18.12.2015
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DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot;
Zielgesellschaft: Medisana AG; Bieter: Comfort Enterprise (Germany) GmbH
WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Absatz 1 in Verbindung mit §§ 29,
34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin:
Comfort Enterprise (Germany) GmbH, Jagenbergstraße 19, 41468 Neuss.
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
103566
Zielgesellschaft:
Medisana AG, Jagenbergstraße 19, 41468 Neuss
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 16348
ISIN: DE0005492540 (auf den Inhaber lautende Stückaktien)
Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot nach Gestattung durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und weitere Mitteilungen
und Informationen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot werden im
Internet unter www.easepal.com.cn/medisana-offer.html veröffentlicht
werden.
Die Comfort Enterprise (Germany) GmbH (die 'Bieterin'), eine
Vermögensverwaltungsgesellschaft, die von der Xiamen Comfort Science &
Technology Group Co., Ltd., 168#, Qianpu Road, Siming Zone, Xiamen, China,
mittelbar kontrolliert wird, hat am 18. Dezember 2015 entschieden, den
Aktionären der Medisana AG im Wege eines freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien
der Medisana AG (die 'Medisana-Aktien') gegen Zahlung einer Geldleistung in
bar zu erwerben (das 'Übernahmeangebot').
Im Wege mehrerer Aktienkaufverträge mit Aktionären der Medisana AG vom 18.
Dezember 2015 hat die Bieterin Ansprüche auf die Übertragung von insgesamt
7.053.241 Medisana-Aktien (was rund 75,31% des Grundkapitals der Medisana
AG entspricht) zu einem Kaufpreis von EUR 2,80 je Medisana-Aktie erworben.
Die Übertragung der Aktien auf den Bieter soll voraussichtlich bis 31.
Dezember 2015 erfolgen.
Die Bieterin beabsichtigt, den Aktionären den gesetzlich vorgeschriebenen
Mindestpreis anzubieten. Dieser ergibt sich aus dem gewichteten
durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der Medisana-Aktien während der
letzten drei Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe
des Übernahmeangebots, beträgt jedoch mindestens EUR 2,80.
Das Übernahmeangebot wird unter den in der Angebotsunterlage mitzuteilenden
Bestimmungen und Bedingungen stehen.
Wichtiger Hinweis:
Die Bedingungen des Übernahmeangebots werden nach Gestattung durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ('BaFin') in der
Angebotsunterlage der Bieterin für das Übernahmeangebot veröffentlicht.
Investoren und den Inhabern von Medisana-Aktien wird dringend empfohlen,
die maßgeblichen, das Übernahmeangebot betreffende Dokumente nach ihrer
Veröffentlichung zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Medisana-Aktien dar.
Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot der Bieterin zum Kauf von
Medisana-Aktien dar und bezweckt weder die Abgabe von Zusicherungen noch
die Eingehung sonstiger rechtlicher Verpflichtungen durch die Bieterin.
Ein Angebot zum Erwerb der Medisana-Aktien erfolgt nur durch die
Bekanntmachung der Angebotsunterlage, die die Bieterin rechtzeitig
veröffentlichen werden wird, und wird sich ausschließlich nach deren
Bestimmungen richten. Die Bedingungen in der Angebotsunterlage können von
den allgemeinen Informationen, die in dieser Bekanntmachung beschrieben
sind, abweichen.
Den Aktionären der Medisana AG wird empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen
Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der
Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots zu erhalten.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
('WpÜG') und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die
Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung
von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
('WpÜG-Angebotsverordnung') unterbreitet werden. Eine Durchführung des
Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als denen
der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere der Rechtsordnungen der USA,
Australiens und Japans) wird nicht erfolgen. Folglich werden keine
sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen
des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt,
veranlasst oder gewährt werden. Die Aktionäre der Medisana AG werden nicht
darauf vertrauen können, sich auf Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nach
einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen
zu können.
Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder
Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im
Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland nicht gestattet. Weder die Bieterin noch die mit der Bieterin
gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3
WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit mit den
Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik
Deutschland der Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung
dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang
stehender Unterlagen durch Dritte.
In den Vereinigten Staaten von Amerika ('USA') sowie in jeder anderen
Jurisdiktion, in der ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung zur
Abgabe eines Angebotes nicht gesetzeskonform wäre, stellt diese
Veröffentlichung weder ein Angebot, Wertpapiere zu kaufen, noch die
Aufforderung eines Angebotes, Wertpapiere zu verkaufen, dar.
Das Übernahmeangebot wird weder direkt noch indirekt in den USA oder in die
USA hinein, über den US-Postweg oder durch irgendein Mittel des Handels mit
dem Ausland oder zwischen den US-Bundestaaten (any means or instrumentality
of foreign or interstate commerce) einschl. Telekopie, Telex, Telefon,
Email oder sonstiger Arten der elektronischen Kommunikation, noch über die
Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse (national securities
exchange) in den USA durchgeführt.
Ende der WpÜG-Meldung
18.12.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
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