28.10.2015
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DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot
Veröffentlichung der Untersagung des am 20. September 2015 angekündigten Umtauschangebots der Deutsche Wohnen AG an die Aktionäre der LEG Immobilien AG
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Deutsche Wohnen AG
Veröffentlichung der Untersagung des am 20. September 2015 angekündigten
Umtauschangebots der Deutsche Wohnen AG an die Aktionäre der LEG Immobilien
AG
Zum angekündigten Umtauschangebot der Deutsche Wohnen AG ('Deutsche
Wohnen') an die Aktionäre der LEG Immobilien AG hat die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht am 26. Oktober 2015, der Deutsche Wohnen am
selben Tag zugegangen, einen Untersagungsbescheid mit folgendem Tenor
erlassen:
Das durch Veröffentlichung vom 20.09.2015 gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG
angekündigte Übernahmeangebot der Deutsche Wohnen AG, Frankfurt am Main,
Pfaffenwiese 300, 65929 Frankfurt am Main, an die Aktionäre der LEG
Immobilien AG, Düsseldorf, wird gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 WpÜG untersagt.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht begründete diesen
Bescheid im Wesentlichen wie folgt:
Der Vorstand der Deutsche Wohnen hat die für den 28. Oktober 2015
einberufene außerordentliche Hauptversammlung abgesagt.
Die Absage der außerordentlichen Hauptversammlung bedeutet, dass die zur
Schaffung der Angebotsgegenleistung notwendige ordentliche
Sachkapitalerhöhung weder beschlossen noch vollzogen werden kann. Es ist
somit rechtlich und faktisch nicht mehr möglich, dass die für den
Aktientausch im Rahmen des Umtauschangebots an die Aktionäre der LEG
Immobilien AG erforderliche Angebotsgegenleistung zur Verfügung stehen
wird. Die Finanzierung des Angebots ist somit nicht sichergestellt. Eine
dergestalt veröffentlichte Angebotsunterlage wäre auch intransparent.
Des Weiteren bedeutet die Absage der außerordentlichen Hauptversammlung,
dass die Angebotsbedingungen der Eintragung des Beschlusses und der
Durchführung der ordentlichen Sachkapitalerhöhung bereits vor der
Veröffentlichung der Angebotsunterlage ausgefallen sind.
Die Mängel lassen sich vor einer für den 30. Oktober 2015 geplanten
Veröffentlichung der Angebotsunterlage auch nicht mehr beheben. Denn es ist
rechtlich und faktisch nicht mehr möglich, vor dem 30. Oktober 2015 erneut
eine Hauptversammlung der Deutsche Wohnen einzuberufen, die die
erforderliche Kapitalmaßnahme beschließen könnte. Daher war das
Umtauschangebot jedenfalls nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 WpÜG zu untersagen.
Berlin, den 28. Oktober 2015
Deutsche Wohnen AG
Der Vorstand
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Notiert: Deutsche Wohnen AG: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime
Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,Stuttgart;
LEG Immobilien AG: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart
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