11.01.2016
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DGAP-Adhoc: HOCHTIEF Aktiengesellschaft: HOCHTIEF beschließt Aktienrückkauf
HOCHTIEF Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
11.01.2016 08:45
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
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Der Vorstand der HOCHTIEF Aktiengesellschaft hat beschlossen, das
Aktienrückkaufprogramm fortzusetzen, das am 31. Dezember 2015 abgeschlossen
wurde. Es sollen bis zu 2.780.000 Stückaktien der HOCHTIEF
Aktiengesellschaft (rd. 4% des Grundkapitals) von der HOCHTIEF
Aktiengesellschaft zurückgekauft werden. Der Erwerb soll über die
Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel) erfolgen. Die zurückgekauften
Aktien können zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom
6. Mai 2015 vorgesehenen Zwecken und zu allen sonstigen aktienrechtlich
zulässigen Zwecken verwendet werden.
Das Aktienrückkaufprogramm basiert auf der Ermächtigung der
Hauptversammlung vom 6. Mai 2015, bis zum 5. Mai 2020 Aktien in Höhe von
bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zurückzukaufen. Der Kaufpreis
je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf hierbei den arithmetischen
Mittelwert der Kurse der Stückaktien der HOCHTIEF Aktiengesellschaft in der
Schlussauktion im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem)
an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten 10 Börsenhandelstage
vor dem Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes ohne Berücksichtigung der
Erwerbsnebenkosten um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.
Der Rückkauf findet im Zeitraum zwischen dem 12. Januar 2016 und dem 30.
September 2016 statt. Der Rückkauf wird durch eine von der Gesellschaft zu
mandatierende Bank und in Übereinstimmung mit Art. 4 bis 6 der Verordnung
(EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 durchgeführt.
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