12.01.2016
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DGAP-News: Porsche Automobil Holding SE: Weiteres Berufungsgericht hält Klage gegen Porsche SE für unbegründet
DGAP-News: Porsche Automobil Holding SE / Schlagwort(e): Rechtssache
Porsche Automobil Holding SE: Weiteres Berufungsgericht hält Klage gegen
Porsche SE für unbegründet
12.01.2016 / 11:01
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Weiteres Berufungsgericht hält Klage gegen Porsche SE für unbegründet
Rechtsauffassung der Porsche SE auch in zweiter Instanz bestätigt
Stuttgart, 12. Januar 2016. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat heute
die Berufung eines Privatanlegers gegen ein Urteil des Landgerichts
Braunschweig zurückgewiesen. Darin hatte das Landgericht eine
Schadensersatzklage gegen die Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart
("Porsche SE"), abgewiesen. Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts
Braunschweig wird die Rechtsauffassung der Porsche SE erneut bestätigt,
nachdem bereits das Oberlandesgericht Stuttgart im März 2015 eine
vergleichbare Klage abgewiesen hat. Im aktuellen Fall hatte der Kläger
angebliche Schadensersatzansprüche von rund 132.000 Euro wegen
vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung geltend gemacht (Aktenzeichen 7 U
59/14) und war gegen die erstinstanzliche Klageabweisung durch das
Landgericht Braunschweig in Berufung gegangen. Die Porsche SE begrüßt das
Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig. Die Revision zum
Bundesgerichtshof ist nicht zugelassen.
Diese Entscheidung ist bereits das zweite Urteil einer Berufungsinstanz zu
Gunsten der Porsche SE. Insgesamt sind die Kläger damit bereits zum
sechsten Mal in Folge mit ihren Vorwürfen gegen die Porsche SE vor Gericht
gescheitert. Bisher hat keines der angerufenen Gerichte die
Rechtsauffassung der Kläger geteilt.
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