweite Zwischendividende ist an die zur Scheme Record Time im
Verzeichnis der Anteilsinhaber der TUI Travel eingetragenen TUI Travel
Anteilsinhaber zahlbar und wird vor dem Vollzug ausgezahlt, sofern der
Gerichtsbeschluss im Anhörungstermin über das Scheme ergangen ist
- Die TUI Travel Anteilsinhaber sind bei einer etwaigen
Schlussdividendenzahlung der TUI AG für das Geschäftsjahr 2013/14 nicht
dividendenberechtigt. Die TUI AG geht davon aus, dass sie
(vorbehaltlich einer ausreichenden Ausschüttungsfähigkeit,
entsprechender Empfehlungen des Vorstands der TUI AG und des
Aufsichtsrats der TUI AG und der Genehmigung durch die ordentliche
Hauptversammlung 2015 der TUI AG) für das Geschäftsjahr 2013/14 eine
Schlussdividende in Höhe von EUR 0,33 je TUI AG Aktie erklären wird.
Die vorgesehene Dividende der TUI AG würde in ihrer Höhe der
ursprünglich vorgesehenen Schlussdividende von 10,5 Pence je TUI Travel
Anteil unter Berücksichtigung des vereinbarten Bezugsverhältnisses (in
welchem die Zwischendividende der TUI Travel in Höhe von 4,05 Pence
bereits berücksichtigt ist) entsprechen. Die Dividendenzahlung der TUI
AG für das Geschäftsjahr 2013/14 erfolgt nach der ordentlichen
Hauptversammlung 2015 der TUI AG an die TUI AG Aktionäre (mit Ausnahme
der Inhaber von Neuen TUI AG Aktien)
- Die TUI AG und die TUI Travel bestätigen jeweils, über die vorstehend
beschriebenen Dividenden hinaus weder im Hinblick auf das Geschäftsjahr
2013/14 noch vor dem Vollzug weitere Ausschüttungen an ihre jeweiligen
Aktionäre bzw. Anteilsinhaber vorzunehmen
- Für die Zeit nach dem Vollzug beabsichtigt die Kombinierte Gruppe, eine
Dividendenpolitik zu verfolgen, die der derzeitigen progressiven
Dividendenpolitik der TUI Travel entspricht, bei der die
Dividendenentwicklung weitgehend dem Ertragswachstum folgt. Unter der
Voraussetzung, dass sich die Performance der Kombinierten Gruppe
erwartungsgemäß entwickelt, strebt die Kombinierte Gruppe für die
Geschäftsjahre 2014/15 und 2015/16 eine Erhöhung der Dividende je Aktie
an, die um 10 % über der zugrundeliegenden Steigerung des Ertrags je
Aktie der Kombinierten Gruppe liegt. Diese Erhöhung steht unter dem
Vorbehalt einer ausreichenden Ausschüttungsfähigkeit, entsprechender
Empfehlungen des Vorstands der TUI AG und des Aufsichtsrats der TUI AG
und der Genehmigung durch die ordentliche Hauptversammlung der TUI AG
in dem betreffenden Jahr
- Auf die Dividendenzahlungen der TUI AG wird unter Umständen in
Deutschland Quellensteuer erhoben. Nähere Angaben hierzu sind Ziffer 7
dieser Bekanntmachung zu entnehmen
Finanzierung
- Für die Kombinierte Gruppe wurden Verträge über neue Kreditfazilitäten
in Höhe von insgesamt EUR 1,55 Milliarden abgeschlossen
- Diese Kreditmittel werden der Kombinierten Gruppe ab dem Vollzug
zur Finanzierung ihres allgemeinen Unternehmens- und
Betriebsmittelbedarfs nach dem Vollzug zur Verfügung stehen und die
bisher bestehende revolvierende Kreditlinie der TUI Travel ersetzen
- Darüber hinaus wurde ein Kreditvertrag über eine zum Vollzug verfügbare
Laufzeitfazilität in Höhe von EUR 600 Millionen abgeschlossen, die kurz
nach dieser Bekanntmachung durch die Begebung nicht nachrangiger
Schuldverschreibungen refinanziert werden soll
Unwiderrufliche Verpflichtungserklärungen der Direktoren
- Die TUI AG hat von den Unabhängigen Direktoren der TUI Travel, deren
Familien sowie verbundenen Trusts, die TUI Travel Anteile entweder
halten oder deren wirtschaftlicher Eigentümer sind, wobei diese Anteile
insgesamt rund 0,100 % des zum 12. September 2014 (dem letztmöglichen
Termin vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) in Umlauf
befindlichen Grundkapitals der TUI Travel entsprechen, unwiderrufliche
Verpflichtungserklärungen zu einer Stimmabgabe für den Zusammenschluss
erhalten.
- Die TUI AG hat im Rahmen der betreffenden Versammlungen der
Anteilsinhaber der TUI Travel von Peter Long (der Direktor, nicht aber
Unabhängiger Direktor der TUI Travel ist), seiner Familie sowie
verbundenen Trusts, die TUI Travel Anteile entweder halten oder deren
wirtschaftlicher Eigentümer sind, wobei diese Anteile insgesamt rund
0,267 % des zum 12. September 2014 (dem letztmöglichen Termin vor der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) in Umlauf befindlichen
Grundkapitals der TUI Travel entsprechen, eine unwiderrufliche
Verpflichtungserklärung zu einer Stimmabgabe für den Zusammenschluss
erhalten.
- Friedrich Joussen, Horst Baier und Sebastian Ebel, die Direktoren,
nicht aber Unabhängige Direktoren der TUI Travel sind, und ihre
jeweiligen Familien und mit ihnen verbundene Trusts halten keine TUI
Travel Anteile oder Rechte daran.
Kommentare zum Zusammenschluss
Sir Michael Hodgkinson, Deputy Chairman und Senior Independent Director der
TUI Travel:
"Das Ziel der Geschäftsleitung der TUI Travel ist die Schaffung von
Unternehmenswerten und sowohl ich als auch die anderen unabhängigen
Direktoren sind davon überzeugt, dass die finalen Bedingungen des
Zusammenschlusses einen erheblichen Wert für unsere Anteilsinhaber
darstellen. Durch Vereinfachung der Struktur und den Zusammenschluss der
beiden Unternehmen werden erhebliche Synergien und Kosteneinsparungen
realisiert. Darüber hinaus werden Potenziale zur Erzielung wirtschaftliche
Vorteile freigesetzt. Peter Longs Position, zunächst als
Co-Vorstandsvorsitzender mit fortgesetzter Verantwortung für das ehemalige
TUI-Travel-Geschäft und dann ab 2016 als Vorsitzender des Aufsichtsrats,
sollte ebenso das Vertrauen der TUI Travel Anteilsinhaber in die
langfristigen Perspektiven der Gruppe stärken."
Prof. Dr. Klaus Mangold, Vorsitzender des Aufsichtsrats der TUI AG:
"Der Aufsichtsrat der TUI AG befürwortet nachhaltig den Zusammenschluss
beider Unternehmen. Die vertikale Integration lässt beachtliche operative
und finanzielle Vorteile erwarten und ermöglicht dank einer neuen
Konzernstruktur weitere Effizienz- und Wachstumsgewinne. So werden sowohl
für die Kunden als auch für die Aktionäre neue Möglichkeiten geschaffen.
Die Notierung der Aktie der TUI AG im Premium-Segment und im FTSE UK Index
der Londoner Börse macht die Anteile attraktiv für internationale Anleger,
das Euro-Listing im Frankfurter Freiverkehr bewahrt den Marktzugang in
Deutschland und unterstreicht so die Internationalität des Konzerns. Durch
die Euro-Notierung an einer deutschen Börse wollen wir sicherstellen, dass
die Aktie für Privatinvestoren weiter ein attraktives Investment bleibt.
Das neu gebildete Integration Committee des Aufsichtsrats wird die Phase
der Neuorientierung und den Zusammenschluss beider Unternehmen aktiv
begleiten und vor allem auf die angestrebten Einsparungen achten."
Peter Long, Chief Executive der TUI Travel und Vorstandsmitglied der TUI
AG:
"Der Zusammenschluss wird unser kombiniertes Geschäft stärken und dessen
Zukunftsaussichten sichern, indem die Sicherheit des langfristigen
Wachstums des Bereichs Unique Holidays erhöht und unser Wettbewerbsvorteil
durch höheren Einfluss auf die Gestaltung des gesamten Urlaubserlebnisses
gestärkt wird. Friedrich Joussen und ich sind entschlossen, eng miteinander
zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass wir als der weltweit führende
integrierte Touristikkonzern erhebliche Synergien, Kosteneinsparungen,
wirtschaftliche Vorteile und langfristiges Wachstum realisieren. All das
wird zu erheblichen Gewinnzuwächsen im ersten vollen Geschäftsjahr nach dem
Zusammenschluss und zu einer Renditesteigerung für die Aktionäre
beitragen."
Friedrich Joussen, Vorstandsvorsitzender der TUI AG und Chairman der TUI
Travel:
"Wir haben die Verhandlungen zielstrebig, ernsthaft und fair geführt und
sie erfolgreich abgeschlossen. Das Ergebnis ist ein klares und gemeinsames
Bekenntnis zum Zusammenschluss der Unternehmen. Die Einsparpotentiale sind
deutlich höher als zu Beginn der Verhandlungen angenommen. Die neue TUI
wird der führende integrierte Touristikkonzern der Welt und sie wird
innovativer Vorreiter der Branche. Wir werden bei Wachstum, Qualität und
Markenversprechen neue Maßstäbe in unserer Industrie setzen und erhebliche
Möglichkeiten für die Aktionäre, die Kunden und unsere Mitarbeiter
schaffen. Die Aktionäre profitieren von schnellerem Wachstum, höheren
Margen und einer attraktiven Dividendenpolitik. Unsere Kunden erhalten
einen in dieser Form bislang nie dagewesenen Zugang zu exklusiven Produkten
und Services und damit zu individuellen und einzigartigen
Urlaubserlebnissen rund um den Globus. Und den weltweit 74.000
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in rund 130 Ländern bieten sich ganz neue
Entwicklungs- und Karriereperspektiven. Die TUI AG wird ein durch und durch
internationaler Konzern und damit auch einer der internationalsten
Arbeitgeber in Europa."
Herr Alexey Mordashov, Hauptaktionär der TUI AG, hat seine Unterstützung
für den Zusammenschluss bestätigt und wie folgt kommentiert:
"Ich halte die jüngste Entwicklung in der Geschäftstätigkeit der beiden
Unternehmen für sehr zufriedenstellend. Der Zusammenschluss führt zu einem
verbesserten Geschäftsmodell im Touristikbereich und trägt zum verstärkten
Wachstum des Geschäfts bei, wovon die Aktionäre beider Unternehmen
profitieren werden."
Empfehlungen
Die Unabhängigen Direktoren der TUI Travel, die dahingehend von Lazard
beraten wurden, erachten die Bedingungen des Zusammenschlusses als fair und
angemessen. Bei ihrer Beratung hat Lazard die wirtschaftliche Bewertung der
Unabhängigen Direktoren der TUI Travel berücksichtigt. Die Unabhängigen
Direktoren der TUI Travel beabsichtigen deshalb einstimmig, den TUI Travel
Anteilsinhabern zu empfehlen, bei der gerichtlich einberufenen Versammlung
der TUI Travel für das Scheme und die in der Hauptversammlung der TUI
Travel vorgeschlagenen Beschlüsse zu stimmen; die Unabhängigen Direktoren
der TUI Travel, die TUI Travel Anteile entweder halten oder deren
wirtschaftlicher Eigentümer sind, haben selbst bereits eine entsprechende
unwiderrufliche Verpflichtungserklärung in Bezug auf die von ihnen als
wirtschaftliche Eigentümer gehaltenen Bestände an 1.135.168 TUI Travel
Anteilen abgegeben, die insgesamt circa 0,100 % des am 12. September 2014
(dem letztmöglichen Datum vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung)
im Umlauf befindlichen Grundkapitals der TUI Travel entsprechen. Die Bank
of America Merrill Lynch und Barclays haben gegenüber den Unabhängigen
Direktoren der TUI Travel ebenfalls in Bezug auf den Zusammenschluss
finanzielle Beratung erbracht.
Peter Long ist ein Direktor und Chief Executive der TUI Travel und auch
Mitglied des Vorstands der TUI AG. Angesichts dessen gilt Peter Long für
die Zwecke der Besprechungen und Entscheidungen der TUI Travel in Bezug auf
den Zusammenschluss nicht als Unabhängiger Direktor der TUI Travel und war
an diesen Entscheidungen nicht beteiligt oder hat darüber beschlossen.
Entsprechend war Peter Long auch nicht an Entscheidungen des Vorstands der
TUI AG in Bezug auf den Zusammenschluss beteiligt. Auch an der formalen
Empfehlung der Unabhängigen Direktoren der TUI Travel oder des Vorstands
der TUI AG in Bezug auf den Zusammenschluss, die in dieser Bekanntmachung
enthalten ist, war Peter Long nicht beteiligt. Peter Longs Kommentar zum
Zusammenschluss ist vorstehend wiedergegeben.
Wie vorstehend beschrieben, hat die TUI AG im Rahmen der betreffenden
Versammlungen der Anteilsinhaber der TUI Travel von Peter Long, seiner
Familie sowie verbundenen Trusts, die TUI Travel Anteile entweder halten
oder deren wirtschaftlicher Eigentümer sind, wobei diese Anteile insgesamt
rund 0,267 % des zum 12. September 2014 (dem letztmöglichen Termin vor der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) im Umlauf befindlichen
Grundkapitals der TUI Travel entsprechen, außerdem eine unwiderrufliche
Verpflichtungserklärung zu einer Stimmabgabe für den Zusammenschluss
erhalten. Peter Long, seine Familie sowie verbundene Trusts halten
gegenwärtig keine TUI AG Aktien oder Rechte daran.
Friedrich Joussen, Horst Baier und Sebastian Ebel, die Direktoren der TUI
Travel sind, sind entweder Vorstandsmitglieder der TUI AG oder Mitglieder
des höheren Managements der TUI AG. Angesichts dessen gelten sie für die
Zwecke der Besprechungen und Entscheidungen der TUI Travel in Bezug auf den
Zusammenschluss nicht als Unabhängige Direktoren der TUI Travel und waren
an diesen Entscheidungen nicht beteiligt oder haben darüber beschlossen.
Weder sie noch ihre Familien oder verbundene Trusts halten gegenwärtig TUI
Travel Anteile oder Rechte daran.
Der Vorstand der TUI AG (außer Peter Long, der sich wie oben dargelegt für
befangen erklärt hat) erachtet den Zusammenschluss als im Interesse der TUI
AG Altaktionäre. Der Vorstand der TUI AG (außer Peter Long) wurde im
Hinblick auf den Zusammenschluss von der Deutschen Bank und Greenhill
beraten. In ihrer Beratung haben die Deutsche Bank und Greenhill die
wirtschaftliche Bewertung des Vorstands der TUI AG (außer Peter Long)
berücksichtigt.
Der Vorstand der TUI AG (außer Peter Long) beabsichtigt deshalb einstimmig,
den TUI AG Altaktionären zu empfehlen, bei der außerordentlichen
Hauptversammlung ("AOHV") der TUI AG für alle Beschlüsse zur Genehmigung
der Direkten Kapitalerhöhung, der Bedingten Kapitalerhöhung und der damit
verbundenen Angelegenheiten zu stimmen, wie es die Vorstandsmitglieder der
TUI AG (außer Peter Long), die TUI AG Aktien entweder halten oder deren
wirtschaftlicher Eigentümer sind, in Bezug auf die von ihnen als
wirtschaftliche Eigentümer gehaltenen Bestände an 158.798 TUI AG Aktien zu
tun beabsichtigen, die insgesamt rund 0,055 % des am 12. September 2014
(dem letztmöglichen Datum vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung)
im Umlauf befindlichen Grundkapitals der TUI AG entsprechen.
Der Aufsichtsrat der TUI AG beabsichtigt einstimmig, den TUI AG
Altaktionären zu empfehlen, bei der AOHV der TUI AG für alle Beschlüsse zur
Genehmigung der Direkten Kapitalerhöhung, der Bedingten Kapitalerhöhung und
der damit verbundenen Angelegenheiten zu stimmen, wie es die
Aufsichtsratsmitglieder der TUI AG, die TUI AG Aktien entweder halten oder
deren wirtschaftlicher Eigentümer sind, in Bezug auf die von ihnen als
wirtschaftliche Eigentümer gehaltenen Bestände an 27.955 TUI AG Aktien zu
tun beabsichtigen, die insgesamt rund 0,010 % des am 12. September 2014
(dem letztmöglichen Datum vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung)
im Umlauf befindlichen Grundkapitals der TUI AG entsprechen. Der
Aufsichtsrat der TUI AG hat von J.P. Morgan eine zusätzliche, gesonderte
Stellungnahme ("Fairness Opinion") hinsichtlich des Bezugsverhältnisses
erhalten.
Nächste Schritte
Die TUI Travel Anteilsinhaber werden in der gerichtlich einberufenen
Versammlung der TUI Travel und in der Hauptversammlung der TUI Travel über
den Zusammenschluss abstimmen. Die TUI AG Altaktionäre werden in der AOHV
der TUI AG über die im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss erforderlichen
Beschlüsse abstimmen. Damit das Scheme Wirksamkeit erlangen kann,
- muss es von einer zahlenmäßigen Mehrheit der TUI Travel Scheme
Anteilsinhaber genehmigt werden, die zum Stichtermin für die Abstimmung
im Verzeichnis der Anteilsinhaber der TUI Travel eingetragen sind und
bei der gerichtlich einberufenen Versammlung der TUI Travel entweder
persönlich anwesend oder durch einen Stimmrechtsvertreter vertreten
sind und an der Abstimmung teilnehmen (und stimmberechtigt sind), die
mindestens drei Vierteln des Nennwerts der von diesen Inhabern
gehaltenen TUI Travel Scheme Anteile entspricht. Die TUI Travel
Anteile, an welchen Rechte der TUI AG und bestimmter ihr nahestehender
Personen bestehen, sind bei der gerichtlich einberufenen Versammlung
der TUI Travel nicht stimmberechtigt;
- müssen die TUI Travel Anteilsinhaber den Sonderbeschluss zur
Genehmigung der Kapitalherabsetzung und sonstiger Maßnahmen, die zur
Umsetzung des Scheme gegebenenfalls erforderlich sind (für den eine
Mehrheit von mindestens drei Vierteln der persönlich oder über einen
Stimmrechtsvertreter abgegebenen Stimmen erforderlich ist), in der
Hauptversammlung der TUI Travel fassen;
- müssen in der AOHV der TUI AG die zur Genehmigung der direkten
Kapitalerhöhung und der Bedingten Kapitalerhöhung erforderlichen
Beschlüsse (für die jeweils eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln
des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erforderlich
ist) gefasst werden;
- muss die vorgeschlagene Wahl der in der Einladung zur AOHV der TUI AG
genannten Personen (bei denen es sich um bestimmte der bestehenden
unabhängigen nicht geschäftsführenden Direktoren der TUI Travel
handelt) als neue Aufsichtsratsmitglieder der TUI AG erfolgen und der
vorgeschlagene Beschluss zur Änderung der Satzung der TUI AG,
derzufolge die TUI AG einen oder mehrere Vorsitzende des Vorstands (wie
in der Satzung der TUI AG definiert) bestellen darf, in der AOHV der
TUI AG gefasst werden;
- müssen die Beschlüsse über die Direkte Kapitalerhöhung und die Bedingte
Kapitalerhöhung bei den Handelsregistern in Hannover und
Berlin-Charlottenburg eingetragen werden;
- muss das Gericht das Scheme mit oder ohne Änderungsauflagen (jedoch
unter dem Vorbehalt, dass die Änderungsauflagen für die TUI AG und die
TUI Travel annehmbar sind) und die Kapitalherabsetzung billigen und:
- müssen mit dem Gerichtssiegel versehene Ausfertigungen (office
copies) des Gerichtsbeschlusses (und des Kapitalausweises) an den
Registrar of Companies übermittelt werden; und
- müssen der Gerichtsbeschluss und der Kapitalausweis durch den
Registrar of Companies eingetragen worden sein, sofern das Gericht
dies zur Wirksamkeit durch Beschluss verlangt hat;
- muss die UK Listing Authority der TUI AG oder ihrem Beauftragten
mitgeteilt haben, dass der Antrag auf Zulassung der TUI AG Aktien zum
Premium-Segment der Official List der UK Listing Authority gebilligt
wurde und die Zulassung wirksam wird, sobald die Entscheidung der UK
Listing Authority über die Zulassung der TUI AG Aktien bekannt gemacht
wurde, und muss die Londoner Wertpapierbörse der TUI AG oder ihrem
Beauftragten mitgeteilt haben, dass die TUI AG Aktien zum Handel am
"Main Market" der Londoner Wertpapierbörse zugelassen werden; und
- darf die Deutsche Bank (als deutscher Listing Agent der TUI AG) keine
Mitteilung oder sonstige Benachrichtigung von der Frankfurter
Wertpapierbörse oder einer der Wertpapierbörsen in Stuttgart, Hamburg,
Berlin, Düsseldorf, Hannover oder München erhalten haben, der zufolge
die beantragte Zulassung aller Neuen TUI AG Aktien zum Handel am
regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger
Zulassung zum Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren
Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter
Wertpapierbörse bzw. an den regulierten Märkten der Wertpapierbörsen in
Stuttgart, Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Hannover und München abgelehnt
wird.
Das Scheme-Dokument mit weiteren Informationen über den Zusammenschluss
sowie die Einberufungen zur gerichtlich einberufenen Versammlung der TUI
Travel und zur Hauptversammlung der TUI Travel werden voraussichtlich
innerhalb der nächsten 28 Tage an die TUI Travel Anteilsinhaber versandt.
Die Veröffentlichung des Prospekts der TUI AG mit Informationen über die
Neuen TUI AG Aktien und die Kombinierte Gruppe erfolgt zeitgleich mit oder
in zeitlicher Nähe zur Verfügungstellung des Scheme-Dokuments für die TUI
Travel Anteilsinhaber.
Die Veröffentlichung der Einladung zur AOHV der TUI AG mit näheren Angaben
zum Zusammenschluss sowie den Vorschlägen hinsichtlich der
Beschlussfassungen der TUI AG für die Aktionäre zur Genehmigung der
direkten Kapitalerhöhung, der Bedingten Kapitalerhöhung, des genehmigten
Kapitals und anderer mit dem Zusammenschluss verbundener Angelegenheiten
erfolgt voraussichtlich am 19. September 2014.
Derzeit wird davon ausgegangen, dass das Scheme Ende Dezember 2014
Wirksamkeit erlangt; dies steht jedoch unter dem Vorbehalt der Erfüllung
der Bedingungen, bestimmter in Anhang I zu dieser Bekanntmachung
enthaltener Konditionen und der weiteren im Scheme-Dokument angegebenen
Konditionen (bzw. des Verzichts darauf). Es wird darauf hingewiesen, dass
keine Gewissheit besteht, dass bis zu diesem Zeitpunkt alle Bedingungen
erfüllt sind bzw. darauf verzichtet wurde oder dass das Scheme bis zu
diesem Zeitpunkt Wirksamkeit erlangt.
Insbesondere müssen in der voraussichtlich am oder um den 27. Oktober 2014
stattfindenden AOHV der TUI AG bestimmte Beschlüsse gefasst werden,
darunter Beschlüsse zur Genehmigung der direkten Kapitalerhöhung und der
Bedingten Kapitalerhöhung, die zudem bei den zuständigen Handelsregistern
eingetragen werden müssen, bevor das Scheme Wirksamkeit erlangen kann.
Sollten allerdings Anfechtungsklagen gegen diese Beschlüsse erhoben werden,
kann die TUI AG nach deutschem Recht die Beschlüsse betreffend die direkte
Kapitalerhöhung und die Bedingte Kapitalerhöhung erst nach Abschluss der
betreffenden Verfahren im Handelsregister eintragen lassen. Derartige
Verfahren können rund vier bis sieben Monate ab dem Tag der AOHV der TUI AG
in Anspruch nehmen, so dass sich die Erfüllung aller Bedingungen verzögern
könnte; wird den entsprechenden Klagen stattgegeben, könnte dies die
Erfüllung der Bedingungen gänzlich verhindern.
Telefonkonferenzen für die Medien
Heute, am 15. September 2014, finden Telefonkonferenzen für englische und
deutsche Nachrichtenagenturen und nationale Medien statt. Die
Telefonkonferenzen für Nachrichtenagenturen sind für 8.15 Uhr (BSZ), 9.15
Uhr (MESZ), angesetzt, die Telefonkonferenzen für nationale Medien für
11.00 Uhr (BSZ), 12.00 (MESZ). Die jeweiligen Einwahlnummern sind
nachstehend angegeben.
Einwahlnummern für das Vereinigte Königreich:
Telefonkonferenz für englische Nachrichtenagenturen um 8.15 Uhr (BSZ): +44
1452 555 566
Pin-Code für englische Nachrichtenagenturen: 503 7004
Telefonkonferenz für englische nationale Medien um 11.00 Uhr (BSZ): +44
1452 555 566
Pin-Code für englische nationale Medien: 504 6416
Einwahlnummern für Deutschland:
Telefonkonferenz für deutsche Nachrichtenagenturen um 9.15 Uhr (MESZ): +49
30 232 531 469 oder +44 20 3147 4861 (kein Pin-Code fü die Einwahl
erforderlich)
Telefonkonferenz für deutsche nationale Medien um 12.00 Uhr (MESZ): +49 30
232 531 403 oder +44 20 3367 9216 (kein Pin-Code fü die Einwahl
erforderlich)
Briefing und Webcast für Analysten und Investoren
Heute, am 15. September 2014 um 9.00 Uhr (BSZ), 10.00 Uhr (MESZ), finden
bei der London Stock Exchange, 10 Paternoster Square EC4M 7LS, Vereinigtes
Königreich, ein Briefing und eine Live-Webcast-Präsentation für Analysten
und Investoren statt. Einzelheiten über den Zugang zu diesem Webcast können
den Webseiten www.tuitravelplc.com bzw. www.tui-group.com entnommen werden.
Die Präsentation steht kurz vor dem geplanten Beginn auf beiden Webseiten
als Download zur Verfügung. Kurz nach dem Ende des Webcast kann eine
Wiederholung auf den jeweiligen Webseiten abgerufen werden.
Anfragen
Kontaktdaten TUI AG
Analysten & Investoren:
Nicola Gehrt, Senior Manager Investor Relations
+49 (0) 511566-1435
Ina Klose, Manager Investor Relations
+49 (0) 511566-1318
Presse:
Thomas Ellerbeck, Group Director Corporate & External Affairs
+49 (0) 511 566-6000
Michael Röll, Leiter Kommunikation TUI AG
+49 (0) 511 566-6020
Kuzey Alexander Esener, Leiter Presseabteilung/Pressesprecher
+49 (0) 511 566-6024
Deutsche Bank (Finanzberater und Corporate Broker der TUI AG):
+44 (0) 20 7545 8000
Berthold Fürst
James Ibbotson
Peter Krüger
James Agnew (Corporate Broking)
Greenhill (Finanzberater der TUI AG):
+44 (0) 20 7198 7400
David Wyles
Philip Meyer-Horn
Alex Usher-Smith
Kontaktdaten TUI Travel
Analysten & Investoren:
Andy Long, Director of Strategy & Investor Relations
Tel.: +44 (0) 1293 645 831
Tej Randhawa, Investor Relations Manager
Tel.: +44 (0) 1293 645 829
Sarah Coomes, Investor Relations Manager
Tel.: +44 (0) 1293 645 827
Presse:
Lesley Allan, Corporate Communications Director
Tel.: +44 (0) 1293 645 790
Mike Ward, External Communications Manager
Tel.: +44 (0) 1293 645 776
Michael Sandler / Katie Matthews (Hudson Sandler)
Tel.: +44 (0) 20 7796 4133
Lazard (federführender Finanzberater der Unabhängigen Direktoren der TUI
Travel):
+44 (0) 20 7187 2000
Nicholas Shott
Cyrus Kapadia
Vasco Litchfield
Aamir Khan
Bank of America Merrill Lynch (Finanzberater der Unabhängigen Direktoren
der TUI Travel und gemeinsamer Corporate Broker der TUI Travel):
+44 (0) 20 7996 9777
Jonathan Bewes
Ed Peel
Barclays (Finanzberater der Unabhängigen Direktoren der TUI Travel und
gemeinsamer Corporate Broker der TUI Travel):
+44 (0) 20 7623 2323
Jim Renwick
Robert Mayhew
Alex de Souza
Diese Zusammenfassung sollte zusammen mit dem vollständigen Text dieser
Bekanntmachung (einschließlich ihrer Anhänge) gelesen werden und unterliegt
diesem.
Der Zusammenschluss unterliegt den Bedingungen und bestimmten in Anhang I
dieser Bekanntmachung enthaltenen Konditionen und den vollständigen
Konditionen und Bedingungen, die im Scheme-Dokument angegeben werden.
Anhang II enthält die Grundlagen und Quellen bestimmter in dieser
Zusammenfassung und im vollständigen Text dieser Bekanntmachung verwendeten
Informationen. Anhang III enthält Einzelheiten zu den in Bezug auf den
Zusammenschluss erhaltenen unwiderruflichen Verpflichtungserklärungen, auf
die in dieser Bekanntmachung Bezug genommen wird. Anhang IV enthält
Einzelheiten zu den erwarteten quantifizierten finanziellen Vorteilen in
Bezug auf Kosteneinsparungen und zahlungswirksame Steuervorteile aufgrund
des Zusammenschlusses sowie die diesbezüglichen Grundannahmen. Anhang V
enthält Einzelheiten zu den Erklärungen zu den erwarteten quantifizierten
finanziellen Vorteilen in Bezug auf die Integration der Inbound-Dienste in
den Tourismus-Geschäftsbereich Mainstream sowie die diesbezüglichen
Grundannahmen. Anhang VI enthält Definitionen bestimmter in dieser
Zusammenfassung und dem vollständigen Text dieser Bekanntmachung
verwendeter Begriffe.
Aussagen über die geschätzten Kosteneinsparungen und Synergien beziehen
sich auf zukünftige Handlungen und Umstände, die naturgemäß Risiken,
Unsicherheiten und Unwägbarkeiten beinhalten. Dementsprechend besteht die
Möglichkeit, dass die hier genannten Kosteneinsparungen und Synergien nicht
bzw. früher oder später als erwartet erzielt werden oder wesentlich von den
erwarteten Kosteneinsparungen und Synergien abweichen könnten. Für die
Zwecke von Rule 28 des Code liegen die Erklärungen zu quantifizierten
finanziellen Vorteilen in dieser Bekanntmachung allein in der Verantwortung
des Neuen Vorstands der TUI AG. Diese Erklärungen stellen keine
Gewinnprognosen dar und sind auch nicht als solche zu verstehen. Anhang IV
enthält die Erklärungen zu den erwarteten quantifizierten finanziellen
Vorteilen in Bezug auf Kosteneinsparungen und zahlungswirksame
Steuervorteile aufgrund des Zusammenschlusses und beschreibt die zugrunde
liegenden Informationen und Grundannahmen. PwC, Deutsche Bank, Greenhill
und Lazard haben jeweils bestätigt, dass ihre Berichte vom 27. Juni 2014
weiterhin Gültigkeit haben. Anhang V enthält Berichte von PwC, Deutsche
Bank, Greenhill und Lazard im Zusammenhang mit den Erklärungen zu den
erwarteten quantifizierten finanziellen Vorteilen in Bezug auf die
Integration der Inbound-Dienste in den Tourismus-Geschäftsbereich
Mainstream, wie gemäß Rule 28.1(a) des Code erforderlich, und beschreibt
die zugrunde liegenden Informationen und Grundannahmen. PwC, Deutsche Bank,
Greenhill und Lazard haben jeweils ihre Einwilligung zur Veröffentlichung
ihrer Berichte in der Form und in dem Kontext wie abgebildet erteilt und
nicht zurückgezogen.
Erklärungen der Finanzberater
Die Deutsche Bank AG verfügt über eine Zulassung nach dem deutschen
Kreditwesengesetz (zuständige Behörde: BaFin, Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht). Die Deutsche Bank AG, Zweigniederlassung
London, verfügt ferner über eine Zulassung der Prudential Regulation
Authority und unterliegt der beschränkten Aufsicht der Financial Conduct
Authority und der Prudential Regulation Authority. Die Deutsche Bank
fungiert als gemeinschaftlicher Finanzberater für die TUI AG - und für
keine andere Person im Rahmen des Zusammenschlusses oder des Inhalts dieser
Bekanntmachung - und ist keiner anderen Person als der TUI AG gegenüber
verantwortlich für die Bereitstellung von Schutzmaßnahmen, die ihren Kunden
gewährt werden, oder für Beratungen im Zusammenhang mit dem Inhalt dieser
Bekanntmachung oder einer hierin erwähnten Angelegenheit.
Greenhill & Co. Europe LLP, die über die Zulassung der Financial Conduct
Authority verfügt und deren Aufsicht untersteht und zudem über die
Zulassung nach dem deutschen Kreditwesengesetz (zuständige Behörde: BaFin -
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) verfügt, fungiert als
gemeinschaftlicher Finanzberater für die TUI AG - und für keine andere
Person im Rahmen des Zusammenschlusses oder des Inhalts dieser
Bekanntmachung - und ist keiner anderen Person als der TUI AG gegenüber
verantwortlich für die Bereitstellung von Schutzmaßnahmen, die ihren Kunden
gewährt werden, oder für Beratungen im Zusammenhang mit dem Inhalt dieser
Bekanntmachung oder einer hierin erwähnten Angelegenheit.
Lazard & Co., Limited verfügt über die Zulassung der Financial Conduct
Authority und unterliegt deren Aufsicht im Vereinigten Königreich und
handelt ausschließlich als Finanzberater für die Unabhängigen Direktoren
der TUI Travel - und für keine andere Person im Rahmen des
Zusammenschlusses - und ist niemand anderem als den Unabhängigen Direktoren
der TUI Travel gegenüber verantwortlich für die Bereitstellung von
Schutzmaßnahmen, die den Kunden von Lazard & Co., Limited gewährt werden,
oder für Beratungen im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss oder anderen
Angelegenheiten, die in dieser Bekanntmachung erwähnt werden. Im
Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung, einer hierin enthaltenen Erklärung,
dem Zusammenschluss oder anderen Ereignissen schulden oder übernehmen weder
Lazard & Co., Limited noch ihre verbundenen Unternehmen gegenüber Personen,
die keine Kunden von Lazard & Co., Limited sind, Pflichten,
Verbindlichkeiten oder eine Verantwortung gleich welcher Art (ob
unmittelbar oder mittelbar, vertraglich, deliktisch, gesetzlich oder auf
anderer Rechtsgrundlage).
Barclays Bank PLC, handelnd durch ihre Investmentbank, die über eine
Zulassung der Prudential Regulation Authority verfügt und von der Financial
Conduct Authority und der Prudential Regulation Authority reguliert wird,
handelt ausschließlich für die Unabhängigen Direktoren der TUI Travel - und
für keine andere Person im Rahmen der hierhin behandelten Angelegenheiten -
und ist niemand anderem als den Unabhängigen Direktoren der TUI Travel
gegenüber verantwortlich für die Bereitstellung von Schutzmaßnahmen, die
ihren Kunden gewährt werden, oder für Beratungen im Zusammenhang mit den in
dieser Bekanntmachung beschriebenen Angelegenheiten oder den hierin
erwähnten Transaktionen oder anderen Angelegenheiten.
Merrill Lynch International, eine Tochtergesellschaft der Bank of America
Corporation, handelt im Zusammenhang mit den in dieser Bekanntmachung
beschriebenen Angelegenheiten ausschließlich für die Unabhängigen
Direktoren der TUI Travel - und für keine andere Person - und ist niemand
anderem als den Unabhängigen Direktoren der TUI Travel gegenüber
verantwortlich für die Bereitstellung von Schutzmaßnahmen, die ihren Kunden
gewährt werden, oder für Beratungen im Zusammenhang mit den in dieser
Bekanntmachung beschriebenen Angelegenheiten oder hierin erwähnten
Transaktionen oder anderen Angelegenheiten.
J.P. Morgan verfügt über die Zulassung der Financial Conduct Authority und
unterliegt deren Aufsicht im Vereinigten Königreich und handelt
ausschließlich als Finanzberater für den Aufsichtsrat der TUI AG zum Zweck
der Erstellung einer Stellungnahme ("Fairness Opinion") - und für keine
andere Person im Rahmen des Zusammenschlusses - und ist keiner anderen
Person als dem Aufsichtsrat der TUI AG gegenüber verantwortlich für die
Bereitstellung von Schutzmaßnahmen, die den Kunden von J.P. Morgan gewährt
werden, oder für Beratungen im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss oder
den sonstigen in dieser Bekanntmachung erwähnten Angelegenheiten.
Quantifizierte finanzielle Vorteile
Weder die Aussagen in den Erklärungen zu Quantifizierten Finanziellen
Vorteilen noch diese Bekanntmachung im Allgemeinen sollten als
Gewinnprognose ausgelegt werden; desgleichen können sie nicht dahingehend
interpretiert werden, dass das Ergebnis der Kombinierten Gruppe im ersten
vollen Geschäftsjahr nach dem Zusammenschluss oder in einer darauf
folgenden Periode notwendigerweise dem in der maßgeblichen vorangegangenen
oder einer anderen Periode erzielten Ergebnis der TUI AG und/oder der TUI
Travel entspricht bzw. höher oder geringer ausfällt. Neben den einmaligen
Integrationskosten werden keine wesentlichen Dis-Synergien (weder einmalig
noch wiederkehrend) in Verbindung mit dem Zusammenschluss erwartet. Der
Neue Vorstand der TUI AG ist der Auffassung, dass die ermittelten Synergien
(mit Ausnahme der erwarteten Kosteneinsparungen durch die Umstrukturierung
des Tourismus-Geschäftsbereichs Mainstream) nur als unmittelbare Folge des
Erfolgs des Zusammenschlusses und nicht unabhängig vom Zusammenschluss
erreicht werden könnten.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Bekanntmachung enthält Aussagen über die TUI AG, die TUI Travel und
die Kombinierte Gruppe, bei denen es sich um "zukunftsgerichtete Aussagen"
handelt bzw. die als solche anzusehen sind; dabei handelt es sich
naturgemäß um voraussichtliche Entwicklungen. Mit Ausnahme von Aussagen
hinsichtlich vergangener Tatsachen können alle Aussagen in dieser
Bekanntmachung zukunftsgerichtete Aussagen sein. Sie basieren auf aktuellen
Erwartungen und Prognosen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse und
unterliegen daher Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass
die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten
Aussagen ausgedrückten oder angedeuteten künftigen Ergebnissen abweichen
können. Zukunftsgerichtete Aussagen können häufig, jedoch nicht immer,
durch die Verwendung von zukunftsgerichteten Wörtern identifiziert werden;
hierzu gehören: "plant", "erwartet", "wird erwartet", "vorbehaltlich",
"Budget", "geplant", "schätzt", "prognostiziert", "beabsichtigt",
"antizipiert", "glaubt", "zielt darauf ab", "bezweckt", "rechnet hoch",
"Zukunftssicherheit" oder Wörter oder Begriffe von ähnlichem Inhalt oder
Antonyme hiervon genauso wie Variationen dieser Wörter und Wendungen oder
Aussagen, dass bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse vorgenommen
werden bzw. eintreten oder erreicht werden "können", "könnten", "sollten",
"würden", "dürften" oder "werden". Solche Aussagen werden in ihrer
Gesamtheit durch die mit künftigen Erwartungen verbundenen, inhärenten
Risiken und Unsicherheiten eingeschränkt. Zukunftsgerichtete Aussagen
können auch Aussagen über das Folgende sein: (i) künftige Investitionen,
Aufwendungen, Einkünfte, Erträge, Synergien, wirtschaftliche Performance,
Verschuldung, finanzielle Situation, Dividendenpolitik, Verluste und
Zukunftsaussichten; (ii) Geschäfts- und Managementstrategien und die
Ausweitung und das Wachstum der Geschäftstätigkeit und der potenziellen
Synergien der TUI AG, der TUI Travel oder der Kombinierten Gruppe infolge
des Zusammenschlusses; und (iii) die Auswirkungen der globalen
Wirtschaftslage auf die Geschäftstätigkeit der TUI AG, der TUI Travel oder
der Kombinierten Gruppe.
Solche zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten bekannte und unbekannte
Risiken und Unsicherheiten, die die erwarteten Ergebnisse erheblich
beeinflussen könnten und auf bestimmten zentralen Annahmen basieren.
Zahlreiche Faktoren können dazu beitragen, dass die tatsächlichen
Ergebnisse, Erfolge und Leistungen der TUI AG bzw. der TUI Travel in
erheblicher Weise von den Ergebnissen, Erfolgen und Leistungen abweichen,
die in den zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder angedeutet werden.
Bedeutende Faktoren, die dazu beitragen könnten, dass die tatsächlichen
Ergebnisse, Erfolge und Leistungen der TUI AG bzw. der TUI Travel
wesentlich von den Erwartungen der TUI AG bzw. der TUI Travel abweichen,
sind beispielsweise die allgemeine globale Wirtschafts- und Konjunkturlage,
Branchentrends, Wettbewerb, Regierungs- oder Aufsichtswechsel,
Veränderungen der politischen oder wirtschaftlichen Stabilität, Störung der
Geschäftstätigkeit wegen Umstrukturierungsmaßnahmen (gleich ob der
Zusammenschluss zwischen der TUI AG und der TUI Travel stattfindet), Zins-
und Währungsschwankungen, die nicht rechtzeitige oder gar nicht erfolgende
Erfüllung von Bedingungen des Zusammenschlusses, die nicht rechtzeitige
oder gar nicht erfolgende Erfüllung der Bedingungen des Zusammenschlusses,
sobald und sofern die Umsetzung erfolgt (einschließlich Genehmigungen oder
Freigaben der Aufsichtsbehörden oder sonstigen Behörden oder Organe), der
nicht rechtzeitige oder gar nicht erfolgende Zusammenschluss zwischen der
TUI AG und der TUI Travel, das Unvermögen der Kombinierten Gruppe,
erwartete Synergievorteile im Rahmen der Umsetzung des Zusammenschlusses zu
realisieren, das Unvermögen der Kombinierten Gruppe, die Geschäftstätigkeit
und Programme der TUI AG und der TUI Travel im Rahmen des Zusammenschlusses
erfolgreich zu integrieren, die Entstehung und/oder das Auftreten
unerwarteter Kosten und/oder Verzögerungen oder Schwierigkeiten für die
Kombinierte Gruppe im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss bei dessen
Umsetzung. Solche zukunftsgerichteten Aussagen sind daher vor dem
Hintergrund dieser Faktoren zu werten.
Weder die TUI AG noch die TUI Travel noch die ihnen nahestehenden Personen
oder ihre Geschäftsleiter, leitenden Angestellten oder Berater machen
Zusagen oder geben Zusicherungen oder Garantien dahingehend ab, dass
Ereignisse, die in den in dieser Bekanntmachung enthaltenen
zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder angedeutet werden, auch
tatsächlich eintreten. Sie werden hiermit darauf hingewiesen, dass Sie sich
nicht in übermäßiger Weise auf diese zukunftsgerichteten Aussagen verlassen
sollten, da diese nur von der Situation zum Zeitpunkt dieser
Veröffentlichung ausgehen.
Mit Ausnahme der rechtlichen oder aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen
bestehen keine Verpflichtungen für die TUI AG oder die TUI Travel zur
Aktualisierung oder Prüfung von zukunftsgerichteten Aussagen - gleich ob
infolge von neuen Informationen, künftigen Ereignissen oder aus anderen
Gründen - und die TUI AG und die TUI Travel lehnen eine diesbezügliche
Absicht oder Verpflichtung ausdrücklich ab.
Bei Zweifeln hinsichtlich des Inhalts dieser Bekanntmachung oder der von
Ihnen zu treffenden Maßnahmen sollten Sie umgehend eine unabhängige
persönliche Finanzberatung von ihrem Wertpapierhändler, ihrer Bank, ihrem
Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Fondsmanager oder einem anderen
geeigneten unabhängigen Finanzberater einholen, der nach dem britischen
Gesetz betreffend Finanzdienstleistungen und -märkte von 2000 (Financial
Services and Markets Act 2000; "FSMA") in der jeweils geltenden Fassung
ordnungsgemäß zugelassen ist, sofern Sie im Vereinigten Königreich ansässig
sind oder, falls dies nicht der Fall ist, von einem anderen ordnungsgemäß
zugelassenen unabhängigen Finanzberater.
Keine Aussage in dieser Bekanntmachung ist als Gewinnprognose oder
-schätzung für irgendeinen Zeitraum zu verstehen, und keine Aussage in
dieser Bekanntmachung ist dahingehend auszulegen, dass die Erträge (oder
Erträge je Aktie) der TUI AG bzw. der TUI Travel für das laufende oder
künftige Geschäftsjahr(e) notwendigerweise den in der Vergangenheit
erzielten und veröffentlichten Erträgen (oder Erträgen je Aktie) der TUI AG
bzw. der TUI Travel entsprechen werden.
Veröffentlichungspflichten nach dem Code
Nach Rule 8.3(a) des Code ist jede Person, die ein Prozent oder mehr der zu
einer bestimmten Gattung gehörenden Wertpapiere einer Zielgesellschaft oder
eines Anbieters von Tauschaktien (securities exchange offeror) (wozu jeder
Anbieter zu zählen ist, für den nicht bekannt gemacht wurde, dass er ein
Barangebot abgibt oder voraussichtlich abgeben wird) besitzt, verpflichtet,
nach Beginn der Angebotsfrist oder, falls dies später erfolgt, nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung, in der der Anbieter von Tauschaktien
erstmals genannt wird, eine Ausgangsbestandsmeldung abzugeben. Die
Ausgangsbestandsmeldung muss Einzelheiten zu den von der jeweiligen Person
gehaltenen Beteiligungen und Verkaufspositionen sowie Bezugsrechten in
Bezug auf die betreffenden Wertpapiere (i) der Zielgesellschaft und (ii)
des Anbieters/der Anbieter von Tauschaktien enthalten. Die
Ausgangsbestandsmeldung einer Person, die in den Anwendungsbereich von Rule
8.3(a) fällt, muss bis spätestens 15:30 Uhr (Londoner Zeit) am zehnten
Bankarbeitstag nach Beginn der Angebotsfrist und, sofern einschlägig, bis
spätestens 15:30 Uhr (Londoner Zeit) am zehnten Bankarbeitstag nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung, in der der Anbieter von Tauschaktien
erstmals genannt wird, erfolgen. Personen, die mit den betreffenden
Wertpapieren der Zielgesellschaft oder des Anbieters von Tauschaktien vor
Ablauf der Frist zur Veröffentlichung der Ausgangsbestandsmeldung handeln,
müssen stattdessen eine Handelsmitteilung machen.
Nach Rule 8.3(b) des Code ist jede Person, die ein Prozent oder mehr der zu
einer bestimmten Gattung gehörenden Wertpapiere der Zielgesellschaft oder
eines Anbieters von Tauschaktien besitzt oder erwirbt, verpflichtet, eine
Handelsmitteilung zu machen, sofern die Person mit den betreffenden
Wertpapieren der Zielgesellschaft oder des Anbieters von Tauschaktien
handelt. Eine Handelsmitteilung muss Einzelheiten zu der betroffenen
Transaktion und den von der jeweiligen Person gehaltenen Beteiligungen und
Verkaufspositionen sowie Bezugsrechten in Bezug auf die betreffenden
Wertpapiere (i) der Zielgesellschaft und (ii) des Anbieters von
Tauschaktien enthalten, es sei denn, diese Einzelheiten wurden bereits
gemäß Rule 8 des Code veröffentlicht. Eine Handelsmitteilung einer Person,
die in den Anwendungsbereich von Rule 8.3(b) des Code fällt, muss bis
spätestens 15:30 Uhr (Londoner Zeit) des Bankarbeitstags, der auf den Tag
der betreffenden Transaktion folgt, abgegeben werden.
Sofern zwei oder mehr Personen, die auf der Grundlage eines Vertrags oder
einer sonstigen Vereinbarung formeller oder informeller Natur
zusammenarbeiten, um eine Beteiligung an den betreffenden Wertpapieren der
Zielgesellschaft oder des Anbieters von Tauschaktien zu erwerben oder zu
kontrollieren, sind sie im Rahmen der Regelung von Rule 8.3 des Code wie
eine einzelne Person zu behandeln.
Ausgangsbestandsmeldungen sind auch von der Zielgesellschaft und jedem
Bieter abzugeben; Handelsmitteilungen sind ebenfalls von der
Zielgesellschaft, jedem Bieter sowie jeder Person abzugeben, die mit der
Zielgesellschaft oder einem Bieter gemeinsam handelt (siehe Rule 8.1, 8.2
und 8.4 des Code).
Angaben zur Zielgesellschaft und zu den Bietergesellschaften, die in Bezug
auf die maßgeblichen Wertpapiere Ausgangsbestandsmeldungen und
Handelsmitteilungen abzugeben haben, einschließlich Angaben zu der Anzahl
der im Umlauf befindlichen maßgeblichen Wertpapiere, dem Beginn der
Angebotsfrist und der erstmaligen Bekanntgabe der Identität jedes Bieters,
können der Offenlegungsliste (Disclosure Table) auf der Internetseite der
britischen Übernahmekommission unter www.thetakeoverpanel.org.uk entnommen
werden. Falls Zweifel bestehen, ob Sie zur Abgabe einer
Ausgangsbestandsmeldung oder einer Handelsmitteilung verpflichtet sind,
setzen Sie sich bitte mit der Abteilung für Marktüberwachung (Market
Surveillance Unit) der britischen Übernahmekommission unter +44 (0)20 7638
0129 in Verbindung.
Weitere Informationen
Diese Bekanntmachung dient lediglich zur Information. Sie ist kein Angebot,
keine Einladung und keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf,
zum sonstigen Erwerb, zur Zeichnung, zum Verkauf oder zur sonstigen
Veräußerung von Wertpapieren und keine Aufforderung zur Abstimmung oder
Zustimmung in irgendeiner Rechtsordnung und ist auch nicht Teil eines
solchen Angebots, einer solchen Einladung oder einer solchen Aufforderung,
sei es im Rahmen dieses Zusammenschlusses oder anderweitig, und dies ist
auch nicht beabsichtigt, und es werden auch keine Wertpapiere in
irgendeiner Rechtsordnung unter Verletzung des dort geltenden Rechts
verkauft, ausgegeben oder übertragen. Der Zusammenschluss erfolgt
ausschließlich im Rahmen des Scheme-Dokuments, das zusammen mit den
Vollmachtsformularen die vollständigen Bedingungen und Bestimmungen des
Zusammenschlusses einschließlich der Einzelheiten über die Stimmabgabe im
Hinblick auf den Zusammenschluss enthält.
Die TUI Travel erstellt das an die TUI Travel Anteilsinhaber auszugebende
Scheme-Dokument und die TUI AG erstellt die an die TUI AG Altaktionäre
auszugebende Einladung zur AOHV der TUI AG. Die TUI AG veröffentlicht
außerdem den Prospekt der TUI AG mit Informationen über die Neuen TUI AG
Aktien und die Kombinierte Gruppe. Die TUI Travel fordert die TUI Travel
Anteilsinhaber auf, das Scheme-Dokument und den Prospekt der TUI AG zu
lesen, sobald diese vorliegen, da sie wichtige Informationen im Hinblick
auf den Zusammenschluss, die Neuen TUI AG Aktien und die Kombinierte Gruppe
enthalten. Die TUI AG fordert die TUI AG Altaktionäre auf, die Einladung
zur AOHV der TUI AG und den Prospekt der TUI AG zu lesen, sobald diese
vorliegen, da sie wichtige Informationen im Hinblick auf den
Zusammenschluss, die Neuen TUI AG Aktien und die Kombinierte Gruppe
enthalten. Eine Stimmabgabe in Bezug auf das Scheme oder eine Stimmabgabe
bei der AOHV der TUI AG in Bezug auf Beschlüsse zur Genehmigung der
Direkten Kapitalerhöhung, der Bedingten Kapitalerhöhung und der damit
verbundenen Angelegenheiten sollte nur auf der Grundlage der im
Scheme-Dokument und im Prospekt der TUI AG bzw. in der Einladung zur AOHV
der TUI AG und im Prospekt der TUI AG enthaltenen Informationen erfolgen.
Diese Bekanntmachung wurde zur Einhaltung der Vorschriften des englischen
Rechts, der Bestimmungen der Londoner Wertpapierbörse und des Code
erstellt, und die veröffentlichten Informationen stimmen möglicherweise
nicht mit den Informationen überein, die veröffentlicht worden wären, wenn
diese Bekanntmachung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einer anderen
Rechtsordnung außerhalb des Vereinigten Königreichs erstellt worden wäre.
Diese Bekanntmachung ist kein Prospekt und kein einem Prospekt
gleichwertiges Dokument.
Bitte beachten Sie, dass Adressen, elektronische Adressen und bestimmte
andere Informationen, die von den TUI Travel Anteilsinhabern, Personen mit
Auskunftsrechten und anderen maßgeblichen Personen für den Erhalt von
Benachrichtigungen der TUI Travel zur Verfügung gestellt wurden, der TUI AG
gemäß Ziffer 4 von Anhang 4 des Code während der Angebotsfrist zur
Verfügung gestellt werden können.
Informationen für Investoren aus den USA, die TUI Travel Anteile halten
TUI Travel Anteilsinhaber aus den USA sollten beachten, dass sich der
Zusammenschluss auf die Anteile einer Gesellschaft nach englischem Recht
bezieht und im Rahmen eines Übernahmeverfahrens (scheme of arrangement)
nach englischem Recht erfolgen soll. Weder die Vorschriften für
Stimmrechtsvollmachten noch die Vorschriften für Übernahmeangebote nach dem
US Exchange Act finden auf das Scheme Anwendung. Darüber hinaus unterliegt
das Scheme den im Vereinigten Königreich auf Übernahmeverfahren anwendbaren
Veröffentlichungspflichten und -regeln, die sich von den
Veröffentlichungspflichten der US-Vorschriften für Stimmrechtsvollmachten
und Übernahmeangebote unterscheiden. In dieser Bekanntmachung enthaltene
Finanzinformationen wurden oder werden gemäß den im Vereinigten Königreich
anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften erstellt und sind daher
möglicherweise nicht vergleichbar mit Finanzinformationen von
US-Gesellschaften oder Gesellschaften, deren Finanzabschlüsse gemäß den in
den USA allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (US GAAP)
erstellt wurden.
Die TUI Travel ist eine nach englischem Recht errichtete Gesellschaft. Die
TUI AG ist eine nach deutschem Recht errichtete Gesellschaft. Alle
leitenden Angestellten und Direktoren der TUI Travel und der TUI AG sind in
anderen Ländern als den USA ansässig. Die Vermögenswerte der TUI Travel und
der TUI AG sind mehrheitlich außerhalb der USA belegen. Folglich ist es
unter Umständen nicht möglich, Zustellungen an die TUI Travel, die TUI AG
oder ihre jeweiligen leitenden Angestellten und Direktoren innerhalb der
USA zu bewirken oder außerhalb der USA Urteile gegen die TUI Travel, die
TUI AG oder ihre jeweiligen leitenden Angestellten oder Direktoren
durchzusetzen, die von US-Gerichten gefällt wurden, einschließlich (ohne
hierauf beschränkt zu sein) auf der Grundlage der zivilrechtlichen
Haftungsbestimmungen der nationalen Wertpapiergesetze der USA oder der
Gesetze eines US-Bundesstaates oder US-Territoriums. Es ist unter Umständen
nicht möglich, die TUI Travel und die TUI AG oder ihre jeweiligen leitenden
Angestellten und Direktoren vor einem Gericht außerhalb der USA wegen der
Verletzung des US Securities Act anzuklagen. Es ist möglicherweise
schwierig, der TUI Travel, der TUI AG und den jeweiligen mit ihnen
verbundenen Unternehmen aufzuerlegen, die Zuständigkeit und das Urteil
eines US-Gerichts anzuerkennen.
Die Wertpapiere, auf die in dieser Bekanntmachung Bezug genommen wird,
wurden von der US-Börsenaufsichtsbehörde (US Securities and Exchange
Commission), einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines US-Bundesstaats oder
einer anderen US-Aufsichtsbehörde weder gebilligt noch wurde ihre Billigung
versagt, und keine dieser Behörden hat eine Aussage oder Festlegung über
die Angemessenheit oder Richtigkeit der in dieser Bekanntmachung
enthaltenen Informationen getroffen. Jede gegenteilige Behauptung ist in
den Vereinigten Staaten strafbar.
In Übereinstimmung mit der üblichen Praxis im Vereinigten Königreich und
gemäß Rule 14e-5(b) des US Exchange Act können die TUI AG, ihre Nominees
oder ihre Broker (als Beauftragte handelnd) bis zu dem Zeitpunkt, an dem
der Zusammenschluss Wirksamkeit erlangt, verfällt oder anderweitig
zurückgenommen wird, Käufe von TUI Travel Anteilen außerhalb der
Vereinigten Staaten und außerhalb des Zusammenschlusses durchführen oder
Vorkehrungen zu deren Erwerb treffen. Diese Käufe können entweder im freien
Markt zu den geltenden Preisen oder im Rahmen privater Transaktionen zu
ausgehandelten Preisen erfolgen. Informationen über solche Käufe werden
gemäß englischem Recht veröffentlicht und werden vom Regulatory Information
Service der Londoner Wertpapierbörse unter http://www.londonexchange.com
zur Verfügung gestellt.
Hinweise zu den Neuen TUI AG Aktien
Die gemäß dem Scheme auszugebenden Neuen TUI AG Aktien wurden und werden
nicht nach dem US Securities Act bzw. nach den jeweiligen
Wertpapiergesetzen eines US-Bundesstaates, US-Hoheitsgebiets oder eines
anderen US-Zuständigkeitsgebiets oder den maßgeblichen Wertpapiergesetzen
Japans registriert, und die einschlägigen Freigaben der
Wertpapierkommissionen der kanadischen Provinzen wurden und werden nicht
eingeholt. Ein Prospekt in Bezug auf die Neuen TUI AG Aktien wurde und wird
nicht bei der australischen Finanzmarktaufsicht (Australian Securities and
Investments Commission) eingereicht oder registriert.
Die Neuen TUI AG Aktien werden im Rahmen einer Befreiung von den
Registrierungsanforderungen gemäß Section 3(a)(10) des US Securities Act
ausgegeben. Um im Hinblick auf die nach dem Scheme ausgegebenen Neuen TUI
AG Aktien einen Anspruch auf die Befreiung von den
Registrierungsanforderungen gemäß Section 3(a)(10) des US Securities Act zu
haben, setzt die TUI Travel das Gericht darüber in Kenntnis, dass dessen
Billigung des Scheme von der TUI AG als Genehmigung des Scheme nach einer
Anhörung in Bezug auf dessen Angemessenheit gegenüber der TUI Travel
betrachtet wird, an der alle TUI Travel Anteilsinhaber persönlich oder
vertreten durch einen Rechtsbeistand teilnehmen können, um sich für oder
gegen die Billigung des Scheme auszusprechen, und in Bezug auf die alle
diese Anteilsinhaber eine Benachrichtigung erhalten haben. Weder die
US-Börsenaufsichtsbehörde (US Securities and Exchange Commission) noch eine
Wertpapieraufsichtsbehörde eines US-Bundesstaats hat hinsichtlich des
vorliegenden Dokuments, des Scheme oder der Begebung der Neuen TUI AG
Aktien eine Prüfung vorgenommen oder eine Billigung erklärt, und jede
gegenteilige Behauptung ist in den Vereinigten Staaten strafbar. Ein
Angebot, Verkauf, Weiterverkauf, eine Lieferung oder ein Vertrieb, sei es
unmittelbar oder mittelbar, von Neuen TUI AG Aktien in Einschränkungen
Unterliegenden Rechtsordnungen ist dementsprechend nicht beabsichtigt und
nicht zulässig, wenn dies einen Verstoß gegen die dort geltenden Gesetze
darstellen oder eine Registrierung erforderlich machen würde (außer im
Rahmen einer etwaigen Befreiung von den Registrierungsanforderungen oder
anderweitig im Einklang mit sämtlichen geltenden Gesetzen).
Veröffentlichung auf Webseiten und Verfügbarkeit in Papierform
Diese Bekanntmachung ist vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen in Bezug
auf in Einschränkungen Unterliegenden Rechtsordnungen ansässige Personen
spätestens um 12:00 Uhr (Londoner Zeit) am Bankarbeitstag nach dem Datum
dieser Bekanntmachung auf der TUI Travel-Webseite unter
www.tuitravelplc.com und auf der TUI AG-Webseite unter www.tui-group.com
verfügbar. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die Inhalte
dieser Webseiten nicht in diese Bekanntmachung einbezogen wurden und auch
nicht deren Bestandteil sind, soweit in dieser Bekanntmachung nicht
ausdrücklich darauf Bezug genommen wird
Die TUI Travel Anteilsinhaber können eine Ausfertigung dieser
Bek
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