03.07.2015
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DGAP-WpÜG: Pflichtangebot;
Zielgesellschaft: Softmatic AG; Bieter: LIVIA Corporate Development SE
WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung über die Kontrollerlangung über die Softmatic AG nach § 35
Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
(WpÜG)
Bieterin:
LIVIA Corporate Development SE
Alter Hof 5
80331 München
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 206736
Tel: + 49 89 5527580
E-Mail: [email protected]
Zielgesellschaft:
Softmatic AG
Heidbergstr. 106
22846 Norderstedt
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 2000 NO
Inhaberaktien: WKN A0AHT4 / ISIN DE000A0AHT46
Angaben der Bieterin:
Die Bieterin hat am 3. Juli 2015 durch Erwerb von 167.542 Aktien die
Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Softmatic AG
mit Sitz in Norderstedt erlangt.
Die Bieterin hält aktuell unmittelbar 167.542 Stimmrechte von insgesamt
310.000 Stimmrechten der Softmatic AG. Dies entspricht rund 54,05 % der
Stimmrechte an der Zielgesellschaft.
Mit dem vorgenannten Eigentumserwerb von Stückaktien der Softmatic AG durch
die Bieterin hat auch folgende Person infolge Stimmrechtszurechnung nach §
30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 6 WpÜG mittelbar die Kontrolle über
die Softmatic AG erlangt:
Prof. Dr. Dr. Peter Löw
Hanfelderstr. 75-79
82319 Starnberg
Prof. Dr. Dr. Peter Löw hält 100 % der Aktien an der Bieterin, hält aber
direkt keine Aktien der Zielgesellschaft. Ihm werden die Stimmrechte der
Bieterin aus 167.542 Stückaktien der Zielgesellschaft nach § 30 Abs. 1 Satz
1 Nr. 1 WpÜG in voller Höhe zugerechnet. Dies entspricht 54,05 % der
Stimmrechte an der Zielgesellschaft.
Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt
daher auch im Namen von Prof. Dr. Dr. Peter Löw.
Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der
Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
gegenüber allen Aktionären gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf
den Erwerb sämtlicher Inhaberaktien der Softmatic AG abgeben. Die
Angebotsunterlage wird im Internet unter www.softmatic-angebot.de
veröffentlicht. Die Angebotsunterlage wird außerdem durch
Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Bieterin wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus §
35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen des Prof. Dr. Dr. Peter Löw
erfüllen. Dieser wird daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien
der Softmatic AG veröffentlichen.
München, den 3. Juli 2015
LIVIA Corporate Development SE
Der Vorstand
Wichtige Information:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Softmatic AG. Inhabern
von Aktien der Softmatic AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage
sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu
lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige
Informationen enthalten werden.
Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt
der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und
Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur
Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung)
durchgeführt. Eine Durchführung des Pflichtangebots nach den Bestimmungen
anderer Rechtsordnungen (insbesondere der Rechtsordnungen der Vereinigten
Staaten von Amerika, Kanadas, Australiens und Japans) als denen der
Bundesrepublik Deutschland erfolgt nicht. Folglich sind keine sonstigen
Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des
Pflichtangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt,
veranlasst oder gewährt worden. Die Aktionäre der Zielgesellschaft können
nicht darauf vertrauen, sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach
einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen
zu können. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Pflichtangebots
zustande kommt, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder
Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Pflichtangebot im
Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland nicht gestattet. Weder die Bieterin noch die mit der Bieterin
gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3
WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der
Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Bekanntmachung oder anderer mit dem Pflichtangebot im Zusammenhang
stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der
Bundesrepublik Deutschland.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den
Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen
der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung,
Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen
unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik
Deutschland haben oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderer
Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen
informieren und diese befolgen.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist, können die Bieterin oder
für sie tätige Börsenmakler außerhalb des Pflichtangebots vor, während oder
nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Aktien der
Zielgesellschaft erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen.
Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der
Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese
Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem anwendbaren Recht
erforderlich ist.
Diese Bekanntmachung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, auch
hinsichtlich des Pflichtangebots. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen
beruhen auf gegenwärtigen Erwartungen der Verwaltung der Bieterin und mit
ihr gemeinsam handelnder Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG und
unterliegen Risiken, Ungewissheiten und sich verändernden Begleitumständen.
Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichtete Aussagen könnten sich als
unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen können erheblich
von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Die Bieterin und mit ihr
gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG übernehmen keine
Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher
Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger
Faktoren zu aktualisieren.
Ende der WpÜG-Meldung
03.07.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Stuttgart
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