15.11.2016
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DGAP-Adhoc: Bayer Aktiengesellschaft: Bayer beschließt Begebung einer Pflichtwandelanleihe
Bayer Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Anleiheemission
15.11.2016 17:48
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt
durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Leverkusen, 15. November 2016
Der Vorstand der Bayer AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die
Begebung einer nachrangigen Pflichtwandelanleihe in Höhe von 4 Milliarden
Euro unter Ausschluss der Bezugsrechte bestehender Aktionäre der
Gesellschaft beschlossen.
Die Begebung der Pflichtwandelanleihe ist der erste Teil der im Vorfeld
angekündigten Eigenkapitalkomponente in Höhe von ca. 19 Milliarden
US-Dollar zur Finanzierung der beabsichtigten Übernahme von Monsanto. Die
Nettoerlöse aus der Transaktion sind dafür vorgesehen, einen Teil des noch
nicht ausgeschöpften Kreditrahmens gemäß den von Bayer abgeschlossenen
Finanzierungsvereinbarungen vorzeitig abzulösen.
Die Pflichtwandelanleihe mit einer Stückelung von 100.000 Euro wird durch
die Bayer Capital Corporation B.V. begeben und nachrangig von der Bayer AG
garantiert. Bei Fälligkeit wird die ausstehende Pflichtwandelanleihe
zwingend in neue oder existierende Stammaktien der Bayer AG gewandelt.
Die Pflichtwandelanleihe wird zum Nennwert mit einer maximalen
Wandlungsprämie von 20 Prozent bis 25 Prozent über dem Referenzpreis und
mit einem Anleihezins von 5,125 Prozent bis 5,625 Prozent pro Jahr begeben.
Der Referenzpreis ergibt sich voraussichtlich aus der gleichzeitigen
Umplatzierung bestehender Stammaktien im Rahmen von Sicherungsgeschäften
einzelner Pflichtanleiheinvestoren.
Die Pflichtwandelanleihe hat eine Laufzeit bis zum 22. November 2019, und
die Anleihebedingungen räumen den Anleihegläubigern sowie Bayer
Wandlungsrechte vor dem Fälligkeitszeitpunkt ein. Die Gesellschaft wird die
finalen Angebotskonditionen - inklusive Anleihezins, Wandlungsprämie,
Referenzpreis und Emissionsvolumen - nach Durchführung eines beschleunigten
Bookbuilding-Verfahrens festlegen, das voraussichtlich bis spätestens zum
16. November 2016 abgeschlossen sein wird.
Die Pflichtwandelanleihe wird durch ein Konsortium von Banken im Rahmen
einer internationalen Privatplatzierung ausschließlich institutionellen
Anlegern außerhalb der Vereinigten Staaten und Nicht-U.S.-Personen im Sinne
der Regulation S des U.S. Security Act sowie qualifizierten
institutionellen Anlegern (QIBs) in den Vereinigten Staaten und
U.S.-Personen gemäß Rule 144A des U.S. Security Act angeboten.
Bayer weist ausdrücklich darauf hin, dass derzeit noch keine Sicherheit
dahingehend besteht, ob die Vollzugsbedingungen der vereinbarten
Akquisition von Monsanto erfüllt werden können. Diese Kapitalmaßnahme
erfolgt weder in der Absicht, die Entscheidung der Regulierungsbehörden
vorwegzunehmen, noch kann sie als Indiz für etwaige Informationen der
Behörden an Bayer über den Ausgang der Verfahren gewertet werden.
Kontakt:
Frau Judith Nestmann, Bayer AG, Investor Relations, Tel.: 0214-30-66836,
e-mail: [email protected], Fax: 0214-30-96-66836
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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten. Tatsächliche
Ergebnisse können wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten
Aussagen enthaltenen Einschätzungen oder Vorhersagen abweichen. Faktoren,
die zu einem solchen Abweichen tatsächlicher Ergebnisse führen können, sind
unter anderem: das Risiko, dass die Aktionäre der Monsanto Company
('Monsanto') der beabsichtigten Transaktion nicht zustimmen; Ungewissheiten
bezüglich des Zeitpunkts des Vollzugs der beabsichtigten Transaktion; das
Risiko, dass die Parteien die von der beabsichtigten Transaktion erwarteten
Synergien und Effizienzsteigerungen nicht innerhalb des erwarteten
Zeitraums (oder überhaupt nicht) erzielen oder die Integration des
Geschäftsbetriebs von Monsanto in die Bayer Aktiengesellschaft ('Bayer')
nicht gelingt; dass die Integration von Monsanto schwieriger,
zeitaufwendiger oder teurer verläuft als erwartet; dass die Umsätze nach
dem Vollzug der beabsichtigten Transaktion niedriger ausfallen als
angenommen; dass Betriebskosten, der Verlust bestehender Kundenbeziehungen
oder Störungen des gewöhnlichen Geschäftsablaufs infolge der beabsichtigten
Transaktion (einschließlich Schwierigkeiten in der Aufrechterhaltung
bestehender Beziehungen mit Arbeitnehmern, Kunden oder Lieferanten) höher
bzw. schwerwiegender ausfallen als erwartet; der mögliche Verlust wichtiger
Schlüsselarbeitnehmer von Monsanto; Risiken im Zusammenhang mit der
Ablenkung des Managements von Monsanto vom operativen Tagesgeschäft durch
die beabsichtigte Transaktion; dass die Bedingungen für den Vollzug der
beabsichtigten Transaktion nicht erfüllt werden oder die erforderlichen
behördlichen Genehmigungen nicht planmäßig oder zu den erwarteten
Bedingungen eingeholt werden können; die Erfüllbarkeit der Erwartungen der
Parteien hinsichtlich des Zeitpunkts, des Vollzugs sowie der steuerlichen
und bilanziellen Behandlung der beabsichtigten Transaktion; die Folgen der
beabsichtigten Fremdkapitalaufnahme durch Bayer im Zusammenhang mit der
beabsichtigten Transaktion sowie deren mögliche Auswirkungen auf das Rating
von Bayer; die Auswirkungen des beabsichtigten Zusammenschlusses von Bayer
und Monsanto, einschließlich der zukünftigen Finanzlage, des operativen
Ergebnisses, der Strategie sowie der Pläne des kombinierten Unternehmens;
weitere Faktoren, die in dem von Monsanto bei der US-amerikanischen
Securities and Exchange Commission ('SEC') eingereichten Jahresbericht
(Form 10-K) für das am 31. August 2016 zu Ende gegangene Geschäftsjahr und
anderen von Monsanto bei der SEC eingereichten Berichten (erhältlich unter
www.sec.gov und auf Monsantos Webseite unter www.monsanto.com) beschrieben
sind; sowie andere Faktoren, die in den von Bayer veröffentlichten
Berichten (erhältlich auf der Bayer-Webseite www.bayer.de) beschrieben
sind. Soweit rechtlich nicht anders vorgeschrieben, übernimmt Bayer keine
Verpflichtung, die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen zu
aktualisieren. Zukunftsgerichteten Aussagen, deren Wirkung lediglich auf
das Datum dieser Mitteilung abstellt, sollte keine unangemessene Bedeutung
beigemessen werden.
Weitere Informationen
Diese Mitteilung bezieht sich auf einen beabsichtigten Zusammenschluss
zwischen Bayer Aktiengesellschaft ('Bayer') und Monsanto Company
('Monsanto'). Im Zusammenhang damit hat Monsanto am 10. November 2016 ein
endgültiges Proxy Statement auf Schedule 14A (das 'Proxy Statement') und
andere Dokumente betreffend den beabsichtigten Zusammenschluss bei der U.S.
Securities and Exchange Commission ('SEC') eingereicht und das Proxy
Statement sowie das Formular zur Stimmrechtsausübung an die Aktionäre von
Monsanto versandt. VOR AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS WIRD AKTIONÄREN VON
MONSANTO EINDRINGLICH EMPFOHLEN, DAS PROXY STATEMENT SOWIE ALLE ANDEREN
RELEVANTEN UNTERLAGEN, DIE BEI DER SEC IM ZUSAMMENHANG MIT DEM
BEABSICHTIGTEN ZUSAMMENSCHLUSS EINGEREICHT WORDEN SIND, AUFMERKSAM ZU
LESEN, WEIL SIE WICHTIGE INFORMATIONEN ZU DER BEABSICHTIGTEN TRANSAKTION
ENTHALTEN. Investoren und Aktionäre von Monsanto können eine Kopie des
Proxy Statements und der anderen Unterlagen, die bei der SEC eingereicht
worden sind, kostenlos auf der Webseite der SEC unter www.sec.gov und auf
Monsantos Webseite unter www.monsanto.com abrufen. Daneben sind diese
Unterlagen auch kostenlos von Monsanto erhältlich per Anfrage an den
Corporate Secretary, Monsanto Company, 800 North Lindbergh Boulevard, St.
Louis, Missouri 63167, oder telefonisch unter (+1) (314) 694-8148.
Beteiligte an der Einholung von Stimmrechtsvollmachten
Monsanto, Bayer und ihre jeweiligen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
können als Beteiligte an der Einholung von Stimmrechtsvollmachten von
Monsantos Aktionären im Zusammenhang mit der beabsichtigten Transaktion
angesehen werden. Informationen über die Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder von Monsanto sind in der Einladung zur jährlichen
Hauptversammlung für das Jahr 2016 enthalten, die von Monsanto am 10.
Dezember 2015 bei der SEC eingereicht wurde, sowie in dem Jahresbericht
(Form 10-K) für das am 31. August 2016 zu Ende gegangene Geschäftsjahr, der
von Monsanto am 19. Oktober 2016 bei der SEC eingereicht wurde. Weitere
Informationen über die Beteiligten sowie eine Beschreibung ihrer jeweiligen
direkten oder indirekten Interessen (in Form von Wertpapierbesitz oder
anderweitig) sind dem Proxy Statement zu entnehmen und können darüber
hinaus in anderen Unterlagen enthalten sein, die bei der SEC im
Zusammenhang mit der beabsichtigten Transaktion eingereicht worden sind.
Zusätzliche Informationen
Diese Mitteilung stellt kein Verkaufsangebot oder ein Angebot zum Kauf von
Wertpapieren von Bayer oder ihren Tochtergesellschaften dar. Die
Pflichtwandelschuldverschreibung wurde und wird nicht gemäß dem United
States Securities Act of 1933 in der geltenden Fassung (der 'Securities
Act') registriert und darf in den Vereinigten Staaten von Amerika ohne
Registrierung oder einer anwendbaren Ausnahmeregelung von den
Registrierungserfordernissen unter dem Securities Act nicht angeboten oder
verkauft werden.
Im Vereinigten Königreich wird dieses Dokument nur verteilt und richtet
sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind, die unter
Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung (die 'Verordnung') fallen
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Dieses Dokument richtet sich nur an Relevante Personen und Personen, die
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