09.06.2016 Beate Uhse Aktiengesellschaft  DE0007551400

DGAP-News: Beate Uhse Aktiengesellschaft: Erste Anleihegläubigerversammlung aufgrund zu geringer Präsenz nicht beschlussfähig


 
DGAP-News: Beate Uhse Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Anleihe/Sonstiges Beate Uhse Aktiengesellschaft: Erste Anleihegläubigerversammlung aufgrund zu geringer Präsenz nicht beschlussfähig 09.06.2016 / 08:30 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Corporate News Beate Uhse AG: Erste Anleihegläubigerversammlung aufgrund zu geringer Präsenz nicht beschlussfähig Zweite Anleihegläubigerversammlung mit geringeren Präsenzerfordernissen am 06. Juli 2016 Vorlage Sanierungsgutachten nach IDW S6 bis 26. Juni 2016 Hamburg, 09.06.2016. Die Beate Uhse Aktiengesellschaft teilt mit, dass gestern in der ersten Anleihegläubigerversammlung der Beate-Uhse Anleihe (ISIN: A12T1W) das erforderliche Beschlussfähigkeitsquorum von 50% des ausstehenden Anleihenennbetrags nicht erreicht wurde. Es nahmen Anleihegläubiger teil, die Schuldverschreibungen in der Höhe von 12,52% der ausstehenden Schuldverschreibungen im Gesamtnennwert von EUR 30.000.000 vertreten. Aus diesem Grund wird eine zweite Anleihegläubigerversammlung am 06. Juli 2016 stattfinden. Die Einladung wird am 10. Juni 2016 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht. Für die zweite Anleihegläubigerversammlung liegt das erforderliche Quorum für die wesentlichen Beschlussfassungen im Zusammenhang mit der Unternehmenssanierung bei 25%. Im Vorfeld der zweiten Anleihegläubigerversammlung wird den Anleihegläubigern das Sanierungsgutachten von Ernst & Young voraussichtlich bis 26. Juni 2016 gegen Unterzeichnung einer Haftungsbegrenzungsvereinbarung zur Verfügung gestellt. Wesentliche Bestandteile des Gutachtens sind die Ausführungen zur operativen und finanziellen Restrukturierung des Unternehmens einschließlich Aussagen zur Sanierungsfähigkeit. Die Einladung zur zweiten Anleihegläubigerversammlung wird im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Emittentin unter http://beate- uhse.ag/index.php/anleihe.html veröffentlicht. Auf dieser Internetseite erhalten die Anleihegläubiger auch weitere Informationen zu den Anleihegläubigerversammlungen. Das Unternehmen bittet alle Anleihegläubiger, sich für die zweite Anleihegläubigerversammlung anzumelden. Über die Beate Uhse AG: Das Unternehmen Beate Uhse wurde 1946 gegründet und gehört mit seiner Marke Beate Uhse zu den Top 50 der wertvollsten Marken Deutschlands. Heute ist die Firma europaweit mit 470 Mitarbeitern in sieben Ländern aktiv und erzielte 2015 einen Umsatz von 128,8 Mio. EUR. Seit Mai 1999 ist die Aktie der Beate Uhse (XETRA:USE.DE) an der Frankfurter Börse gelistet. Mehr unter www.beate-uhse.ag. Kontakt Beate Uhse AG Suhrenkamp 59 22335 Hamburg Tel. +49(0)40 5555 08 320 [email protected] --------------------------------------------------------------------------- 09.06.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Beate Uhse Aktiengesellschaft Suhrenkamp 59 22335 Hamburg Deutschland Telefon: +49 (461) 99 66 0 Fax: +49 (461) 99 66 377 E-Mail: [email protected] Internet: www.beate-uhse.ag ISIN: DE0007551400, DE000A12T1W6 WKN: 755140, A12T1W Indizes: CDAX, PRIMEALL, CLASSICALLSHARE Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service --------------------------------------------------------------------------- 470285 09.06.2016