01.10.2014
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DGAP-Adhoc: HOCHTIEF Aktiengesellschaft: HOCHTIEF beschließt Aktienrückkauf
HOCHTIEF Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
01.10.2014 18:34
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
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Der Vorstand der HOCHTIEF Aktiengesellschaft hat beschlossen, ein
Aktienrückkaufprogramm zu beginnen. Es sollen bis zu 6.916.000 Stückaktien
der HOCHTIEF Aktiengesellschaft (rd. 10% des Grundkapitals) von der
HOCHTIEF Aktiengesellschaft zurückgekauft werden. Der Erwerb soll über die
Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel) erfolgen. Die zurückgekauften
Aktien können zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom
7. Mai 2014 vorgesehenen Zwecken verwendet werden.
Das Aktienrückkaufprogramm basiert auf der Ermächtigung der
Hauptversammlung vom 7. Mai 2014, bis zum 6. Mai 2019 Aktien in Höhe von
bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zurückzukaufen. Der Kaufpreis
je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf hierbei den arithmetischen
Mittelwert der Kurse der Stückaktien der HOCHTIEF Aktiengesellschaft in der
Schlussauktion im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem)
an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten 10 Börsenhandelstage
vor dem Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes ohne Berücksichtigung der
Erwerbsnebenkosten um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.
Der Rückkauf findet im Zeitraum zwischen dem 7. Oktober 2014 und dem 31.
Dezember 2015 statt. Der Rückkauf wird durch eine von der Gesellschaft zu
mandatierende Bank und in Übereinstimmung mit Art. 4 bis 6 der Verordnung
(EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 durchgeführt.
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