Short Selling: Frequently asked questions (FAQ)

An dieser Stelle beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen, die uns immer wieder rund um die Themenkomplexe Shortselling/Leerverkäufe erreichen.

Was versteht man unter Leerverkäufen?

Bei der in Deutschland rechtlich zulässigen Form des gedeckten Shortsellings verkauft ein Anleger Wertpapiere, die er sich zuvor von einer anderen Partei – in der Regel handelt es sich hierbei um Banken oder Fonds – geliehen hat. Motivation bei solchen Leerverkäufen ist also eine möglichst schnelle negative Performance des Basiswerts. Tritt dieses Szenario ein, ist die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem späteren Kaufpreis der Gewinn des Leerverkäufers. Entwickelt sich der Aktienkurs jedoch in die entgegengesetzte Richtung, muss sich der Leerverkäufer bei steigenden Kursen eindecken und treibt die Notiz so zusätzlich in die Höhe. Auch für ambitionierte Privatanleger und aktive Trader ist es also nützlich, die Entwicklung der Netto-Leerverkaufspositionen regelmäßig zu verfolgen.

Woher stammen die Daten für die Leerverkäufe?

Quelle für Angaben in dem RegSHO-Scanner von boersengefluester.de sind ausschließlich die im elektronischen Bundesanzeiger gemeldeten Netto-Leerverkaufspositionen. Diese Daten schauen wir und mehrmals täglich an und übertragen sie in unser System. Auch wenn wir mit großer Sorgfalt arbeiten: Um Fehlentscheidungen zu vermeiden, ist es sinnvoll, auch auf die Originalquelle im Bundesanzeiger zu schauen. Zudem kursieren immer wieder unterschiedliche Zahlen für die Höhe von einzelnen Leerverkaufspositionen. Zwar gibt es eine generelle Meldepflicht von Positionen ab 0,5 Prozent des jeweiligen Aktienkapitals. Möglich ist jedoch, dass sich nicht alle Adressen – insbesondere bei kurzfristigen Transaktionen – an die offiziellen Vorgaben halten.

Was ist die Quelle für die erweiterten Sortierkriterien wie Bundesländer, Wirtschaftsprüfer oder Branchensektoren in dem Shortseller-Tool?

In dem RegSHO-Scanner haben wir die Meldungen vom elektronischen Bundesanzeiger mit der Datenbank von boersengefluester.de kombiniert. Diese Datenbank wird täglich aktualisiert. Sollte Ihnen dennoch ein Fehler in der Zuordnung auffallen, schicken Sie bitte einen E-Mail an: [email protected]

Wie äußern sich die Experten der Bundesbank zum Thema Shortselling?

Gemäß einer Analyse der Bundesbank bleiben viele Leerverkäufer unter dem Radar der Öffentlichkeit, da sie ihre Positionen unterhalb der Schwelle von 0,2 Prozent des Aktienkapitals, die meldepflichtig gegenüber der nationalen Aufsichtsbehörde ist, halten. Ab 0,5 Prozent besteht eine Meldepflicht gegenüber der Öffentlichkeit. „Investoren, die grundsätzlich eine Veröffentlichung vermeiden, erzielen eine bessere Rendite bei ihren Leerverkäufen als Investoren, die die Öffentlichkeit nicht meiden“, heißt es in einer interessanten Kurzstudie, die Sie HIER kostenlos herunterladen können.

Warum haben Shortseller in der Öffentlichkeit ein so schlechtes Image?

Ökonomisch gesehen leisten Leerverkäufer einen wichtigen Beitrag für die Preisbildung an den Märkten. Mitunter handelt es sich auch um reine Absicherungsgeschäfte zur Kompensation des Risikos mit anderen Investments. Schwierig wird es immer dann, wenn Shortseller mit aggressiven Studien zweifelhaften Inhalts selbst für den Kurssturz sorgen. Mitunter kommt es vor, dass die BaFin temporäre Verbote für das Shortselling in einzelnen Aktien verhängt. Prominentes Beispiel hierfür ist die Wirecard-Aktie im Februar 2019.

Wie nutzt man den RegSHO-Scanner am besten?

Eine guten und stets aktuellen Einstieg in das Tool liefern die durch kleinen „Funkmasten“ () symbolisierten Short-Selling-Aktivitäten der vergangenen 96 Stunden. Hier können Sie sich – ganz nach Ihrem Geschmack – neben der Standardeinstellung auch saldierte Zahlen zur Entwicklung einzelner Positionen anzeigen lassen. Beim Klick auf den jeweiligen Balken, der die Positionsgröße anzeigt, öffnen sich stets nützliche Zusatzinformationen. Ansonsten empfehlen wir, sich einfach mal durchzuklicken. Die meisten Einstellungen erklären sich von selbst bzw. enthalten kurze Erklärtexte.

Warum sind in dem Tool nur deutsche Aktien enthalten?

Der RegSHO-Scanner setzt auf die Datenbank von boersengefluester.de auf. Auf dieser Webseite dreht sich nahezu alles um Aktien mit Hauptnotiz in Deutschland. Angereichert ist die Datenbank lediglich um einzelne Titel aus Österreich, der Schweiz und Luxemburg.


 

Weitere Infos in kompakter Form

Shortselling: Hintergründe

Shortseller gehören zu einer eher gefürchteten Gruppe von Investoren, da sie mitunter aggressiv auf fallende Aktienkurse setzen. Dafür leihen sich die Leerverkäufer Aktien von Banken oder anderen institutionellen Anlegern und verkaufen sie in der Hoffnung, die Papiere später noch günstiger zurückzukaufen. Unterstützt werden solche Aktivitäten häufig durch reißerische Studien bis dahin nicht in Erscheinung getretener Researchhäuser mit einem stark negativen Tenor. Nicht immer sind Shorties freilich „böse Investoren“, mitunter sichern sie über Shortpositionen in der Aktie andere Investments in dem Unternehmen – etwa in Wandelanleihen – ab.

Shortselling: Rechtliche Grundlage

Selbst wenn es manchmal den Anschein hat: Auch Shortseller bewegen sich nicht in einem rechtsfreien Raum. Demnach ist es Leerverkäufern untersagt, falsche oder irreführende Informationen zu verbreiten (Marktmanipulation). Zudem sind sie verpflichtet, ihre jeweiligen Positionen zu melden. Gänzlich verboten sind sogenannte ungedeckte Leerverkäufe, das sind Transaktionen, bei denen der Verkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufs weder Eigentum an den Aktien noch einen Anspruch auf deren Erwerb hat. Darüber hinaus hat die BaFin das Recht, den Handel mit den jeweiligen Finanzinstrumenten – in der Regel handelt es sich hier um Aktien – vorübergehend zu untersagen. Im Fall von signifikanten Kurseinbrüchen innerhalb eines Handelstages kann die BaFin sogar gedeckte Leerverkäufe zeitlich befristet beschränken. Darüber hinaus kann die BaFin Untersuchungen anstellen, Bußgelder verhängen und – sofern Verdacht auf strafbares Handeln besteht – die entsprechenden Fälle bei der Staatsanwaltschaft anzeigen. Unabhängig davon können auch die betroffenen Unternehmen selbst bei der Staatsanwaltschaft auf eine strafrechtliche Verfolgung hinwirken.

Shortselling: Quelldaten

Datenquelle der in diesem Tool dargestellten Netto-Leerverkaufspositionen sind die im Bundesanzeiger veröffentlichten Transaktionen (c) Bundesanzeiger. boersengefluester.de übernimmt für die Qualität, Quantität sowie deren Aktualität keine Garantien oder Haftung. Für den Fall, dass Sie die Informationen über Leerverkäufe für eigene Investmententscheidungen nutzen, empfielt sich vor einer Investition die Validierung der Daten durch eine unabhängige dritte Quelle. In der Vergangenheit wurde in Finanzmedien von Leerverkaufspositionen (bsp. Wirecard im Februar 2019) berichtet, die über die öffentlich zugänglichen Datenbanken nicht unmittelbar nachvollzogen werden konnten.

RegSho-Scanner: Ihr Vorteil als Investor

Aktien mit einer hohen Leerverkaufsquote gelten als potenziell absturzgefährdet. Diesen Umstand können sich Privatanleger zunutze machen, indem sie über Derivate ebenfalls auf sinkende Aktienkursen der betroffenen Unternehmen setzen. Im eigenen Depot abbilden, lässt sich das „shorten“ über CFDs (Contracts For Differences), Short-ETFs, Hebelprodukte oder Turbos. Entsprechende Produkte haben die verschiedenen Wertpapier-Emittenten in allen Variationen im Angebot.